Groß Viegeln (30.05.2020 - 01.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Mecklenburger Pferde Journal. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
20.05.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Groß Viegeln
Landesverband:
Mecklenburg-Vorpommern
Online-Nennschluss:
26.05.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Merve Henningsen
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
18196,
Groß Viegeln
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Ralf Stehr
Richter:
Christian Beggerow
Heike Fischer
Jörg Weinhold
Heike Fischer
Jörg Weinhold
Teilnahmeberechtigung:
LV, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Berlin-Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und 20 Gastreiter
Prfg. 1-9 je Reiter 3 Startplätze erlaubt
Prfg. 10-14 je Reiter 2 Startplätze erlaubt
ACHTUNG: In Prfg. 1-14 wird gem.§ 27 LPO ein erhöhter Organisations-Anteil v. 5,00 EUR je reserviertem Startplatz erhoben, der im Einsatz/Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie. Wir behalten uns vor, die Ausschreibung ggfs. der aktuellen Corona Maßnahmen zum Turniertermin anzufassen.
Besondere Bestimmungen:
Besondere Bestimmungen:
1. Es gelten die im "Mecklenburger Pferde" veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen.
2. Zusätzlich gilt für diese Veranstaltung:
- Einsätze/Nenngelder/LK-Abgabe (1,75 Euro je reservierten Startplatz) sind der Nennung beizufügen.
- Meldeschluss ist 120 Min. vor Beginn der Prüf.
- Boxen werden nicht gestellt.
- Schmied ist nicht anwesend.
- Meldestelle nur über equi-score und Telefon erreichbar, kein persönlicher Kontakt! Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen.
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 500.4.
- Die unter www.mervestelle.de bzw. www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationenen/ Verhaltens Hinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/ Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO §920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem.
§ 921 LPO belegt werden.
§ 921 LPO belegt werden.
3. Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
a) Unter www.mervestelle.de bzw. nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich . Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
b) Es ist grundsätzlich je Reiter nur 1 Pferdepfleger bzw. Betreuer zugelassen. Mit dem 2. Pferd ist ein weiterer Pferdepfleger erlaubt. Jedoch erhält nur ein Pferdepfleger bzw. Betreuer ein Tagesband für das Turnierareal.
c) Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind (siehe b.), bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
d) Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/ die Pferde gestartet werden.
e) Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß!
g) Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben aus- schließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Am 30.+31.05.2020 besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz für alle am Eingang während der Akkreditierung. Ansonsten muss der Mund-/Nasenschutz von den Fußgängern auf dem äußeren Vorbereitungsplatz, auf dem inneren Vorbereitungsplatz und im Bereich des Ein-Ausrittes (innerer Vorbereitungsplatz) getragen werden.
Am Montag, 01.06.2020 besteht auf dem gesamten Gelände die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.)
30.5-01.06 .Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger bzw. Betreuer das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
h) Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Mecklenburgische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona- Virus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel unter bzw. über 150 Personen.
aa). Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind
bb) Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit, in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je eine Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungsbedürftiger Personen, aufhält;
cc) Information der Teilnehmenden an der Zusammenkunft über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstands- regelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/ Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO §920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
Hygienebeauftragte: Holger Jürs / Bettina Jürs
Beschaffenheit der Plätze:
100x65 m Sand
Abreitehalle: 30x70 m Sand
Abreiteplatz: 20x60 m Sand
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
So. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
Mo. vorm.: 10,11,12; nachm.: 13,14
Mit Genehmigung des Landkreises Rostock, des Gesundheitsamts des Landkreises Rostock sowie des zuständigen Ministeriums.
So. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
Mo. vorm.: 10,11,12; nachm.: 13,14
Mit Genehmigung des Landkreises Rostock, des Gesundheitsamts des Landkreises Rostock sowie des zuständigen Ministeriums.
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
|
LKL/Art
|
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30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.L | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 5. Springpferdeprüfung Kl.M* | 5 | SPF | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 6. Springprüfung Kl.M* | 6 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 7. Springprüfung Kl.M** | 7 | SPR | 500,00 € | 500 | 1 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( n) | 2020-05-31 00:00:00 | 8. Springprüfung Kl.M** | 8 | SPR | 500,00 € | 500 | 1 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( n) | 2020-05-31 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl.S* | 9 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 10. Stilspringprüfung Kl.A* | 10 | SPR | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 11. Springprüfung Kl. A** | 11 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 12. Stilspringprüfung Kl.L | 12 | SPR | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 13. Springprüfung Kl.L | 13 | SPR | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 14. Stilspringprüfung Kl.M* | 14 | SPR | 300,00 € | 300 | 3 4 LP |