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Schiffdorf- Geestenseth (07.08.2020 - 09.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

07.07.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Schiffdorf- Geestenseth

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

21.07.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

06.08.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Wilhelm Jabben

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27619, Schiffdorf-Geestenseth,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Joachim Stratmann

Richter:

Thomas Hinsch
Klaus-Jürgen Scheele
Frederik Weber
Jonas Weikum

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen, Hamburg, Weser-Ems, Schleswig-Holstein
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS

Besondere Bestimmungen:

Hufschmied steht nicht zur Verfügung
Boxen stehen nicht zur Verfügung
Tierarzt in Rufbereitschaft
Es erfolgt keine Siegerehrung
Der Veranstalter behält sich vor die Prüfung Nr. 1, bei hohem Nennungsergebnis, auf Samstag vorzuverlegen sowie die Prüfung Nr. 14 auf Sonntag zu verlegen.
Die Zeiteinteilung sowie Pferdeverzeichnis etc. werden im Internet unter www.cuxland-data.de veröffentlicht.
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es zu erheblichen finanziellen Rückgängen von Sponsorenleistungen und
Mindereinnahmen gekommen. Um das Turnier trotzdem durchführen zu können, findet nach § 25.3, nach
heutigem Stand eine 50%ige Geldpreisauszahlung statt. Bei zusätzlichen Sponsorenleistungen werden
die Geldpreise entsprechend angepasst.
- Die Meldestelle ist nur telefonisch und über equi-score erreichbar (kein persönlicher Kontakt).
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
- Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular
"Anwesenheitsnachweis" hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der
Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter
unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden.
Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Einlass möglich. Nach Abgabe des Formulars folgt die Ausgabe des
jeweiligen Tagesbandes.
- Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende
Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf
das Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu
tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Je 2 Pferde nur ein Begleiter/Pfleger.
- Weitere Personen erhalten keinen Zutritt.
- Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet
werden.
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für
eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
4 hier: Niedersachsen (Stand 22.06.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
5.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  • Abweichend von Satz 1 Nr. 5 sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung (analog bei einem Sportwettkampf) im Freien zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50 (max. 250), so ist Absatz 5c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden (d.h. der Veranstalter hat sicher zu stellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit des Besuches ist zu dokumentieren (Anmerk.: es werden KEINE Zuschauer zugelassen)
  • Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/
Verhaltenshinweise für das Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der
Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
  • Die aktuell im öffentlichen Leben bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand von 2 Metern, sind jederzeit (auch auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände zur Folge haben.
  • Der Veranstalter behält sich aufgrund der Pandemie-Situation flexible Änderungen vor. Insbesondere auf die Auszüge der aktuellen Verordnung zur Corona Pandemie. Änderungen werden unter Nennung-Online bekannt gegeben.
Hygienebeauftragter: Wilhelm Jabben und Christina Martens

Beschaffenheit der Plätze:

Dressur:
2 Plätze á 20x60m -Sand
Springen:
150x80m -Gras
Dressur-Vorbereitungsplatz: 2-3 Plätze á 20x40m sowie 1500qm Gras
!!NEU!!Springen-Vorbereitungsplatz: 1500qm -Reitsand und 4500qm -Gras
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr. vorm.: 5,6,7; nachm.: 8,12,13
Sa. vorm.: 9,10; nachm.: 11,14,15
So. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
 

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
09.08.2020 ( v) 2020-08-09 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.A* 1 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
09.08.2020 ( v) 2020-08-09 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A** 2 DRE 150,00  € 150 4 5 LP
09.08.2020 ( n) 2020-08-09 00:00:00 3. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 3 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
09.08.2020 ( n) 2020-08-09 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.M* 4 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP
07.08.2020 ( v) 2020-08-07 00:00:00 5. Springpferdeprüfung Kl.A* 5 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
07.08.2020 ( v) 2020-08-07 00:00:00 6. Springpferdeprüfung Kl.A** 6 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
07.08.2020 ( v) 2020-08-07 00:00:00 7. Springpferdeprüfung Kl.L 7 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
07.08.2020 ( n) 2020-08-07 00:00:00 8. Springpferdeprüfung Kl.M* 8 SPF 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
08.08.2020 ( v) 2020-08-08 00:00:00 9. Springprüfung Kl.M* 9 SPR 300,00  € 300 2 3 4 LP
08.08.2020 ( v) 2020-08-08 00:00:00 10. Springprüfung Kl.M** 10 SPR 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
08.08.2020 ( n) 2020-08-08 00:00:00 11. Springprüfung Kl.S* 11 SPR 1.000,00  € 1000 1 2 3 LP
07.08.2020 ( n) 2020-08-07 00:00:00 12. Springprüfung Kl.A* 12 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
07.08.2020 ( n) 2020-08-07 00:00:00 13. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.A** 13 SPR 150,00  € 150 4 5 LP
08.08.2020 ( n) 2020-08-08 00:00:00 14. Springprüfung Kl.L 14 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
08.08.2020 ( n) 2020-08-08 00:00:00 15. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L 15 SPR 250,00  € 250 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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