Boock (18.07.2020 - 19.07.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Mecklenburger Pferde Journal. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
23.06.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Boock
Landesverband:
Mecklenburg-Vorpommern
Online-Nennschluss:
07.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
17.07.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Peter Löper
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
17322,
Boock,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Norman Diedering
Richter:
Hans-Joachim Begall
Claus Förster
Martin Giese
Antje Krohn
Claus Förster
Martin Giese
Antje Krohn
Teilnahmeberechtigung:
Stamm-Mitgl. a. RV d. LV MV, BB sowie zusätzlich 10 Teilnehmer auf Einladung des Veranstalters.
Besondere Bestimmungen:
Prfg. 5-12 je Reiter 2 Startplätze erlaubt, max. Nennungszahlen 50/Prüfung
ACHTUNG: In Prfg. 1-13 wird gem. § 27 LPO ein erhöhter Organisations-Anteil v. 5,- Euro je reservierten Startplatz erhoben, der im Einsatz/Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auflagen.
Wir behalten uns vor, die Ausschreibung ggfs. der aktuellen Corona Maßnahmen zum Turniertermin anzupassen.
Besondere Bestimmungen:
1. Es gelten die im "Mecklenburger Pferde" veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen.
2. Zusätzlich gilt für diese Veranstaltung:
- Einsätze/Nenngelder/LK-Abgabe (1,75 Euro je reservierten Startplatz) sind der Nennung beizufügen.
- Meldeschluss ist 120 Min. vor Beginn der Prüf.
- Boxen werden nicht gestellt.
- Schmied ist nicht anwesend.
- Meldestelle nur über Telefon und Email erreichbar, kein persönlicher Kontakt!
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 500.4.
- Prfg. 4 Geldpreisauszahlung nach LPO § 25.2 zu 75 %, alle anderen Prüfungen zu 100 %.
- Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltens Hinweise auf dem Turnier sind zwingend einzuhalten.
Zuwiederhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920,2k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
3. Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
a) Unter nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz.
b) Es ist pro Reiter nur 1 Pferdepfleger zugelassen.
c) Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet.
d) Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
e) Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
f) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluß!
g) Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Springprüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet. Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
h) Keine Turnier-Gastronomie, Verpflegung ist selbst mitzubringen. Der Verzehr ist nur im/am eigenen Fahrzeug unter Einhaltung des evtl. bestehenden Kontaktverbots erlaubt. (Hinweise: Verhalten auf Parkplatz beachten).
i) Zwingend einzuhaltende KONTAKT-BESCHRÄNKUNGEN; Auszüge Mecklenburgische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem CoronaVirus bei Zusammenkünften unter freiem Himmel unter bzw. über 50 Personen.
aa). Einhaltung von Abstandsregelungen von mind. 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind
bb) Zugangsbeschränkungen, die sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Fläche der Räumlichkeit, in der die Zusammenkunft stattfindet, nur je eine Person, gegebenenfalls in Begleitung betreuungsbedürftiger Personen, aufhält;
cc) Information der Teilnehmenden an der Zusammenkunft über gut sichtbare Aushänge und ggf. Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaß- nahmen. Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden umgesetzt werden; für Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit mehr als 50 Teilnehmenden ist zudem das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz herzustellen.
Beschaffenheit der Plätze:
Vorbereitungsplatz: Rasen 50 x 30 m
Turnierplatz: Rasen 60 x 45 m
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,3,4; nachm.: 5,6,7
So. vorm.: 8,9,10; nachm.: 11,12,13
So. vorm.: 8,9,10; nachm.: 11,12,13
Ergebnisse:
Titel
|
zuletzt aktualisiert
|
Dateigröße
|
Format
|
|
---|---|---|---|---|
Formular Anwesenheit Helferteam | 05.07.2020 | 2020-07-05 13:57:00 | 98,48 KB | |
Formular Anwesenheit Reiter | 05.07.2020 | 2020-07-05 13:56:00 | 99,39 KB | |
Formular Einhufer-Blutarmut | 05.07.2020 | 2020-07-05 13:55:00 | 185,84 KB | |
Teilnehmer | 08.07.2020 | 2020-07-08 18:39:00 | 57,51 KB | |
Zeitplan | 08.07.2020 | 2020-07-08 18:39:00 | 25,79 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
18.07.2020 ( v) | 2020-07-18 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
18.07.2020 ( v) | 2020-07-18 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
18.07.2020 ( v) | 2020-07-18 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
18.07.2020 ( v) | 2020-07-18 00:00:00 | 4. Spezialspringpferdeprfg.Kl.L St. | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
18.07.2020 ( n) | 2020-07-18 00:00:00 | 5. Springprüfung Kl. A** | 5 | SPR | 150,00 € | 150 | 3 4 5 6 LP |
18.07.2020 ( n) | 2020-07-18 00:00:00 | 6. Punktespringprüfung Kl.L | 6 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
18.07.2020 ( n) | 2020-07-18 00:00:00 | 7. Springprüfung Kl.M* | 7 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
19.07.2020 ( v) | 2020-07-19 00:00:00 | 8. Punktespringprfg. Kl.A* | 8 | SPR | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
19.07.2020 ( v) | 2020-07-19 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl. A** | 9 | SPR | 150,00 € | 150 | 3 4 5 6 LP |
19.07.2020 ( v) | 2020-07-19 00:00:00 | 10. Springprüfung Kl.L | 10 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
19.07.2020 ( n) | 2020-07-19 00:00:00 | 11. Punktespringprüfung Kl.M* | 11 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
19.07.2020 ( n) | 2020-07-19 00:00:00 | 12. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.M* | 12 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
19.07.2020 ( n) | 2020-07-19 00:00:00 | 13. Springprüfung Kl.S* | 13 | SPR | 1.500,00 € | 1500 | 1 2 3 LP |