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Beedenbostel (04.07.2019 - 07.07.2019)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

29.04.2019 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Beedenbostel

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

17.06.2019 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

03.07.2019 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Carmen Bartels

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

29353, Ahnsbeck,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Friedrich-Wilhelm Buhr

Richter:

Tonius Lehmkuhl
Edith Schless-Störtenbecker

Teilnahmeberechtigung:

Goldene Schärpe (Prüfung 1 + 2):
Zugelassene Mannschaften:
Jeder Landesverband darf bis zu max. 4 Mannschaften stellen.
Jede Mannschaft besteht aus 3-5 Reitern und Pferden, die sich in den Verbänden qualifiziert haben. Pro Mannschaft können 3 Reservepaare genannt werden, d.h. 8 Reiter-Pferdepaare können genannt werden, von denen bis zu 5 Paare an den Start (in allen Teilprüfungen) gehen können. Die 3 besten Teilnehmer jeder Disziplin werden gewertet. Verbände mit 3 Teilnehmern müssen eine eigene Mannschaft stellen.
Alter der Teilnehmer:
l Besteht eine Mannschaft aus drei Reitern, müssen zwei Reiter 15 Jahre und jünger sein, ein Reiter darf 16 Jahre alt sein.
l Besteht eine Mannschaft aus vier Reitern, müssen zwei Reiter 15 Jahre und jünger sein, zwei Reiter dürfen 16 Jahre alt sein.
l Besteht eine Mannschaft aus fünf Reitern, müssen zwei Reiter 15 Jahre und jünger sein, drei Reiter dürfen 16 Jahre alt sein.
l Entscheidend ist jeweils das Geburtsjahr!
Zugelassene Einzelreiter:
Zusätzlich kann jeder Landesverband, der eine oder mehrere Mannschaften für die Goldene Schärpe stellt, zwei Einzelreiter für Prfg. Nr. 2 stellen. Landesverbände, die keine Mannschaft für die Goldene Schärpe stellen, können bis zu zwei Einzelreiter in Prfg. Nr. 2 an den Start bringen.
Zulässig ist es im gleichen Jahr die Goldene Schärpe Ponys und anschl. das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit und im folgenden Jahr die Deutsche Meisterschaft Vielseitigkeit zu reiten.
Zulässig sind:
l Reiter der LK V6/V7 sowie LK D/S 5, 6 und 7, Jahrgang 2003 u. jüng. (Maximalalter 16 Jahre; Kalenderjahr ist entscheidend)
l Reiter, die über 12 Jahre alt sind (Jahrgang 2006 u. älter - Kalenderjahr ist entscheidend), dürfen nur dann ein drittes Mal an der Goldenen Schärpe teilnehmen, wenn sie in den Vorjahren nicht platziert waren (nur Einzelwertung entscheidend).
Ausgeschlossen sind:
- Reiter der LK D/S 4 und höher sowie der LK V 5 und höher
- Reiter und Ponys des NK1- sowie des NK2-Kaders (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)
- Platz. Teilnehmer der Deutschen Meisterschaft Pony Vielseitigkeit der vorangegangenen zwei Jahre
- Teilnehmer des Bundesnachwuchschampionates Vielseitigkeit der vorangegangenen 2 Jahre, sowie Platzierte (Einzelwertung der Kombinierten Prüfung) des Bundesnachwuchschampionates des laufenden Jahres (sofern im laufenden Jahr die Goldene Schärpe nach dem Bundesnachwuchschampionat stattfindet.)
- Reiter mit Platzierungen in Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüfungen (Dre./Spr./Gel.) Kl. A (es gilt der Erfolgsanrechnungszeitraum gem. LPO, d. h. bis 30.09. des Vorjahres).

Besondere Bestimmungen:

ACHTUNG: Es werden nur Nennungen von Reitern und Ponys angenommen, für die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt.
- Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2018, die Bestimmungen des PSV Hannover, das Aufgabenheft der FN sowie alle im Kalender für Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen.
- Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66, 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen der LPO 2018 unterwirft.
- Unterbringung der Ponys der Prüfung 1 und 2 (Einstallpflicht für die Goldene Schärpe): Die Unterbringung erfolgt in Turnierboxen (Zelt) am Turnierplatz. Der Boxenpreis beträgt 120,- € (Stroh); 130,- € (Späne) und ist mit der Nennung durch den Landesverband verbindlich zu entrichten, andernfalls erfolgt keine Reservierung . Die Nennungen sind ohne Boxenreservierung von jedem Reiter selbstständig über das NennungOnline-System einzureichen. Der Nenner kann somit auch keine Box über NEON reservieren. Die Kosten für die Boxen sind vom Landesverband per V-Scheck oder Vorab-Überweisung auf folgendes Konto (IBAN: DE72 2575 0001 0065 5072 87; BIC:NOLADE21CEL, Verwendungszweck: Nennung Goldene Schärpe) zu bezahlen. Erst nach Eingang der Boxengelder erhält die Nennung ihre Gültigkeit.
Das Mitbringen von Hengsten ist bei der Nennung anzugeben. Erste Einstreu wird gestellt. Futter, Eimer und Tröge sind mitzubringen. Stroh und Späne können vor Ort gekauft werden. Wichtig: Heu steht nicht zur Verfügung und muss von den Teilnehmern mitgebracht werden! Das Aufstellen von Paddocks und eigenen Stallzelten ist nicht gestattet. Die Ponys dürfen nicht auf Pferdeanhängern und/oder Transportern übernachten.
- Der Veranstalter benötigt von jedem Landesverband eine endgültige Nominierungsliste einschl. reservierter Boxen. Eine Stornierung der Boxen ist nur bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (25.06.2019) möglich.
- Die Ponys dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Auch darf das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen. Auf dem Turniergelände darf nur in ordentlichem Reitanzug und mit Kopfnummern geritten werden. Während der Veranstaltung dürfen die Ponys ohne Genehmigung nicht vom Stall- und Trainingsplatz fortgeschafft werden. Alle Teilnehmer (Goldene Schärpe) müssen folglich ihre Ponys in die vom Veranstalter vorgesehenen Stallungen einquartieren.
- Für das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen wird eine Gebühr von € 50,00 bis Nennungsschluss erhoben. Die Gebühr für Stromanschluss (inkl. Stellplatz) ist mit der Nennung vom Teilnehmer zu buchen und zu bezahlen.
Hotelreservierungen müssen selbst vorgenommen werden (Hotelliste siehe www.celle-tourismus.de ).
Es darf keine Fremdheizung aufgestellt werden. Verlängerungskabel sind selbst mitzubringen.
Wichtig: Grillen ist nur auf ausgewiesenen Plätze zulässig!
- Der Kostenbeitrag für den "Länderabend" am Samstag, den 06.07.2019 beträgt für Teilnehmer der Goldenen Schärpe sowie Kinder bis 12 Jahre (bitte namentlich benennen und Alter mitteilen) = 15,- Euro/Karte und ist mit der Nennung zu bezahlen (bitte in Nennung Online / weitere Gebühren buchen). Alle weiteren Karten kosten 25,- Euro/Karte und sind bis Nennungsschluss zu bestellen (bitte in Nennung Online / weitere Gebühren buchen).
Nach Nennungsschluss und vor Ort steht nur ein begrenztes Kontingent an Karten zum Preis von 25,- Euro/Karte zur Verfügung!
Die Preise beinhalten das Essen, Getränke gehen auf eigene Rechnung.
Damit die Einmarschmusik mit einer sehr guten Tonqualität abgespielt werden kann, müssen alle Mannschaften Ihre Musikwünsche bzw. Musikdateien vorab bis zum 25. Juni 2019 an die FN (siehe Ansprechpartner) senden.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen.
- Für den Mannschaftswettbewerb ist mit der Nennung der Mannschaftsführer zu benennen. Allein der Mannschaftsführer hat das Recht auf Eingabe einer Beschwerde.
- Das FN-Merkblatt "Vormustern/Führen eines Pferdes an der Hand" (Stand Juni 2015) für die Goldene Schärpe und das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit ist auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (www.pferd-aktuell.de) unter Pferdethemen A-Z, Goldene Schärpe Pferde als Download hinterlegt. Das Merkblatt kann darüber hinaus in der FN-Abteilung Jugend angefordert werden: Tel.: 02581/6362-182.
- Startfolge: Die Startfolge für die Wettkämpfe um die "Goldene Schärpe" wird ausgelost. Die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft bestimmt der Mannschaftsführer.
Goldene Schärpe:
Teilprüfung Dressur: Startfolge gem. Auslosung. Es starten zuerst die ersten Reiter der Mannschaften, dann die zweiten Reiter usw. Die Einzelreiter werden in Blöcken zwischen die Mannschaftsreiter gelost.
Teilprüfung Springen: Startfolge gem. Auslosung. Es beginnen die Teilnehmer der Richtergruppe A (Viereck 1 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge. Die Einzelreiter des Viereck 1 starten direkt im Anschluss.
Anschl. starten die Teilnehmer der Richtergruppe B (Viereck 2 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge. Die Einzelreiter des Viereck 2 starten direkt im Anschluss.
Teilprüfung Gelände: Startfolge gem. Auslosung. Es beginnen die Teilnehmer der Richtergruppe A (Viereck 1 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge. Die Einzelreiter des Viereck 1 starten direkt im Anschluss.
Anschl. starten die Teilnehmer der Richtergruppe B (Viereck 2 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge. Die Einzelreiter des Viereck 2 starten direkt im Anschluss.
Teilprüfung Vormustern : Wie Teilprüfung Dressur.
- Eine Teilung der Prfg. Nr. 1 gem. § 50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Prf.-Nr. 2 (Einzelwertung Goldene Schärpe) wird in 2 Abteilungen geteilt. Die Abteilungen setzen sich aus der Zuordnung zu den beiden Richtergruppen der Dressur zusammen.
- Alle Reiter haben in ordentlicher Bekleidung gem. LPO § 68 an den Start zu gehen. Beschaffenheitsvorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
- Das Rauchen in den Stallungen ist strengstens untersagt.
- Alkoholverbot für Jugendliche auf dem Turniergelände gem. Jugendschutzgesetz.
- Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände an der Leine zu führen.
- Durch Abgabe seiner Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die "Besonderen Bestimmungen" an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht "Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB".
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
- Gem. LPO § 40.4 ist der Hufschmied während des Geländes am Samstag vor Ort, am Freitag und Sonntag steht der Hufschmied nur auf Abruf zur Verfügung.
- Gelände Zuschauer/Begleitpersonen: Während der Geländeprüfungen dürfen sich Zuschauer und Begleitpersonen nur auf den gekennzeichneten Flächen im Gelände aufhalten.

Beschaffenheit der Plätze:

 

Vorläufige Zeitenteilung:

Do. vorm.: 3; nachm.: 4
Fr.: 1,2

Vorläufige ZE - Goldene Schärpe Ponys: Donnerstag: Anreise ab 12.00 Uhr möglich Meldeschluss 18.00 Uhr (auch telefonisch), anschl. öffentliche Auslosung Freitag Mannschaftsführerbesprechung ca. 1 0 .00 Uhr: Sporttest ca. 12 .0 0 Uhr: Dressur auf 2 Vierecken ca. 19.00 Uhr: Wasserdurchritt im Schritt verbandsweise Samstag

ca. 0 8 .0 0 Uhr: Theorie ca. 10.00 Uhr: Gelände

Abends: Länderabend

Sonntag 08.00 Uhr: Vormustern ca. 1 0. 30 Uhr: Springen ca. 15.30 Uhr Siegerehrungen (Aufmarsch aller Teilnehmer) Vorläufige ZE Geländepferdeprüfung: Donnerstag: vormittags: Geländepferdeprüfung Kl. A nachmittags: Geländepferdeprüfung Kl. L Turnierleitung: Andreas Kiesel, Volker Huthmann

FN-Beauftragter: Hanna Rogge

Ansprechpartner FN: Dietlind Hampel (Veranstaltungsmanagement) Tel.: 02581-6362-258 E-Mail: dhampel@fn-dokr.de

Richter Goldene Schärpe: Wiebke Hennig (Hannover); Edith Schless-.Störtenbecker (Schleswig-Holstein); Katy Schreiber (Sachsen-Anhalt); Tonius Lehmkuhl (Westfalen) Britta Damm (Aufsicht) Richter Geländepferdeprüfung: Edith Schless-Störtenbecker; Tonius Lehmkuhl Britta Damm (Aufsicht) Parcourschef Gelände: Fritz Buhr Parcourschef Springen: Laurens Hugers Technischer Delegierter: Fritz Lutter

 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Ergebnis Einzelwertung 10.07.2019 2019-07-10 10:00:00 204,85 KB PDF
Ergebnis Mannschaft 10.07.2019 2019-07-10 09:59:00 17,76 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
05.07.2019 2019-07-05 00:00:00 1. Komb.Prüfung Kl.E 1 SOP 100,00  € 100 6 7 LP
05.07.2019 2019-07-05 00:00:00 2. Komb.Prüfung Kl.E 2 SOP 100,00  € 100 6 7 LP
04.07.2019 ( v) 2019-07-04 00:00:00 3. Geländepferdeprfg. Kl.A** 3 GPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
04.07.2019 ( n) 2019-07-04 00:00:00 4. Geländepferdeprfg Kl.L 4 GPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
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