Hüttenbusch (08.08.2020 - 09.08.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf der Seite des PferdeSportVerband Hannover e.V.. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
09.07.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hüttenbusch
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
27.07.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
07.08.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Marion Garbade
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
27726,
Worpswede-Hüttenbusch,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Angelika Freesemann
Doreen Peusch-Dreyer
Christine Runge
Doreen Peusch-Dreyer
Christine Runge
Teilnahmeberechtigung:
LPO- Prüfungen : Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und Bremen
Besondere Bestimmungen:
Platzverhältnisse:
Dressurplatz: Sand 20X40m, 20X60m, Abreiteplatz: Sand 20X40m und Gras 80X50m
- Bei dieser Veranstaltung steht ein Hufschmied NICHT zur Verfügung.
- Zeiteinteilung unter www.equi-score.de und www.nennung-online.de.
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von 10,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebüren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
- pro Pferd nur 2 Starts pro Tag erlaubt
-Auszahlung von Geldpreisen gemäß LPO § 25.2, 75% in allen Prüfungen.
Dressurplatz: Sand 20X40m, 20X60m, Abreiteplatz: Sand 20X40m und Gras 80X50m
- Bei dieser Veranstaltung steht ein Hufschmied NICHT zur Verfügung.
- Zeiteinteilung unter www.equi-score.de und www.nennung-online.de.
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von 10,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebüren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
- pro Pferd nur 2 Starts pro Tag erlaubt
-Auszahlung von Geldpreisen gemäß LPO § 25.2, 75% in allen Prüfungen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Beschaffenheit der Plätze:
Springplatz: Gras 80x100m , Abreiteplatz Gras:60x80m
Dressurplatz: Sand 20x40 und 20x60, Abreiteplatz Gras: 80x50m, Sand 20x40m
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
So. vorm.: 5; nachm.: 6,7
So. vorm.: 5; nachm.: 6,7
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
|
LKL/Art
|
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08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 1. Dressurprüfung Kl.E | 1 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
08.08.2020 ( v) | 2020-08-08 00:00:00 | 2. Dressurreiterprüfung Kl.A | 2 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
08.08.2020 ( n) | 2020-08-08 00:00:00 | 3. Dressurprüfung Kl.A** | 3 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
08.08.2020 ( n) | 2020-08-08 00:00:00 | 4. Dressurprüfung Kl.A** | 4 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
09.08.2020 ( v) | 2020-08-09 00:00:00 | 5. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 5 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
09.08.2020 ( n) | 2020-08-09 00:00:00 | 6. Dressurprfg. Kl.L* | 6 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
09.08.2020 ( n) | 2020-08-09 00:00:00 | 7. Dressurreiterprüfung Kl.M* | 7 | DRE | 300,00 € | 300 | 3 4 LP |