Diepholz (26.05.2020 - 27.05.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
20.05.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Diepholz
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
24.05.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Gabriela Hollmann-Steinebach
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
49356,
Diepholz,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Hans Hemmelgarn
Richter:
Christoph Brüseke
Werner Tapken
Hubert Uphus
Werner Tapken
Hubert Uphus
Teilnahmeberechtigung:
Nur für Stamm-Mitglieder (Berufsreiter) der den Pferdesportverbänden Hannover, Bremen, Weser-Ems oder Westfalen angeschlossenen Vereinen sind. Alle vorgenannten müssen nachweislich Berufsreiter sein, d.h. ihr Einkommen gewerbsmäßig erzielen durch
- Beritt von Pferden für Dritte
- regelmäßigen Handel mit Pferden
- Erteilen von Reitunterricht
- Pferdewirtschaftsmeister bzw. Pferdewirte der Kategorie „Klassische Reitausbildung“, sofern o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
KEINE Einzelreiter zugelassen.
Besondere Bestimmungen:
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von € 5,00 je Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren und Mehraufwendungen auf Grund der Corona-Pandemie, ohne den wir diese Veranstaltung nicht durchführen könnten.
- Nasen- und Mundschutz sind mitzubringen!
- In allen LP dieser Ausschreibung werden gem. § 25.2 LPO 50 % der Geldpreise gem. Durchführungsbestimmungen zu § 25 LPO ausgezahlt (per V-Scheck oder Überweisung).
- Ponys sind auf dieser PLS nicht startberechtigt.
- Dispens zu § 500.4 LPO gem. § 23.3 und 34.2 (DF) LPO
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und keine Ehrenpreise ausgegeben.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Keine gastronomisches Angebot vor Ort
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.turnierservice-hollmann.de und www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie das Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet. Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheits- symptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 (Schließung Sportunterlagen) und Absatz 5 Satz 1 (Verbot Zusammenkünfte Vereinseinrichtung / Sportanlagen) sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte/r: Nicky von Roesgen; Martin Schulz (Sanitätsdienst)
- Meldestelle: Die Meldestelle ist während der Veranstaltung nur telefonisch erreichbar. Startmeldungen/Starterlisten/Ergebnisse werden ausschließlich über Equiscore abgewickelt. Das ggf. errittene Gewinngeld (nur per V-Scheck). sowie evtl. gewünschte Teilnehmerabrechnungen müssen sofort im Anschluss an die Beendigung der Turnierteilnahme an der Meldestelle entgegengenommen werden. Dies erfolgt kontaktlos mittels Ausgabe über eine Scheibentrennung.
- Wir behalten uns vor, die Ausschreibung ggfs. den aktuellen Corona Maßnahmen zum Turniertermin anzupassen.
- Es wird keine Zeiteinteilung verschickt. Die ZE und weitere Hinweise werden im Internet veröffentlicht unter
Beschaffenheit der Plätze:
Turnierplatz Sand (Ebbe-Flut-Hopster-Boden): 45 x 80 m; (Dispens der LK)
Vorbereitungsplatz: 30x75 m Sandgemisch
Vorbereitungshalle: 25x50m Sand
Veranstaltungsort und Naviadresse:
Reitanlage AVR Equimotion/ Nicky von Roesgen,
Apwischerstrasse 34, 49356 Diepholz
Vorläufige Zeitenteilung:
Di. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Mi. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
Mi. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
|
LKL/Art
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26.05.2020 ( v) | 2020-05-26 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 LP |
26.05.2020 ( v) | 2020-05-26 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 LP |
26.05.2020 ( v) | 2020-05-26 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
26.05.2020 ( n) | 2020-05-26 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.L | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
26.05.2020 ( n) | 2020-05-26 00:00:00 | 5. Springprüfung Kl.M* | 5 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
27.05.2020 ( v) | 2020-05-27 00:00:00 | 6. Springpferdeprüfung Kl.A* | 6 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
27.05.2020 ( v) | 2020-05-27 00:00:00 | 7. Springpferdeprüfung Kl.L | 7 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
27.05.2020 ( n) | 2020-05-27 00:00:00 | 8. Springpferdeprüfung Kl.M* | 8 | SPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |
27.05.2020 ( n) | 2020-05-27 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl.M* | 9 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |