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Hof Bettenrode (31.05.2020 - 31.05.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

15.05.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 17.05.2020

Reiter nur PSV Hannover !

Veranstaltungsort:

Hof Bettenrode

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

28.05.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Marion Loew

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

37130, Gleichen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Christoph Hess
Carsten Munk
Michael Settertobulte
Klaus Storbeck
Ralph Tapken

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover
KEINE Einzelreiter zugelassen

Besondere Bestimmungen:

- Zeiteinteilung unter www.hofbettenrode.de
- Es stehen keine Boxen zur Verfügung
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Es erfolgt Geldpreisauszahlung zu 50% gem. § 25.2 LPO
Ein Teil des Nenngeldes kommt dem Projekt "Reiten gegen den Hunger" in Corona-Zeiten der Welthungerhilfe zugute
- Es erfolgt keine Siegerehrung
- Kein gastronomisches Angebot vor Ort
- In den Prüfungen finden zum Hygieneschutz keine Protokollierungen statt. Ein kurzer mündlicher Kommentar erfolgt ab einer Note unter 6,0
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von € 5,00 je Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren und Mehraufwendungen auf Grund der Corona-Pandemie sowie Mund-/Nasenschutz, ohne den wir diese Veranstaltung nicht durchführen könnten.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Mund-/Nasenschutz.
Pro Pferd ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen, werden aber mehr Pferde mitgebracht, dann gilt pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet.
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen!
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 (Schließung Sportunterlagen) und Absatz 5 Satz 1 (Verbot Zusammenkünfte Vereinseinrichtung / Sportanlagen) sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Hygienebeauftragter: Laura Tröger, Isabel Nückel
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Sofern Gewinngelder anfallen, werden diese nach der Veranstaltung überwiesen.

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungsplatz: Sandplatz 20 x 60 m (Ebbe- und Flut- System)
Vorbereitungsplatz: Sandplatz 27 x 60 m (Ebbe- und Flut- System)
 

Vorläufige Zeitenteilung:

So.: 1; nachm.: 2,3
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 28.05.2020 2020-05-28 09:48:00 371,91 KB PDF
Ausschreibung 16.05.2020 2020-05-16 10:04:00 238,44 KB PDF
Zeiteinteilung 28.05.2020 2020-05-28 19:40:00 435,77 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
31.05.2020 2020-05-31 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.M* 1 DRE 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
31.05.2020 ( n) 2020-05-31 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.M** 2 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
31.05.2020 ( n) 2020-05-31 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.S* 3 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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