Zeven (21.07.2020 - 21.07.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
26.06.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Zeven
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
17.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Saskia Demmler
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
27404,
Zeven,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Susann Bendler
Stefanie Kinzinger-Gooßen
Ingrid Schöne
Stefanie Kinzinger-Gooßen
Ingrid Schöne
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und Bremen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS
Besondere Bestimmungen:
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
- Nennungen nur über www.nennung-online.de möglich
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
- In allen Prfg. wird KEIN Geldpreis ausgezahlt
Zeiteinteilung : unter www.reitverein-zeven.de und www.turnierauskunft.de
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 22.06.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
5.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
Abweichend von Satz 1 Nr. 5 sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung (analog bei einem Sportwettkampf) im Freien zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50 (max. 250), so ist Absatz 5c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden (d.h. der Veranstalter hat sicher zu stellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit des Besuches ist zu dokumentieren (Anmerk.: es werden KEINE Zuschauer zugelassen)
Hygienebeauftragter: Tanja Weis und Saskia Demmler
Die Meldestelle ist nur über Turnierauskunft.de sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: 20x40m Sandgemisch
Vorbereitungsplätze: 38x50m Sandgemisch
Vorläufige Zeitenteilung:
Di. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
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21.07.2020 ( v) | 2020-07-21 00:00:00 | 1. Dressur-WB (E 2 ) | 1 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
21.07.2020 ( v) | 2020-07-21 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.E | 2 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
21.07.2020 ( v) | 2020-07-21 00:00:00 | 3. Dressurprüfung Kl.A* | 3 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
21.07.2020 ( n) | 2020-07-21 00:00:00 | 4. Dressurprüfung Kl.A** | 4 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |