Lentzke - Reitanlage Krehl (12.10.2024 - 12.10.2024)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reiten & Zucht in Berlin-Brandenburg. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
29.07.2024 , 18:00 Uhr
Wichtige Information vom 04.08.2024
Die Anzahl der Startplätze in den Prüfungen ist begrenzt. Die Vergabe der
Startplätze erfolgt in der Reihenfolge des Nennungseingangs!
Veranstaltungsort:
Lentzke - Reitanlage Krehl
Landesverband:
Berlin-Brandenburg
Online-Nennschluss:
16.09.2024 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
11.10.2024 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Beatrice Reichrath
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
16833,
Lentzke,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Johanna Bethge
Kathrin Rabe
Kathrin Rabe
Teilnahmeberechtigung:
Prüfung 1 –3 (LPO):
Alle Voltigiergruppen und Einzelvoltigierer im Bundesgebiet sowie Eingeladene.
Prüfung 4 – 9 (WBO):
Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer aus Vereinen, die über ihren zuständigen Regionalverband dem Landesverband Pferdesport Berlin - Brandenburg angeschlossen sind, sowie Eingeladene.
Alle Voltigiergruppen und Einzelvoltigierer im Bundesgebiet sowie Eingeladene.
Prüfung 4 – 9 (WBO):
Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer aus Vereinen, die über ihren zuständigen Regionalverband dem Landesverband Pferdesport Berlin - Brandenburg angeschlossen sind, sowie Eingeladene.
Besondere Bestimmungen:
Allgemeine Bestimmungen
1) Es gelten die aktuelle LPO, WBO und das aktuelle Aufgabenheft Voltigieren sowie die Besonderen Bestimmungen 2024 der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Berlin - Brandenburg. Mit Abgabe der Nennung werden alle Anordnungen, die der Veranstalter im Rahmen der gültigen Bestimmungen zur Durchführung des Turniers trifft, die Bestellung der Richter, die Zeiteinteilung und die Prüfungsbedingungen vorbehaltlos anerkannt. Den Weisungen des Veranstalters sowie des Anlagenbetreibers hat Folge geleistet zu werden.
2) Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
3) Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66, und § 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen - vgl. Teil D der LPO - unterwirft. Es erfolgen Kontrollen der Ausrüstung und des Zustands der Pferde. Bei Verweigerung einer Medikationskontrolle wird der betreffende Longenführer bzw. Voltigierer im Verfahren behandelt, als sei die Medikationskontrolle positiv.
4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gemäß LPO die Ausschreibung bis zum Nennungsschluss abzuändern, Prüfungen zu verlegen, Prüfungen zusammen zu legen oder ausfallen zu lassen. Zusätzlich behält der Veranstalter sich vor die gesamte Veranstaltung zu verlegen oder ausfallen zu lassen, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen sollten. Fällt die Veranstaltung aus, so werden die Einsätze zu 70% erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, wenn das Turnier abgebrochen werden muss. Ebenso behält der Veranstalter sich vor die Prüfungen 4-6 auf parallelen Zirkeln gleichzeitig stattfinden zu lassen.
5) Alle teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert, frei von ansteckenden Krankheiten und im Besitz einer gültigen Influenza-Schutzimpfung sein. Der Pferdepass ist mitzuführen und in der Meldestelle unaufgefordert vorzulegen.
6) Jedes Pferd hat eine Kopfnummer zu tragen. Kopfnummern sind mitzubringen.
7) Das Training darf nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen stattfinden. Longenführer der Prüfungen 4-9, die nicht im Besitz einer gültigen Jahresturnierlizenz FN sind müssen den Besitz des LA 5 bzw. LA 5V nachweisen.
Besondere Bestimmungen:
1) Nennungen werden nur über www.nennung-online.de angenommen. Nennungen per E-Mail werden nicht angenommen.
2) Entsprechend der Durchführungsbestimmung zu § 27 LPO Nr. 5 wird ein Organisationsbeitrag in Höhe von 15,00 € pro Gruppe , 5,00 € pro Einzelvoltigierer und 7,50 € pro Doppelpaar erhoben. Der Organisationsbeitrag ist im Nenngeld enthalten.
3) Musik ist im Format MP3 mit folgenden Dateinamen: Titelnummer-Teilnehmer-Titelname Bsp.: 01.Fehrbellin1.Einlauf, bis 29.09.2024 über https://wetransfer.com/an folgende Mailadresse: musik_lentzke@gmx.de zu senden. Verspätete Zusendungen werden nur gegen eine Gebühr von 10 € berücksichtigt.
4) Alle Wettkämpfe finden in der Halle statt (20m x 60m). Der Durchmesser des Prüfungszirkels beträgt 20m. Es steht ein Vorbereitungszirkel in der Halle (Durchmesser 20m) sowie zwei Vorbereitungszirkel im Freien zur Verfügung. Die Hallenhöhe beträgt ca. 4,20 m.
5) Tages- und Übernachtungsboxen stehen auf der Wettkampfanlage nicht zur Verfügung. Es ist untersagt auf dem Parkplatz Paddocks aufzubauen. Tages- und Übernachtungsboxen stehen in einem begrenzten Umfang in Brunne (ca. 5 km von der Veranstaltungshalle entfernt) zur Verfügung. Sie sind zeitlich begrenzt nutzbar und müssen nach den Weisungen des Reitanlagenbesitzers geräumt werden. Tagesbox: 20,00 EUR, Übernachtungsbox 40,00 EUR. Bitte bei der Nennung mit angeben. Eure verbindliche Anmeldung der Boxen sendet ihr bitte an Daniela Mohnicke (daniela_mohnicke@yahoo.de). Das Boxengeld ist an den Turniertagen in bar vor Ort zu zahlen.
6) Der Veranstalter erhebt eine Einsatzpauschale zur Wiederherstellung der Parkflächen nach § 26.5 LPO von 7,50 EUR je Gruppe/ Einzelvoltigierer /Duo unter Zusatzkosten bei Nennung-online. Diese sind zwingend zu nennen und zu bezahlen.
7) Gem. LPO §25.3 werden KEINE GELDPREISE ausgezahlt.
1) Es gelten die aktuelle LPO, WBO und das aktuelle Aufgabenheft Voltigieren sowie die Besonderen Bestimmungen 2024 der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Berlin - Brandenburg. Mit Abgabe der Nennung werden alle Anordnungen, die der Veranstalter im Rahmen der gültigen Bestimmungen zur Durchführung des Turniers trifft, die Bestellung der Richter, die Zeiteinteilung und die Prüfungsbedingungen vorbehaltlos anerkannt. Den Weisungen des Veranstalters sowie des Anlagenbetreibers hat Folge geleistet zu werden.
2) Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
3) Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66, und § 67 sowie die FN Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen - vgl. Teil D der LPO - unterwirft. Es erfolgen Kontrollen der Ausrüstung und des Zustands der Pferde. Bei Verweigerung einer Medikationskontrolle wird der betreffende Longenführer bzw. Voltigierer im Verfahren behandelt, als sei die Medikationskontrolle positiv.
4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gemäß LPO die Ausschreibung bis zum Nennungsschluss abzuändern, Prüfungen zu verlegen, Prüfungen zusammen zu legen oder ausfallen zu lassen. Zusätzlich behält der Veranstalter sich vor die gesamte Veranstaltung zu verlegen oder ausfallen zu lassen, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen sollten. Fällt die Veranstaltung aus, so werden die Einsätze zu 70% erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, wenn das Turnier abgebrochen werden muss. Ebenso behält der Veranstalter sich vor die Prüfungen 4-6 auf parallelen Zirkeln gleichzeitig stattfinden zu lassen.
5) Alle teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert, frei von ansteckenden Krankheiten und im Besitz einer gültigen Influenza-Schutzimpfung sein. Der Pferdepass ist mitzuführen und in der Meldestelle unaufgefordert vorzulegen.
6) Jedes Pferd hat eine Kopfnummer zu tragen. Kopfnummern sind mitzubringen.
7) Das Training darf nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen stattfinden. Longenführer der Prüfungen 4-9, die nicht im Besitz einer gültigen Jahresturnierlizenz FN sind müssen den Besitz des LA 5 bzw. LA 5V nachweisen.
Besondere Bestimmungen:
1) Nennungen werden nur über www.nennung-online.de angenommen. Nennungen per E-Mail werden nicht angenommen.
2) Entsprechend der Durchführungsbestimmung zu § 27 LPO Nr. 5 wird ein Organisationsbeitrag in Höhe von 15,00 € pro Gruppe , 5,00 € pro Einzelvoltigierer und 7,50 € pro Doppelpaar erhoben. Der Organisationsbeitrag ist im Nenngeld enthalten.
3) Musik ist im Format MP3 mit folgenden Dateinamen: Titelnummer-Teilnehmer-Titelname Bsp.: 01.Fehrbellin1.Einlauf, bis 29.09.2024 über https://wetransfer.com/an folgende Mailadresse: musik_lentzke@gmx.de zu senden. Verspätete Zusendungen werden nur gegen eine Gebühr von 10 € berücksichtigt.
4) Alle Wettkämpfe finden in der Halle statt (20m x 60m). Der Durchmesser des Prüfungszirkels beträgt 20m. Es steht ein Vorbereitungszirkel in der Halle (Durchmesser 20m) sowie zwei Vorbereitungszirkel im Freien zur Verfügung. Die Hallenhöhe beträgt ca. 4,20 m.
5) Tages- und Übernachtungsboxen stehen auf der Wettkampfanlage nicht zur Verfügung. Es ist untersagt auf dem Parkplatz Paddocks aufzubauen. Tages- und Übernachtungsboxen stehen in einem begrenzten Umfang in Brunne (ca. 5 km von der Veranstaltungshalle entfernt) zur Verfügung. Sie sind zeitlich begrenzt nutzbar und müssen nach den Weisungen des Reitanlagenbesitzers geräumt werden. Tagesbox: 20,00 EUR, Übernachtungsbox 40,00 EUR. Bitte bei der Nennung mit angeben. Eure verbindliche Anmeldung der Boxen sendet ihr bitte an Daniela Mohnicke (daniela_mohnicke@yahoo.de). Das Boxengeld ist an den Turniertagen in bar vor Ort zu zahlen.
6) Der Veranstalter erhebt eine Einsatzpauschale zur Wiederherstellung der Parkflächen nach § 26.5 LPO von 7,50 EUR je Gruppe/ Einzelvoltigierer /Duo unter Zusatzkosten bei Nennung-online. Diese sind zwingend zu nennen und zu bezahlen.
7) Gem. LPO §25.3 werden KEINE GELDPREISE ausgezahlt.
Beschaffenheit der Plätze:
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,6; nachm.: 3,4,5,7,8,9
Ergebnisse:
Titel
|
zuletzt aktualisiert
|
Dateigröße
|
Format
|
|
---|---|---|---|---|
Ausschreibung PDF | 04.08.2024 | 2024-08-04 09:09:00 | 106,94 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
12.10.2024 ( v) | 2024-10-12 00:00:00 | 1. Gruppen-Voltigier Prüfung Kl.A | 1 | VOL | 150,00 € | 150 | 6 LP |
12.10.2024 ( v) | 2024-10-12 00:00:00 | 2. Gruppen-Voltigier Prüfung Kl.L | 2 | VOL | 150,00 € | 150 | 5 LP |
12.10.2024 ( n) | 2024-10-12 00:00:00 | 3. Einzel-Voltigier Prüfung Kl.L | 3 | VOL | 150,00 € | 150 | 3 LP |
12.10.2024 ( n) | 2024-10-12 00:00:00 | 4. Gruppenvoltigier-WB im Schritt | 4 | VOL | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
12.10.2024 ( n) | 2024-10-12 00:00:00 | 5. Gruppenvoltigier-WB E2 | 5 | VOL | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
12.10.2024 ( v) | 2024-10-12 00:00:00 | 6. Gruppenvoltigier-WB E1 | 6 | VOL | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
12.10.2024 ( n) | 2024-10-12 00:00:00 | 7. Einsteiger-WB im Förder-Einzelvoltigieren Klasse A | 7 | VOL | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
12.10.2024 ( n) | 2024-10-12 00:00:00 | 8. Einsteiger-WB im Förder-Einzelvoltigieren Klasse L | 8 | VOL | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
12.10.2024 ( n) | 2024-10-12 00:00:00 | 9. Einsteiger-WB im Doppelvoltigieren | 9 | VOL | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |