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Bremervörde/Reitsportzentrum (31.05.2020 - 31.05.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

22.05.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Bremervörde/Reitsportzentrum

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

28.05.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Wilhelm Jabben

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27432, Bremervörde

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschefs:

Eckart Heuer - Torsten Tobaschus

Richter:

Hans-Joachim Giebel
Ingrid Schöne

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover
KEINE Einzelreiter zugelassen

Besondere Bestimmungen:

Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.

Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.




- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Keine gastronomische Angebot vor Ort
- Es erfolgt eine Geldpreisauszahlung zu 50% gem. § 25.2 LPO

HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 (Schließung Sportunterlagen) und Absatz 5 Satz 1 (Verbot Zusammenkünfte Vereinseinrichtung / Sportanlagen) sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragter: Matthias Schäffer und Wilhelm Jabben
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen.

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungsplatz: 65x60 m - Sand (Dispens der LK Hannover zu § 51 B.1 LPO)

Vorbereitungsplätze: 20x60m Sand, 20x60m Gras
 

Vorläufige Zeitenteilung:

So. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4,5
 

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
31.05.2020 ( v) 2020-05-31 00:00:00 1. Springprüfung Kl.L 1 SPR 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
31.05.2020 ( v) 2020-05-31 00:00:00 2. Springprüfung Kl.L 2 SPR 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
31.05.2020 ( n) 2020-05-31 00:00:00 3. Springprüfung Kl.M* 3 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
31.05.2020 ( n) 2020-05-31 00:00:00 4. Springprüfung Kl.M** 4 SPR 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
31.05.2020 ( n) 2020-05-31 00:00:00 5. Springprüfung Kl.S* 5 SPR 1.000,00  € 1000 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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