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Scharnebeck (04.08.2020 - 05.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

08.07.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 08.07.2020

Achtung!!! In Prfg 4 werden 100% Geldpreis ausgezahlt, wenn 50 Nennungen erreicht werden!

Veranstaltungsort:

Scharnebeck

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

30.07.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

03.08.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Sven Kiefer

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

21379, Scharnebeck,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschefs:

Klaus-Peter Klein - Horst Millahn

Richter:

Horst-Axel Ahrens
Hans-Joachim Giebel
Gudrun-Maria Przygode-Quathamer
Dieter Schniedermeier

Teilnahmeberechtigung:



  • 1. Prfg 1-4 TN aus dem PSV Hannover, Mecklemburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Dienstag)
  • 2. Prfg 5-12 Junioren, Junge Reiter, sowie Auszubildende und Studenten bis Jg. 1995: Stammmitglieder aus den LV Hannover, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg Vorpommern
  • Reiter, die nicht unter 2. fallen: Stammmitglieder des BPSV Lüneburger Heide (Mittwoch)
  • Bis zu 30 Einzelreiter auf Anfrage.

    Einzelreiteranfragen gern per SMS/Whatsapp an 0179/8332852









Besondere Bestimmungen:





Bei sehr hohem Nennungergebnis behält sich der Veranstalter vor die Prüfungen 1-4 auf Montag zu verlegen.



-
Je Nennung (reserviertem Startplatz) sind 1 Euro Ausbildungs- u. Förderbeitrag dem Einsatz beizufügen

- Die Zeiteinteilung und das Pferdeverzeichnis sind im Internet unter www.fn-neon.de veröffentlicht.

- Es werden keine Park- oder Eintrittsgelder erhoben.

- Die Stilspringen der Klasse A, L und M sind Wertungsprüfung zum Lüneburger Stilpreis



Der Veranstalter zahlt in den Prüfungen 5-12 keine Geldpreise aus! Der 1. Jeder Prfg./Abt erhält einen Ehrenpreis!

In Prfg 1, 2 werden 66% des Geldpreises ausgezahlt, wenn mindestens 30 Nenungen vorliegen.
In Prüfung der Kl. S werden 75% ausgezahlt wenn mindestens 30 Nennungen vorliegen. Andernfalls wird der Geldpreis prozentual angepasst.
Prfg.12-14 werden 50% des Geldpreises ausgezahlt, wenn mindestens 30 Nenungen vorliegen.



Änderung:
Pferde die in Prfg 1-4 an den Start gehen, sind in Prfg 5-12 nicht startberechtigt. Handicap entällt für Mitglieder des VA. Ebenso entfallen sonstige Handicaps für Mitglieder des Veranstalters.





Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 10,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.



Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.



Die Veranstaltung beginnt 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung und endet 30 Min nach Beendigung der letzten Prüfung.







- Hufschmied steht nicht zur Verfügung



- Boxen stehen nicht zur Verfügung







HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:



Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.





Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.



Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind



KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem

Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !



Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.

Beschaffenheit der Plätze:





Springplatz 48x65 m Sand (Fairground Sandplatz) (Dispens der LK)

Abreiteplatz Springen 40x70 m Sand (Fairground Sandplatz- Abspringen für Prüfungen ab M* garantiert)

, 65x35m m Sandplatz 2
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Di. vorm.: 1,2,12,13; nachm.: 3,4,14
Mi. vorm.: 5,6,7; nachm.: 8,9; abend: 10,11
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Ausschreibung 08.07.2020 2020-07-08 20:05:00 109,84 KB PDF
Zeiteinteilung 01.08.2020 2020-08-01 20:18:00 161,53 KB PDF
Zugangsberechtigung 08.07.2020 2020-07-08 20:06:00 466,93 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
04.08.2020 ( v) 2020-08-04 00:00:00 1. Zeitspringprüfung Kl.M* 1 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
04.08.2020 ( v) 2020-08-04 00:00:00 2. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.M** 2 SPR 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
04.08.2020 ( n) 2020-08-04 00:00:00 3. Springprüfung Kl.S* 3 SPR 1.000,00  € 1000 1 2 3 LP
04.08.2020 ( n) 2020-08-04 00:00:00 4. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.S** 4 SPR 3.000,00  € 3000 1 2 3 LP
05.08.2020 ( v) 2020-08-05 00:00:00 5. Stilspringprüfung Kl.E 5 SPR 100,00  € 100 6 7 LP
05.08.2020 ( v) 2020-08-05 00:00:00 6. Stilspringprüfung Kl.A* 6 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
05.08.2020 ( v) 2020-08-05 00:00:00 7. Springprüfung Kl. A** 7 SPR 150,00  € 150 3 4 5 LP
05.08.2020 ( n) 2020-08-05 00:00:00 8. Stilspringprüfung Kl.L 8 SPR 200,00  € 200 3 4 5 LP
05.08.2020 ( n) 2020-08-05 00:00:00 9. Springprüfung Kl.L 9 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
05.08.2020 ( a) 2020-08-05 00:00:00 10. Stilspringprüfung Kl.M* 10 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
05.08.2020 ( a) 2020-08-05 00:00:00 11. Springprüfung Kl.M* 11 SPR 300,00  € 300 2 3 4 LP
04.08.2020 ( v) 2020-08-04 00:00:00 12. Springprüfung Kl. A** 12 SPR 150,00  € 150 3 4 5 LP
04.08.2020 ( v) 2020-08-04 00:00:00 13. Springprüfung Kl. A** 13 SPR 150,00  € 150 2 3 4 LP
04.08.2020 ( n) 2020-08-04 00:00:00 14. Punktespringprüfung Kl.L 14 SPR 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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