Hohen Luckow (12.06.2025 - 15.06.2025)
Für Stammmitglieder eines Vereins aus Mecklenburg-Vorpommern sind die Ausschreibungsdetails bei Nennung Online ohne ein Zeitschriften-Abo einsehbar.
Online-Veröffentlichung:
04.04.2025 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hohen Luckow
Landesverband:
Mecklenburg-Vorpommern
Online-Nennschluss:
26.05.2025 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
11.06.2025 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Michael Arnhold
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
18239,
Hohen Luckow
Längengrad, Breitengrad
-, -
Technischer Delegierter:
Friedrich Lutter
Teilnahmeberechtigung:
Zugelassene Mannschaften:
Jeder Landesverband darf bis zu max. 4 Mannschaften stellen.
Jede Mannschaft besteht aus 3-5 Reitern und Pferden, die sich in den Verbänden
qualifiziert haben. Pro Mannschaft können 3 Reservepaare genannt werden, d.h. 8
Reiter-Pferdepaare können genannt werden, von denen bis zu 5 Paare an den Start (in
allen Teilprüfungen) gehen können. Die 3 besten Teilnehmer jeder Disziplin werden
gewertet. Verbände mit 3 Teilnehmern müssen eine eigene Mannschaft stellen.
Alter der Teilnehmer:
?? Besteht eine Mannschaft aus drei Reitern, müsen zwei Reiter 15 Jahre und jüger
sein, ein Reiter darf 16 Jahre alt sein.
?? Besteht eine Mannschaft aus vier Reitern, müsen zwei Reiter 15 Jahre und jüger
sein, zwei Reiter düfen 16 Jahre alt sein.
?? Besteht eine Mannschaft aus füf Reitern, müsen zwei Reiter 15 Jahre und jüger
sein, drei Reiter düfen 16 Jahre alt sein.
?? Entscheidend ist jeweils das Geburtsjahr!
Zugelassene Einzelreiter:
Zusäzlich kann jeder Landesverband, der eine oder mehrere Mannschaften fü die
Goldene Schäpe stellt, zwei Einzelreiter fü Prfg. Nr. 2 stellen. Landesverbäde, die
keine Mannschaft fü die Goldene Schäpe stellen, könen bis zu zwei Einzelreiter in
Prfg. Nr. 2 an den Start bringen.
Zuläsig ist es im gleichen Jahr die Goldene Schäpe Pferde und anschl. das
Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit und im folgenden Jahr die Deutsche
Meisterschaft Vielseitigkeit zu reiten.
Zuläsig sind:
?? Reiter der LK V6/V7 sowie LK D/S 5, 6 und 7, Jahrgang 2009 u. jüg.
(Maximalalter 16 Jahre; Kalenderjahr ist entscheidend)
?? Reiter, die üer 12 Jahre alt sind (Jahrgang 2012 u. äter - Kalenderjahr ist
entscheidend), düfen nur dann ein drittes Mal an der Goldenen Schäpe teilnehmen,
wenn sie in den Vorjahren nicht platziert waren (nur Einzelwertung entscheidend).
Ausgeschlossen sind:
- Reiter der LK D/S 4 und höer sowie der LK V 5 und höer
- Reiter und Pferde des NK1- sowie des NK2-Kaders (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)
- Platz. Teilnehmer der Deutschen Meisterschaft Vielseitigkeit der vorangegangenen
zwei Jahre
- Reiter mit Platzierungen in Vielseitigkeits- oder Kombinierten Prüungen
(Dre./Spr./Gel.) Kl. A (es gilt der Erfolgsanrechnungszeitraum gem. LPO, d. h. bis
30.09. des Vorjahres).
Hinweis: Vorgenannte, auf Ponys errittene Platzierungen in der Klasse A (sowohl in
Ponyprüungen als auch in Prüungen gegen Großferde) werden in diesem Fall nicht
angerechnet. Folgerichtig sind diese Reiter im Rahmen der Goldenen Schäpe (Pferde)
startberechtigt.
- i Teilnehmer des Bundesnachwuchschampionates Vielseitigkeit der vorangegangenen
Jahre.
Besondere Bestimmungen:
ACHTUNG: Es werden nur Nennungen von Reitern und Pferden angenommen, für
die eine Startgenehmigung des zuständigen Landesverbandes vorliegt.
- Maßgebend sind die Bestimmungen der LPO 2024, die Bestimmungen des LV
Mecklenburg-Vorpommern, das Aufgabenheft der FN sowie alle Veröffentlichungen für
Bekanntmachungen, Pferdeleistungsprüfungen und Turniersport veröffentlichten
Ergänzungen, Korrekturen und Interpretationen einschließlich der jeweils gültigen
Durchführungsbestimmungen.
- Medikationskontroll-Bestimmungen:
Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO § 66, 67 sowie die FN
Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen
und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit Abgabe
seiner Nennung diesen und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen der LPO
2024 unterwirft.
- Unterbringung der Pferde: (Einstallpflicht für die Goldene Schärpe) :
Die Unterbringung erfolgt in Turnierboxen (Zelt in Maschinenhalle) am Turnierplatz.
Der Boxenpreis beträgt 160,- € (inkl. Stroh und Heu), 180,- € (inkl. Späne und Heu)
und ist mit der Nennung durch den Landesverband verbindlich zu entrichten,
andernfalls erfolgt keine Reservierung. Die Nennungen sind ohne Boxenreservierung
von jedem Reiter selbstständig über das Nennung-Online-System einzureichen. Der
Nenner kann somit auch keine Box über NEON reservieren.
Die Kosten für die Boxen sind vom Landesverband per Vorab-Überweisung auf
folgendes Konto (IBAN DE81 1305 0000 0540 0042 00, Parkentiner Reitverein am
Hütter Wohld e.V. Mandy Klan) Verwendungszweck: Nennung Goldene Schärpe
Pferde und Verbandsname) zu bezahlen.
Erst nach Eingang der Boxengelder erhält die Nennung ihre Gültigkeit.
Das Mitbringen von Hengsten ist bei der Nennung anzugeben. Gesamte Einstreu und
Heu wird gestellt . Kraftfutter, Eimer und Tröge sind mitzubringen . Das Aufstellen
von Paddocks und eigenen Stallzelten ist nicht gestattet. Die Pferde dürfen nicht auf
Pferdeanhängern und/oder Transportern übernachten.
Sattelboxen stehen verbandsweise zum Preis von 120,- € zur Verfügung (maximal
2 Sattelboxen pro Landesverband). Wichtig: Es ist aus Sicherheitsgründen
(Fluchtwege!) nicht zulässig, Sattelschränke und/oder weiteres Equipment auf der
Stallgasse abzustellen.
Achtung: den LV werden für beide Veranstaltungen die gleichen Boxen zugewiesen,
daher wird um ein sauberes Verlassen der Boxen gebeten. Bei Nichtbeachtung erfolgt
eine Strafzahlung in Höhe von 50,00 EUR.
- Der Veranstalter benötigt von jedem Landesverband eine endgültige
Nominierungsliste einschl. reservierter Boxen. Eine Stornierung der Boxen ist nur bis
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (02.06.2025) möglich.
- Die Pferde dürfen nach ihrer Ankunft am Veranstaltungsort nicht von anderen Personen
geritten werden, andernfalls verlieren sie die Teilnahmeberechtigung. Auch darf das
Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen. Auf dem Turniergelände darf
nur in ordentlichem Reitanzug und mit Kopfnummern geritten werden.
- Hotelreservierungen müssen selbst vorgenommen werden.
- Die Reservierung eines Wohnwagen-bzw. Zeltplatzes ist mit der Nennung unter
Angabe des An- und Abreisetages und Anzahl der Personen in der Nachricht an den
Veranstalter oder per E-Mail anzugeben. Für das Aufstellen von Wohnwagen und
Ausschreibung -GS Pferde /Stand-04.02.2025
Wohnmobilen wird eine Gebühr von € 62,50 bis Nennungsschluss erhoben. Die Gebühr
für den Stromanschluss (inkl. Stellplatz) ist mit der Nennung vom Teilnehmer zu buchen
und zu bezahlen.
Eine Sanitärgebühr für das Camping pro Person (ist von jedem Gast zu zahlen, der auf
dem Campingplatz übernachtet und nicht im Strompreis enthalten) - Kosten 15,00 EUR
für die gesamte Veranstaltung
Es darf keine Fremdheizung aufgestellt werden. Verlängerungskabel sind selbst
mitzubringen.
Wichtig: Grillen ist nur auf dem ausgewiesenen Grillplatz (asphaltierte Fläche)
zulässig! Das Grillen am Anhänger/Wohnmobil/Stallungen ist untersagt! Bei
Verstoß erfolgt die Disqualifikation des Landesverbandes.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu trockenem Wetter das Grillen
auch auf dem Grillplatz zu verbieten.
Länderabend am Samstag, 14.06.2025 in Halle 2 oder 3
- Der Kostenbeitrag für den "Länderabend" am Samstag, den 14.06.2025 beträgt 32,50
€/Person und ist mit der Nennung zu bezahlen (bitte in Nennung Online / weitere
Gebühren buchen). Nach Nennungsschluss und vor Ort steht nur ein sehr begrenztes
Kontingent an Karten zum Preis von 32,00 Euro/Karte zur Verfügung!
Die Preise beinhalten das Essen (Büffet), Getränke gehen auf eigene Rechnung.
Damit die Einmarschmusik mit einer sehr guten Tonqualität abgespielt werden
kann, müssen alle Mannschaften Ihre Musikwünsche bzw. Musikdateien vorab bis
zum 03. Juni 2025 an die FN (E-Mail: kgrupen@fn-dokr.de ) senden.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen.
- Für den Mannschaftswettbewerb ist mit der Nennung der Mannschaftsführer zu
benennen. Allein der Mannschaftsführer hat das Recht auf Eingabe einer Beschwerde.
- Das FN-Merkblatt "Vormustern/Führen eines Pferdes an der Hand" (Stand November
2021) für die Goldene Schärpe und das Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit ist
auf der Homepage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (www.pferd-aktuell.de)
unter Pferdethemen A-Z, Goldene Schärpe Pferde als Download hinterlegt. Das
Merkblatt kann darüber hinaus in der FN-Abteilung Nachwuchsleistungssport
angefordert werden: Tel.: 02581/6362-415.
- Grundlage für die Fragen der Theorieprüfung ist neben der LPO und dem
Aufgabenheft auch die Richtlinien Band 1 und Band 4 sowie das Buch „Die
Reitabzeichen 1-5“.
- Startfolge: Die Startfolge für die Wettkämpfe um die "Goldene Schärpe" wird ausgelost.
Die Reihenfolge innerhalb der Mannschaft bestimmt der Mannschaftsführer.
Goldene Schärpe:
Teilprüfung Dressur: Startfolge gem. Auslosung. Es starten zuerst die ersten Reiter der
Mannschaften, dann die zweiten Reiter usw. Die Einzelreiter werden in Blöcken
zwischen die Mannschaftsreiter gelost.
Teilprüfung Springen: Startfolge gem. Auslosung. Es beginnen die Teilnehmer der
Richtergruppe A (Viereck 1 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge.
Anschl. starten die Teilnehmer der Richtergruppe B (Viereck 2 der Dressur) in der
ausgelosten Reihenfolge.
Teilprüfung Gelände: Startfolge gem. Auslosung. Es beginnen die Teilnehmer der
Richtergruppe A (Viereck 1 der Dressur) in der ausgelosten Reihenfolge.
Anschl. starten die Teilnehmer der Richtergruppe B (Viereck 2 der Dressur) in der
ausgelosten Reihenfolge.
Ausschreibung -GS Pferde /Stand-04.02.2025
Teilprüfung Vormustern: Wie Teilprüfung Dressur.
- Eine Teilung der Prfg. Nr. 1 gem. § 50 LPO wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Prf.-Nr. 2 (Einzelwertung Goldene Schärpe) wird in 2 Abteilungen geteilt. Die
Abteilungen setzen sich aus der Zuordnung zu den beiden Richtergruppen der Dressur
zusammen.
- Alle Reiter haben in ordentlicher Bekleidung gem. LPO § 68 an den Start zu gehen.
Beschaffenheitsvorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
- Das Rauchen in den Stallungen ist strengstens untersagt.
- Alkoholverbot für Jugendliche auf dem Turniergelände gem. Jugendschutzgesetz.
- Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände an der Leine zu führen.
- Durch Abgabe seiner Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die "Besonderen
Bestimmungen" an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der
Turnierleitung, um einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Es besteht
zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern und aktiven Teilnehmern
andererseits kein Vertragsverhältnis. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht
"Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB".
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die
den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte
Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der
Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der
zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt
darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.
- Gem. LPO § 40.4 ist der Hufschmied am Samstag vor Ort, am Freitag und Sonntag
steht der Hufschmied nur auf Abruf zur Verfügung.
- Geldpreise: Nach LPO § 25, 3. erfolgt keine Auszahlung von Geldpreisen.
Wichtige Informationen:
- Das Reiten auf den Parkwegen ist strengstens untersagt! Bei Nichtbeachtung erfolgt
ein Ausschluss vom Turnier! Alle Überwege, die genutzt werden dürfen, sind mit
Hackschnitzel versehen.
- Es darf nur auf trassierten Flächen geritten werden (landwirtschaftliche Nutzung der
Grünflächen). Sollten Teilnehmer die austrassierten Wege verlassen, erfolgt der
Ausschluss.
- Teilnehmer, Zuschauer, Gäste, Offizielle, etc. dürfen nicht in Richtung
Viehställen/Kuhställen gehen bzw. betreten, um eine Ansteckung von Krankheiten zu
vermeiden
- Geparkt darf nur auf den zugewiesenen Plätzen. Es gibt einen Tagesparkplatz,
Anhängerparkplatz und Wohnmobilparkplatz. Die Zufahrtswege zur Waage und zu den
Viehställen (Kurvenbereich vor dem Büro) sind IMMER freizuhalten. Dort herrscht
absolutes Parkverbot.
Beschaffenheit der Plätze:
Vorläufige Zeitenteilung:
Vorläufige ZE - Goldene Schärpe Pferde: Donnerstag: Anreise ab 12.00 Uhr möglich ca. 15.00 – 18.00 Training auf den Vorbereitungsplätzen, Schritt auf dem Prüfungsplatz Meldeschluss 18.00 Uhr (telefonisch oder per Mail) 18.30 Uhr Mannschaftsführerbesprechung und Auslosung Freitag ca. 08.30 Uhr: Dressur auf 2 Vierecken ca. 15.30 Uhr: Wasserdurchritt im Schritt verbandsweise ca. 18.00 Uhr: Theorie ca. 19.00 Uhr: Sporttest Samstag ca. 09.00 Uhr: Gelände Abt. 1, ca. 13.00 Uhr Gelände Abt. 2 Abends: Länderabend in Halle 2 oder 3 (siehe Ausschilderung) Sonntag ca. 08.00 Uhr: Vormustern auf 2 Bahnen ca. 10.30 Uhr: Springen ca. 15.00 Uhr: Siegerehrung Turnierleitung: Mandy Klan FN-Beauftragter: Fritz Lutter Ansprechpartner FN: Katharina Grupen (Veranstaltungsmanagement) Tel.: 02581-6362-137 E-Mail: kgrupen@fn-dokr.de Richter Goldene Schärpe: Kathrin Krage (Weser-Ems); Anja Krüger (Westfalen); Sonja Theis (Hessen); Philip Weßling (Westfalen); Aufsicht Dressur: Stefan Bartel Parcourschef Springen: Manuel Sarwatka Parcourschef Gelände: Torben Mölleken Technischer Delegierter: Fritz Lutter Platzverhältnisse: Dressur-Vorbereitungsplatz: Gras Dressur-Prüfungsplatz: Gras Springen-Vorbereitungsplatz: Gras Springen-Prüfungsplatz: Gras
Ergebnisse:
Prüfungen
|
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Komb.Prüfung Kl.E | 1 | SOP | 100,00 € | 100 | 6 7 LP | ||
| 2. Komb.Prüfung Kl.E | 2 | SOP | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
