Dannenberg (29.07.2020 - 29.07.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf der Seite des PferdeSportVerband Hannover e.V.. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
14.07.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Dannenberg
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
23.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
28.07.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Carmen Bartels
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
29451,
Dannenberg,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Jens Hasfeld
Richter:
Horst-Axel Ahrens
Guy Franziskus
Heinfried Simon
Guy Franziskus
Heinfried Simon
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover, Bremen, Weser-Ems, Hamburg, Schleswig-Holstein, Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg und Sachsen-Anhalt
sowie 20 Einzelreiter nach vorheriger Absprache mit Heinfried Simon, Handy: 0172/4238833
sowie 20 Einzelreiter nach vorheriger Absprache mit Heinfried Simon, Handy: 0172/4238833
Besondere Bestimmungen:
- Je Nennung (reserviertem Startplatz) sind 1 € Ausbildungs- u. Förderbeitrag
dem Einsatz beizufügen
- Nachnennungen nur online möglich.
Zeiteinteilung,Teilnehmerlisten und Pferdeliste mit Kopf-Nr. nur noch im Internet unter: www.meldestellebartels.de ,
www.psvhan.de , einzusehen.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er über die Arag - Sportversicherung versichert ist.
Starterlisten und Ergebnisse unter www.meldestellebartels.de
Weitere Informationen zum Turnier unter www.meldestellebartels.de
-Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen
-Ein Hufschmied ist an diesem Wochenende nicht vor Ort.
- Dispens der LK zu § 5005/400.5
- Pro Pferd 2 Starts erlaubt.
- Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar (kein persönlicher Kontakt).
- Alle Helfer und Pfleger werden ihre Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen. - Alle TN/Helfer/Pfleger verpflichten sich zur Einhaltung der veröffentlichten und ausgehängten
Desinfektionsschutzmaßnahmen, Abstandsregeln und Bestimmungen über Mundschutzmasken. - Bei Verstoß erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Turnier.
- Preisgeldauszahlung lt. LPO § 25.2 - 50%
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne die eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist
dem Einsatz beizufügen
- Nachnennungen nur online möglich.
Zeiteinteilung,Teilnehmerlisten und Pferdeliste mit Kopf-Nr. nur noch im Internet unter: www.meldestellebartels.de ,
www.psvhan.de , einzusehen.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er über die Arag - Sportversicherung versichert ist.
Starterlisten und Ergebnisse unter www.meldestellebartels.de
Weitere Informationen zum Turnier unter www.meldestellebartels.de
-Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen
-Ein Hufschmied ist an diesem Wochenende nicht vor Ort.
- Dispens der LK zu § 5005/400.5
- Pro Pferd 2 Starts erlaubt.
- Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar (kein persönlicher Kontakt).
- Alle Helfer und Pfleger werden ihre Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen. - Alle TN/Helfer/Pfleger verpflichten sich zur Einhaltung der veröffentlichten und ausgehängten
Desinfektionsschutzmaßnahmen, Abstandsregeln und Bestimmungen über Mundschutzmasken. - Bei Verstoß erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Turnier.
- Preisgeldauszahlung lt. LPO § 25.2 - 50%
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne die eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist
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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Beschaffenheit der Plätze:
Springen: zwei Rasenplätze (100x100, 40x60m), Abreitsplatz: Sand (50x80m)
Vorläufige Zeitenteilung:
Mi. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
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Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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29.07.2020 ( v) | 2020-07-29 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
29.07.2020 ( v) | 2020-07-29 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 LP |
29.07.2020 ( n) | 2020-07-29 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
29.07.2020 ( n) | 2020-07-29 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.M* | 4 | SPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |