Wilkenburg (06.06.2020 - 07.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
26.05.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Wilkenburg
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
04.06.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Karl-Heinz Heise
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
30966,
Hemmingen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschefs:
Piotr Gospodarek - Herbert Hausknecht
Richter:
Jan Crome-Sperling
Jacqueline Grobosch
Susanne Schulte-Niepold
Jacqueline Grobosch
Susanne Schulte-Niepold
Teilnahmeberechtigung:
LK 1 für Stammmitglieder aus Vereinen der Bundesrepublik Deutschland,
sowie alle anderen LK vom PSV Hannover, Bremen, Hessen und Sachsen.
20 Einzelreiter auf Einladung des Veranstalters
Besondere Bestimmungen:
Zusatzgebu¨hr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebu¨hren sowie die Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne die eine Durchfu¨hrung des Turnieres nicht mo¨glich ist.
Zu §59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und Ehrenpreise ausgegeben.
Einsätze / Nenngelder und die LK-Abgabe werden mittels NeOn durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www.karl-heinzheise.de sowie www.rv-wilkenburg.de.
Zur wirtschaftlichen Deckung des organisatorischen Aufwands bei reduziertem Starterfeld, werden in den Prüfungen 1, 2, 3, 5, 6 und 7 gem. §25.2 LPO 75% der Geldpreise gem. Durchführungsbestimmungen zu §25 LPO ausgezahlt. In den Prüfungen 4 und 8 werden 100 % ausgezahlt.
- Hufschmied steht nicht zur Verfu¨gung
- Boxen stehen nicht zur Verfu¨gung
- Kleines gastronomische Angebot vor Ort
Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände zu jederzeit an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht in den Parcours sowie auf den Abreiteplatz. Vielleicht freut sich Ihr Hund auch, wenn er zu Hause bleiben darf.
Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden.
Hygienebeauftragte/r: Claudia Hamma & Markus Kraus
Folgende Hinweise sind zwingend zu beachten:
·Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergela¨ndes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start mo¨glich . Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesba¨nder.
·Die gu¨ltige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist sta¨ndig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
·Es gilt: je Teilnehmer ist eine Begleitperson zulässig
· Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger / Begleiter zugelassen
·Für Zuschauer & Besitzer sowie sonstige Personen , die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitperson sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet .
· Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden (1,5 Std. vor Beginn des ersten Starts bis 30 Min. nach Beendigung des letzten Starts). Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschra¨nkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss
An beiden Tagen ist ClipMyHorse vor Ort, so dass die Möglichkeit besteht, alle Prüfungen unter www.clipmyhorse.tv.de live anzuschauen.
Zutritt zum Veranstaltungsgela¨nde haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die fu¨r eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
KONTAKTBESCHRA¨NKUNGEN
Auszu¨ge Niedersa¨chsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 22. Mai 2020 (gültig ab 25. Mai 2020)
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebu¨hren sowie die Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne die eine Durchfu¨hrung des Turnieres nicht mo¨glich ist.
Zu §59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrung). Es werden keine Preisschleifen und Ehrenpreise ausgegeben.
Einsätze / Nenngelder und die LK-Abgabe werden mittels NeOn durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Bereitstellung der Zeiteinteilung erfolgt im Internet unter www.karl-heinzheise.de sowie www.rv-wilkenburg.de.
Zur wirtschaftlichen Deckung des organisatorischen Aufwands bei reduziertem Starterfeld, werden in den Prüfungen 1, 2, 3, 5, 6 und 7 gem. §25.2 LPO 75% der Geldpreise gem. Durchführungsbestimmungen zu §25 LPO ausgezahlt. In den Prüfungen 4 und 8 werden 100 % ausgezahlt.
- Hufschmied steht nicht zur Verfu¨gung
- Boxen stehen nicht zur Verfu¨gung
- Kleines gastronomische Angebot vor Ort
Hunde sind auf dem gesamten Turniergelände zu jederzeit an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht in den Parcours sowie auf den Abreiteplatz. Vielleicht freut sich Ihr Hund auch, wenn er zu Hause bleiben darf.
Besondere Beachtung der Beeinträchtigungen in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden.
Hygienebeauftragte/r: Claudia Hamma & Markus Kraus
Folgende Hinweise sind zwingend zu beachten:
·Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergela¨ndes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start mo¨glich . Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesba¨nder.
·Die gu¨ltige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist sta¨ndig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
·Es gilt: je Teilnehmer ist eine Begleitperson zulässig
· Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger / Begleiter zugelassen
·Für Zuschauer & Besitzer sowie sonstige Personen , die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitperson sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet .
· Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden (1,5 Std. vor Beginn des ersten Starts bis 30 Min. nach Beendigung des letzten Starts). Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschra¨nkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss
An beiden Tagen ist ClipMyHorse vor Ort, so dass die Möglichkeit besteht, alle Prüfungen unter www.clipmyhorse.tv.de live anzuschauen.
Zutritt zum Veranstaltungsgela¨nde haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die fu¨r eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
KONTAKTBESCHRA¨NKUNGEN
Auszu¨ge Niedersa¨chsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 22. Mai 2020 (gültig ab 25. Mai 2020)
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Eine Mund-Nasenbedeckung ist dementsprechend überall zu tragen, wo es zu Schlangenbildung kommen kann. Dies umfasst insbesondere das Aufsuchen der Toiletten, der Meldestelle sowie des gastronomischen Angebotes. Die Mund-Nasenbedeckung ist von jedem selbst mitzubringen.
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Die Meldestelle ist nur u¨ber equi-score sowie telefonisch erreichbar. Der persönliche Kontakt ist auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Die Abrechnung erfolgt im Anschluss per Email. Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung u¨berwiesen. Hierfür ist bei der Meldestelle die Mailadresse & Bankverbindung anzugeben.
Eine Mund-Nasenbedeckung ist dementsprechend überall zu tragen, wo es zu Schlangenbildung kommen kann. Dies umfasst insbesondere das Aufsuchen der Toiletten, der Meldestelle sowie des gastronomischen Angebotes. Die Mund-Nasenbedeckung ist von jedem selbst mitzubringen.
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Die Meldestelle ist nur u¨ber equi-score sowie telefonisch erreichbar. Der persönliche Kontakt ist auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Die Abrechnung erfolgt im Anschluss per Email. Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung u¨berwiesen. Hierfür ist bei der Meldestelle die Mailadresse & Bankverbindung anzugeben.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz ca. 60 x 80m Gras, besandet
Abreiteplatz ca. 60 x 40m Gras, besandet
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
So. vorm.: 5,6; nachm.: 7,8
So. vorm.: 5,6; nachm.: 7,8
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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06.06.2020 ( v) | 2020-06-06 00:00:00 | 1. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.A** | 1 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
06.06.2020 ( v) | 2020-06-06 00:00:00 | 2. Springprüfung Kl.L | 2 | SPR | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
06.06.2020 ( n) | 2020-06-06 00:00:00 | 3. Zeitspringprüfung Kl.M* | 3 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
06.06.2020 ( n) | 2020-06-06 00:00:00 | 4. Punktespringprüfung Kl.S* | 4 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |
07.06.2020 ( v) | 2020-06-07 00:00:00 | 5. Springpferdeprüfung Kl.A** | 5 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 LP |
07.06.2020 ( v) | 2020-06-07 00:00:00 | 6. Springpferdeprüfung Kl.L | 6 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
07.06.2020 ( n) | 2020-06-07 00:00:00 | 7. Springprüfung Kl.M* | 7 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
07.06.2020 ( n) | 2020-06-07 00:00:00 | 8. Springprüfung Kl.S* | 8 | SPR | 1.000,00 € | 1000 | 1 2 3 LP |