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Westergellersen (27.05.2020 - 27.05.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

18.05.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Westergellersen

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

22.05.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Wilhelm Jabben

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

21394, Westergellersen

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Hans Melzer

Richter:

Gerd Küst
Hanna Rogge
Ernst Topp

Teilnahmeberechtigung:

Die Veranstaltung wird durchgeführt um Berufsreitern (Stammmitglieder aus Vereinen der Bundesrepublik Deutschland) die Berufsausübung zu ermöglichen. Berufsreiter werden i.d.R. dadurch definiert, dass das Einkommen gewerbsmäßig erzielt wird durch:
- Beritt von Pferden für Dritte
- regelmäßiger Handel mit Pferden
- Erteilen von Reitunterricht
Pferdewirtschaftsmeister klassische Reitausbildung, sowie Pferdewirte klassische Reitausbildung, sofern o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung dieser Definition selber verantwortlich. Der Veranstalter behält sich einen Ausschluss von der Veranstaltung gegebenenfalls vor.
Weiterhin Bundeskader Vielseitigkeit (incl. NK1 und NK2) sowie Landeskader Vielseitigkeit Hannover
KEINE Einzelreiter zugelassen

Besondere Bestimmungen:

-Die Zeiteinteilung sowie Starter- und Ergebnislisten sind unter www.cuxland-data.de im Internet einzusehen.
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Nach § 25.3 LPO erfolgt keine Auszahlung der Geldpreise
- Es findet keine Siegerehrung statt
- Hufschmied ist vor Ort
- Keine gastronomisches Angebot vor Ort
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 25 € pro Startplatz , die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ".
Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt auch die Ausgabe der Tagesbänder. Ein entsprechender Mund- und Nasenschutz ist selbst mitzubringen und verpflichtend mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zu tragen. Zuwiderhandlungen werden umgehend mit einem Platzverbot belegt.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind ansonsten nicht gestattet
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise und Parken : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Dies gilt insbesondere für die zugewiesenen Parkflächen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 (Schließung Sportunterlagen) und Absatz 5 Satz 1 (Verbot Zusammenkünfte Vereinseinrichtung / Sportanlagen) sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
- Hygienebeauftragte/r: Christian Siemer und Jesscia Christoph
- Meldestelle: Die Meldestelle ist während der Veranstaltung nur telefonisch sowie über equi-score erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.

Beschaffenheit der Plätze:

Gras, Abreiteplatz: Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Mi. vorm.: 1; nachm.: 2
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 23.05.2020 2020-05-23 13:07:00 287,21 KB PDF
Zeiteinteilung 23.05.2020 2020-05-23 13:06:00 443,86 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
27.05.2020 ( v) 2020-05-27 00:00:00 1. Geländepferdeprfg. Kl.A** 1 GPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 LP
27.05.2020 ( n) 2020-05-27 00:00:00 2. Geländepferdeprfg Kl.L 2 GPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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