Harsum-Hüddessum (30.05.2020 - 01.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
02.03.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Harsum-Hüddessum
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
28.05.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Elisabeth Jungk
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
31177,
Harsum
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Frank Drebing
Richter:
Annika Dörfer
Katharina Gausmann
Jacqueline Grobosch
Katharina Gausmann
Jacqueline Grobosch
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover
sowie bis zu 20 geladene Einzelreiter für die ges. PLS
Mitglieder des Veranstalters werden wie Stammmitglieder behandelt
Besondere Bestimmungen:
- Zeiteinteilung und weitere Informationen zum Turnier unter www.turnierservice-jungk.de
- Mithilfe beim Umbau des Parcours durch die Teilnehmer ist erwünscht
- Stammitglieder des Veranstalters: Hierzu werden auch Teilnehmer gezählt, die eine Zweitmitgliedschaft im RV Harsum nachweisen können
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Kontolle von selbst mitgebrachtem Mund-/Nasenschutz.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (selbst mitzubringen) (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: 50x80m - Sand (Ebbe-Flut-System)
Vorbereitungsplatz: 20x60m - Sand
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4,5; abend: 6,7
So. vorm.: 8,9,10; nachm.: 11,12; abend: 13,14
Mo. vorm.: 15,16; nachm.: 17,18,19,20
So. vorm.: 8,9,10; nachm.: 11,12; abend: 13,14
Mo. vorm.: 15,16; nachm.: 17,18,19,20
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 1. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L | 1 | SPR | 250,00 € | 250 | 4 5 LP |
30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 2. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L | 2 | SPR | 250,00 € | 250 | 2 3 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 3. Springprüfung Kl.M* | 3 | SPR | 350,00 € | 350 | 3 4 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 4. Springprüfung Kl.M** | 4 | SPR | 600,00 € | 600 | 1 2 3 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 5. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.S* | 5 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |
30.05.2020 ( a) | 2020-05-30 00:00:00 | 6. Springprüfung Kl.A* | 6 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
30.05.2020 ( a) | 2020-05-30 00:00:00 | 7. Springprüfung Kl. A** | 7 | SPR | 200,00 € | 200 | 4 5 6 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 8. Springprüfung Kl.L | 8 | SPR | 250,00 € | 250 | 4 5 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl.L | 9 | SPR | 250,00 € | 250 | 2 3 LP |
31.05.2020 ( v) | 2020-05-31 00:00:00 | 10. Stilspringprüfung Kl.M* | 10 | SPR | 350,00 € | 350 | 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( n) | 2020-05-31 00:00:00 | 11. Springprüfung Kl.M* | 11 | SPR | 350,00 € | 350 | 2 3 4 LP |
31.05.2020 ( n) | 2020-05-31 00:00:00 | 12. Punktespringprüfung Kl.S* | 12 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 2 3 LP |
31.05.2020 ( a) | 2020-05-31 00:00:00 | 13. Springprüfung Kl.A* | 13 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
31.05.2020 ( a) | 2020-05-31 00:00:00 | 14. Springprüfung Kl. A** | 14 | SPR | 200,00 € | 200 | 4 5 6 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 15. Stilspringprüfung Kl.L mit Zeitpunkten | 15 | SPR | 250,00 € | 250 | 2 3 4 LP |
01.06.2020 ( v) | 2020-06-01 00:00:00 | 16. Punktespringprüfung Kl.M* | 16 | SPR | 350,00 € | 350 | 2 3 4 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 17. Springpferdeprüfung Kl.M* | 17 | SPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 18. Springprüfung Kl.M** | 18 | SPR | 600,00 € | 600 | 1 2 3 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 19. Springprüfung Kl.S* | 19 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |
01.06.2020 ( n) | 2020-06-01 00:00:00 | 20. Stilspringprüfung Kl.A** mit Zeitpunkten | 20 | SPR | 200,00 € | 200 | 4 5 6 LP |