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Dannenberg (01.08.2020 - 02.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

09.07.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Dannenberg

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

26.07.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

31.07.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Carmen Bartels

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

29451, Dannenberg,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Jürgen Mund
Hilke Stampehl
Alexandra von Samson-Sager

Teilnahmeberechtigung:

- Prfg. 1,2,3: Stammmitglieder aus Vereinen des BPSV lüneburger Heide

- Prfg. 4-8: Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover

sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS

Besondere Bestimmungen:



- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen

- Die Zeiteinteilung im Internet einsehbar unter
wwwmeldestellebartels.de

- Hufschmied steht nicht zur Verfügung



- Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar (kein persönlicher Kontakt).

- Alle Helfer und Pfleger werden ihre Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen. - Alle TN/Helfer/Pfleger verpflichten sich zur Einhaltung der veröffentlichten und ausgehängten Desinfektionsschutzmaßnahmen, Abstandsregeln und Bestimmungen über Mundschutzmasken.
- Bei Verstoß erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Turnier.

- Preisgeldauszahlung lt. LPO § 25.2 50%, bei gutem Nennungsergebnis behält sich der VA vor, den Betrag zu erhöhen.
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 8,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der CoronaPandemie, ohne die eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.


KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung

Beschaffenheit der Plätze:



Dressur: zwei Sandplätze (20x40m, 20x60m), Abreiteplätze: Sand (20x40m, 20x60m)
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
So. vorm.: 5,6; nachm.: 7,8
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsliste zum Ausfüllen 26.07.2020 2020-07-26 20:11:00 524,96 KB PDF
Ausschreibung 09.07.2020 2020-07-09 19:13:00 113,37 KB PDF
Teilnehmer 27.07.2020 2020-07-27 09:33:00 48,10 KB PDF
Zeiteinteilung 26.07.2020 2020-07-26 21:53:00 105,84 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
01.08.2020 ( v) 2020-08-01 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.E 1 DRE 100,00  € 100 6 7 LP
01.08.2020 ( v) 2020-08-01 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A* 2 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
01.08.2020 ( n) 2020-08-01 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.A** 3 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
01.08.2020 ( n) 2020-08-01 00:00:00 4. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 4 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
02.08.2020 ( v) 2020-08-02 00:00:00 5. Dressurpferdeprfg. Kl.A 5 DPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
02.08.2020 ( v) 2020-08-02 00:00:00 6. Dressurpferdeprfg.Kl.L 6 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
02.08.2020 ( n) 2020-08-02 00:00:00 7. Dressurprfg. Kl.L* 7 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP
02.08.2020 ( n) 2020-08-02 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl.M* 8 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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