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Buchholz in der Nordheide (05.12.2020 - 05.12.2020) Abgesagt

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

20.10.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Buchholz in der Nordheide

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

30.11.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Silvia Burfeind

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

21244, Buchholz

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Cornelia Hinsch
Marret Maucher
Peter Olsson

Teilnahmeberechtigung:

Mitglieder des DRC Nord, LK 1 + 2 + 3, LK 3 mit 1000 + mehr RLP,
CdD Hamburg, Schleswig-Holstein, LK 1+2
sowie Stammmitglieder aus Vereinen des KRV Harburg, LK 1+2

Besondere Bestimmungen:

- Zeiteinteilung unter www.turnierservice-burfeind.deund www.drc-n.de
- Anträge zur Mitgliedschaft erhalten Sie bei o.g. Turnierservice
- Gem. § 25.3 LPO wird KEIN Geldpreis ausgezahlt
- Je Pferd sind 2 Prüfungen pro Tag erlaubt
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Tierarzt in Rufbereitschaft
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 09.10.2020)
Hier die wichtigsten Fundstellen:
  • § 2 Abs. 2 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot)
  • § 3 Abs. 3 Nr. 9 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung)
  • § 5 Abs. 1 Nrn. 9 -11 (Dokumentation der Kontaktdaten)
  • § 7 (Sportveranstaltungen sitzend)
  • § 8 Abs. 2 (Sportveranstaltungen stehend)
Auszug der FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung
Sportlerinnen und Sportler müssen während der Sportausübung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern haben die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unabhängig hiervon gilt auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
  • ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. 1,5 Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören
  • konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • ausreichende Belüftung bei Sportausübung in geschlossenen Räumen
Sofern die Sportveranstaltung von nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht wird, können diese die Veranstaltung stehend oder sitzend verfolgen. Es ist zu beachten, dass zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
50 bis max. 500 Zuschauerinnen und Zuschauer:
1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
2. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
3. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
4. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
500 bis max. 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer
1. Eine Sportveranstaltung mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bedarf der vorherigen Zulassung durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.
2. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
3. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme, der Nutzung und Reinigung von Sanitäranlagen, der Lüftung von geschlossenen Räumen).
6. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
7. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
- Hygienebeaftragter: Manfred Volkens
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungshalle: 20x60 m
Vorbereitungshalle: 20x40m
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Ausschreibung 17.11.2020 2020-11-17 22:41:00 115,47 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
05.12.2020 ( v) 2020-12-05 00:00:00 1. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 1 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP
05.12.2020 ( v) 2020-12-05 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.M** 2 DRE 500,00  € 500 1 2 3 LP
05.12.2020 ( n) 2020-12-05 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.S* 3 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
05.12.2020 ( n) 2020-12-05 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl. S*** 4 DRE 1.500,00  € 1500 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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