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Westergellersen (02.06.2020 - 04.06.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

25.05.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Westergellersen

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

01.06.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

sVs Sporthaus Verden GmbH

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

21394, Westergellersen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschefs:

Miroslaw Forys - Günter Mindermann

Richter:

Jan Crome-Sperling
Werner Peters
Dieter Rippe
Christian Schlicht

Teilnahmeberechtigung:

- Mitglieder des RV Der "Montagsclub"
- Junioren und Junge Reiter des aktuellen NK1, NK2, E, F Kaders Springen Hannover 2020

Besondere Bestimmungen:

Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.

Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie Mund-/Nasenschutz, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.




- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen zur Verfügung 150 Euro vom 02.-04.06.2020
- Kein gastronomisches Angebot vor Ort


Modalitäten Mitgliedschaft Montagsclub & Zeiteinteilung unter www.der-montagsclub
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübungauf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1 .) diesekontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt ,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird ,
3 .) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt we rden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten , sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübungtätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird . Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragter: Karl-Heinz Klasen und Patrick Kunz
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungsplatz: 70 x 100 m - Sand;

Vorbereitungsplätze: 20 x 60 m - Sand sowie 30 x 70 m - Sand (Milton Platz)
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Di. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
Mi. vorm.: 5,6; nachm.: 7,8
Do. vorm.: 9,10,11; nachm.: 12,13
 

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
02.06.2020 ( v) 2020-06-02 00:00:00 1. Springpferdeprüfung Kl.A** 1 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
02.06.2020 ( v) 2020-06-02 00:00:00 2. Springpferdeprüfung Kl.L 2 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
02.06.2020 ( n) 2020-06-02 00:00:00 3. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L 3 SPR 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
02.06.2020 ( n) 2020-06-02 00:00:00 4. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.M* 4 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
03.06.2020 ( v) 2020-06-03 00:00:00 5. Springpferdeprüfung Kl.A** 5 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
03.06.2020 ( v) 2020-06-03 00:00:00 6. Springpferdeprüfung Kl.L 6 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
03.06.2020 ( n) 2020-06-03 00:00:00 7. Springpferdeprüfung Kl.L 7 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
03.06.2020 ( n) 2020-06-03 00:00:00 8. Springpferdeprüfung Kl.M* 8 SPF 250,00  € 250 1 2 3 4 LP
04.06.2020 ( v) 2020-06-04 00:00:00 9. Springpferdeprüfung Kl.A* 9 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
04.06.2020 ( v) 2020-06-04 00:00:00 10. Springpferdeprüfung Kl.L 10 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
04.06.2020 ( v) 2020-06-04 00:00:00 11. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.M* 11 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
04.06.2020 ( n) 2020-06-04 00:00:00 12. Springprüfung Kl.M** 12 SPR 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
04.06.2020 ( n) 2020-06-04 00:00:00 13. Springprüfung Kl.M** 13 SPR 500,00  € 500 1 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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