Scharnebeck (30.05.2020 - 30.05.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
26.05.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Scharnebeck
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
28.05.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Sven Kiefer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
21379,
Scharnebeck
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Horst-Axel Ahrens
Alyona Bilan
Marret Maucher
Alyona Bilan
Marret Maucher
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover, sowie Reiter aus der ges. BRD, sofern Sie eine 2. Mitgliedschaft im RFV Echem/Scharnebeck nachweisen können. ( Antrag siehe Nennung-Online- dieser muss bis zum 29.05.2020 -18h an tanja.vogt@reitverein-echem-scharnebeck.de gemailt werden) sonst keine Starterlaubnis
Besondere Bestimmungen:
Bei zu hohem Nennungsergebnis können die Prüfungen 4 u. 5. auf den 31.05. vormittags verlegt werden
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.
Die Veranstaltung beginnt 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung und endet 30 Min nach Beendigung der letzten Prüfung.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Mund-/Nasenschutz.Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
In den Prüfungen werden Notenprotokolle geführt . Einzelnoten unter 6 werden kommentiert.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.
Die Veranstaltung beginnt 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung und endet 30 Min nach Beendigung der letzten Prüfung.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Mund-/Nasenschutz.Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
In den Prüfungen werden Notenprotokolle geführt . Einzelnoten unter 6 werden kommentiert.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Hygienebeauftragter: Sven Kiefer, Kristina Lange
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt. Eine Auszahlung von Geldpreisen, sowie eine förmliche Siegerehrung erfolgen nicht. Startbereitschaft ist komplett am Vorabend zu erklären.
Parken
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist strikt Folge zu leisten. Die Teilnehmer werden gebeten, mit einem der Pferde-Anzahl angepassten Fahrzeug anzureisen.
Hygienebeauftragter: Sven Kiefer, Kristina Lange
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt. Eine Auszahlung von Geldpreisen, sowie eine förmliche Siegerehrung erfolgen nicht. Startbereitschaft ist komplett am Vorabend zu erklären.
Parken
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist strikt Folge zu leisten. Die Teilnehmer werden gebeten, mit einem der Pferde-Anzahl angepassten Fahrzeug anzureisen.
Handicaps entfallen für Stammmitglieder des Veranstalters, ausgenommen Reiter/Pferdealter, soweit Anforderungen der LPO und bes. Best. des PSV Han erfüllt werden.
Beschaffenheit der Plätze:
60x20m Viereck Fairground-Boden
65x 20m Akklimatisierungsmöglichkeit - auf dem Prüfungsplatz Fairground Boden - je der/die nächste/n TN
65x35m Vorbereitungsplatz Sand max 6 Reiter auf dem Platz
70x40m Vorbereitungsplatz Sand max 10 TN auf dem Platz
80x80m Schrittring auf Gras - nur bei gutem Wetter - ausschließlich im Schritt zu bereiten
65x 20m Akklimatisierungsmöglichkeit - auf dem Prüfungsplatz Fairground Boden
65x35m Vorbereitungsplatz Sand max 6 Reiter auf dem Platz
70x40m Vorbereitungsplatz Sand max 10 TN auf dem Platz
80x80m Schrittring auf Gras - nur bei gutem Wetter - ausschließlich im Schritt zu bereiten
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Ausschreibung | 27.05.2020 | 2020-05-27 06:47:00 | 114,86 KB | |
Eintrittsformular | 27.05.2020 | 2020-05-27 06:48:00 | 299,78 KB | |
Zeiteinteilung | 29.05.2020 | 2020-05-29 05:30:00 | 164,62 KB | |
Zugangsberechtigung | 27.05.2020 | 2020-05-27 06:48:00 | 466,93 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
|
LKL/Art
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30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 1. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. | 1 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.M* | 2 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
30.05.2020 ( v) | 2020-05-30 00:00:00 | 3. Dressurprüfung Kl.M** | 3 | DRE | 500,00 € | 500 | 1 2 3 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 4. St.Georg Special* | 4 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
30.05.2020 ( n) | 2020-05-30 00:00:00 | 5. Dressurprüfung Kl. S*** | 5 | DRE | 1.500,00 € | 1500 | 1 2 3 LP |