Zeven (20.06.2020 - 21.06.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
08.06.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Zeven
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
17.06.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Saskia Demmler
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
27404,
Zeven
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Susann Bendler
Stefanie Kinzinger-Gooßen
Ingrid Schöne
Stefanie Kinzinger-Gooßen
Ingrid Schöne
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und Bremen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS
Besondere Bestimmungen:
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
- Nennungen nur über www.nennung-online.de möglich
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Kein gastronomisches Angebot vor Ort
- In allen Prfg. wird KEIN Geldpreis ausgezahlt
Zeiteinteilung : unter www.reitverein-zeven.de und www.turnierauskunft.de
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hier: Niedersachsen (Stand 25.05.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
5.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
§2 Abs.3 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vorbehaltlich des Satzes 2 jeder einzelnen Person gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie 3 mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Hygienebeauftragter: Tanja Weis und Saskia Demmler
Die Meldestelle ist nur über Turnierauskunft.de sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: 20x40m
Sandgemisch Vorbereitungsplätze: 38x50m Sandgemisch
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4
So. vorm.: 5,6,7; nachm.: 8
So. vorm.: 5,6,7; nachm.: 8
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Anwesenheitsnachweis 20.-21.06.2020 | 15.06.2020 | 2020-06-15 14:55:00 | 137,07 KB | |
Ausschreibung 2020 | 15.06.2020 | 2020-06-15 14:55:00 | 227,35 KB | |
Zeiteinteilung 2020 | 18.06.2020 | 2020-06-18 10:16:00 | 243,42 KB |
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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20.06.2020 ( v) | 2020-06-20 00:00:00 | 1. Dressurreiter-WB (RE 3) | 1 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
20.06.2020 ( v) | 2020-06-20 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.E | 2 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
20.06.2020 ( v) | 2020-06-20 00:00:00 | 3. Dressurreiterprüfung Kl.A | 3 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
20.06.2020 ( n) | 2020-06-20 00:00:00 | 4. Dressurprüfung Kl.A* | 4 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
21.06.2020 ( v) | 2020-06-21 00:00:00 | 5. Dressur-WB (E 2) | 5 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
21.06.2020 ( v) | 2020-06-21 00:00:00 | 6. Dressurprüfung Kl.E | 6 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
21.06.2020 ( v) | 2020-06-21 00:00:00 | 7. Dressurreiterprüfung Kl.A | 7 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
21.06.2020 ( n) | 2020-06-21 00:00:00 | 8. Dressurprüfung Kl.A* | 8 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |