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Diepholz (26.05.2020 - 27.05.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

20.05.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Diepholz

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

24.05.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Gabriela Hollmann-Steinebach

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

49356, Diepholz,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Hans Hemmelgarn

Richter:

Christoph Brüseke
Werner Tapken
Hubert Uphus

Teilnahmeberechtigung:

Nur für Stamm-Mitglieder (Berufsreiter) der den Pferdesportverbänden Hannover, Bremen, Weser-Ems oder Westfalen angeschlossenen Vereinen sind. Alle vorgenannten müssen nachweislich Berufsreiter sein, d.h. ihr Einkommen gewerbsmäßig erzielen durch
- Beritt von Pferden für Dritte
- regelmäßigen Handel mit Pferden
- Erteilen von Reitunterricht
- Pferdewirtschaftsmeister bzw. Pferdewirte der Kategorie „Klassische Reitausbildung“, sofern o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
KEINE Einzelreiter zugelassen.

Besondere Bestimmungen:

- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von € 5,00 je Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren und Mehraufwendungen auf Grund der Corona-Pandemie, ohne den wir diese Veranstaltung nicht durchführen könnten.
- Nasen- und Mundschutz sind mitzubringen!
- In allen LP dieser Ausschreibung werden gem. § 25.2 LPO 50 % der Geldpreise gem. Durchführungsbestimmungen zu § 25 LPO ausgezahlt (per V-Scheck oder Überweisung).
- Ponys sind auf dieser PLS nicht startberechtigt.
- Dispens zu § 500.4 LPO gem. § 23.3 und 34.2 (DF) LPO
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und keine Ehrenpreise ausgegeben.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Keine gastronomisches Angebot vor Ort
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.turnierservice-hollmann.de und www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie das Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet. Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheits- symptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 (Schließung Sportunterlagen) und Absatz 5 Satz 1 (Verbot Zusammenkünfte Vereinseinrichtung / Sportanlagen) sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte/r: Nicky von Roesgen; Martin Schulz (Sanitätsdienst)
- Meldestelle: Die Meldestelle ist während der Veranstaltung nur telefonisch erreichbar. Startmeldungen/Starterlisten/Ergebnisse werden ausschließlich über Equiscore abgewickelt. Das ggf. errittene Gewinngeld (nur per V-Scheck). sowie evtl. gewünschte Teilnehmerabrechnungen müssen sofort im Anschluss an die Beendigung der Turnierteilnahme an der Meldestelle entgegengenommen werden. Dies erfolgt kontaktlos mittels Ausgabe über eine Scheibentrennung.
- Wir behalten uns vor, die Ausschreibung ggfs. den aktuellen Corona Maßnahmen zum Turniertermin anzupassen.
- Es wird keine Zeiteinteilung verschickt. Die ZE und weitere Hinweise werden im Internet veröffentlicht unter

Beschaffenheit der Plätze:

Turnierplatz Sand (Ebbe-Flut-Hopster-Boden): 45 x 80 m; (Dispens der LK)
Vorbereitungsplatz: 30x75 m Sandgemisch
Vorbereitungshalle: 25x50m Sand
Veranstaltungsort und Naviadresse:
Reitanlage AVR Equimotion/ Nicky von Roesgen,
Apwischerstrasse 34, 49356 Diepholz
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Di. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Mi. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
 

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
26.05.2020 ( v) 2020-05-26 00:00:00 1. Springpferdeprüfung Kl.A* 1 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 LP
26.05.2020 ( v) 2020-05-26 00:00:00 2. Springpferdeprüfung Kl.A** 2 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 LP
26.05.2020 ( v) 2020-05-26 00:00:00 3. Springpferdeprüfung Kl.L 3 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
26.05.2020 ( n) 2020-05-26 00:00:00 4. Springpferdeprüfung Kl.L 4 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
26.05.2020 ( n) 2020-05-26 00:00:00 5. Springprüfung Kl.M* 5 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
27.05.2020 ( v) 2020-05-27 00:00:00 6. Springpferdeprüfung Kl.A* 6 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
27.05.2020 ( v) 2020-05-27 00:00:00 7. Springpferdeprüfung Kl.L 7 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
27.05.2020 ( n) 2020-05-27 00:00:00 8. Springpferdeprüfung Kl.M* 8 SPF 250,00  € 250 1 2 3 4 LP
27.05.2020 ( n) 2020-05-27 00:00:00 9. Springprüfung Kl.M* 9 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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