Okel (06.06.2020 - 07.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
26.05.2020 , 18:00 Uhr
Wichtige Information vom 29.05.2020
Die Prüfung Nr. 4 (Reitpferdeprüfung) und die Prüfung Nr. 5 (Dressurpferdeprfg. Kl. A) werden aufgrund der hohen Nennungszahlen auf Freitag den 05.06.2020 vorverlegt.
Veranstaltungsort:
Okel
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
03.06.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Nina Bolte
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
28857,
Syke-Okel,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Cornelia Albrecht
Christoph Brüseke
Bärbel Geppert
Carola Straube-Thiel
Christoph Brüseke
Bärbel Geppert
Carola Straube-Thiel
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen u. Weser-Ems
sowie bis zu 20 Einzelreiter auf Anfrage für die ges. PLS
Besondere Bestimmungen:
Der Veranstalter behält sich vor, Prüfungen auf Freitag vorzuziehen
- Parkgebühr 3,00€ pro Pkw und 5,00€ pro Lkw.
- Hufschmied in Rufbereitschaft.
- Hunde dürfen nicht mit auf den Turnierplatz genommen werden
- Quartiere für Ponys/Pferde können nicht gestellt werden.
- Die Zeiteinteilung wird im Internet unter www.nennung-online.de veröffentlicht.
- Es erfolgt keine Geldpreisauszahlung gem. § 25.3 LPO
- Ehrenpreise werden nicht ausgegeben
- Es erfolgt keine Siegerehrung
- Kein gastronomisches Angebot vor Ort
- In den Dressurpferdeprüfungen finden zum Hygieneschutz keine Protokollierungen statt. Ein kurzer mündlicher Kommentar erfolgt ab einer Note unter 6,0.
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübungauf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1 .) diesekontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt ,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird ,
3 .) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt we rden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten , sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume , geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübungtätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird . Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§ 2.Abs.1 Physische Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkei t einschl. des öff. Personenverkehrs und dessen Wartebereiche sowie der Wartebereiche im Flugverkehr hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten . Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand angehören. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von zwei Metern.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragter: Julia Bolte, Henrik Oestmann
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: Dressurplatz 20x60 Sand;
Abreiteplätze: Halle 20x40, Außenplatz 30x30m
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 4,5; nachm.: 6,7
So. vorm.: 1,2; nachm.: 3
So. vorm.: 1,2; nachm.: 3
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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07.06.2020 ( v) | 2020-06-07 00:00:00 | 1. Dressurprüfung Kl.M* | 1 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
07.06.2020 ( v) | 2020-06-07 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.M** | 2 | DRE | 500,00 € | 500 | 1 2 3 4 LP |
07.06.2020 ( n) | 2020-06-07 00:00:00 | 3. St.Georg Special* | 3 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
06.06.2020 ( v) | 2020-06-06 00:00:00 | 4. Reitpferdeprüfung | 4 | RPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
06.06.2020 ( v) | 2020-06-06 00:00:00 | 5. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 5 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
06.06.2020 ( n) | 2020-06-06 00:00:00 | 6. Dressurpferdeprfg.Kl.L | 6 | DPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
06.06.2020 ( n) | 2020-06-06 00:00:00 | 7. Dressurpferdeprfg. Kl.M | 7 | DPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |