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Springe (15.08.2020 - 16.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

28.07.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Springe

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

09.08.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

13.08.2020 , 18:00 Uhr

Turnierverwalter:

Frederike Jecke

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

31832, Springe,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Alyona Bilan
Susanne Borchers
Ilona Colland
Antje Fiege
Alke Lohmann
August Schmidt
Susanne Schulte-Niepold

Teilnahmeberechtigung:

Wettbewerbe 1 : Stammmitglieder aus Vereinen des PSV der Region
Hannover und KRV Weserbergland
Prüfungen 2-15: Stammmitglieder aus Vereinen der
Pferdesportverbände Hannover und Bremen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS auf persönliche Einladung
Oldie Cup
Nur Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und des KRV Minden-Lübbecke, der Jahrgänge 1980 und älter, der LK 3-6, mit weniger als 500 Ranglistenpunkten und Jahresturnierlizenz Option A in der jeweiligen Disziplin, die in den Jahren 2019 und 2020 in keiner Prüfung M** u./o. höher gestartet sind.
Weitere Infos unter www.oldiecup.de

Besondere Bestimmungen:

-die Reihenfolge der Prüfungen soll auch die der Zeiteinteilung entsprechen, allerdings sind Änderungen vorbehalten , genauso bei der Platzverteilung der Dressurprüfungen
-Ponys starten in den nicht einzeln gerittenen Dressuren am ENDE
-es werden nur online-Nennungen angenommen (das gilt auch für WBO!)
- Handicap- Regelungen für Stammmitglieder gelten gleichlautend auch für Zweitmitglieder des Veranstalters, sofern sie ihre Stammmitgliedschaft in einem dem PSV Hannover angeschlossenen RV haben.
-Die Zeiteinteilung wird unter www.rfv-springe.de und www.nennung-online.de veröffentlicht.
-Der Veranstalter behält sich vor, Prüfungen bis zu 30 Minuten vorzuziehen.
-Hufschmied steht nicht zur Verfügung
-Dispens der LK für §400.4/500.4 LPO
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 - 8,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie (sowie Mund-/Nasenschutz), ohne die eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrungen).
- Gem. § 25.2 LPO erfolgt die Auszahlung von Geldpreisen, lediglich i. H. von 50 % o.a.
- Es werden in LPO-Prüfungen keine Ehrenpreise ausgegeben
- Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar (kein persönlicher Kontakt).
Besondere Beachtung der Vorgaben in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
- Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis" hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder
- Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i.d.R. 1,5 Std. vor Beginn des 1. Starts bis 30 Min. nach Beendigung des letzten Starts). Ein sonstiges Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise für das Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
Die aktuell im öffentlichen Leben bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch bei den Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände zur Folge haben.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragte: Constanze Sachse

Beschaffenheit der Plätze:

Dressur: Prüfung: Halle 20x60m, Sandplatz 20x40m, Abreiten Halle 17x50m, Abreiten Sandplatz 20x40m
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 1,2,5,6; nachm.: 3,4,7,8
So. vorm.: 9,10,12,13; nachm.: 11,14,15
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 10.08.2020 2020-08-10 21:53:00 115,18 KB PDF
Formular Einhufer-Blutarmut-Verordnung 10.08.2020 2020-08-10 21:53:00 98,55 KB PDF
Zeiteinteilung 10.08.2020 2020-08-10 16:24:00 321,09 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
15.08.2020 ( v) 2020-08-15 00:00:00 1. Dressur-WB (E 7/2) 1 DRE 0,00  € 0 6 7 0 WB
15.08.2020 ( v) 2020-08-15 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A* 2 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
15.08.2020 ( n) 2020-08-15 00:00:00 3. Reitpferdeprüfung 3 RPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
15.08.2020 ( n) 2020-08-15 00:00:00 4. Dressurpferdeprfg. Kl.A 4 DPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
15.08.2020 ( v) 2020-08-15 00:00:00 5. Dressurprfg. Kl.L** 5 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP
15.08.2020 ( v) 2020-08-15 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.M* 6 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP
15.08.2020 ( n) 2020-08-15 00:00:00 7. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 7 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
15.08.2020 ( n) 2020-08-15 00:00:00 8. Ponydressurprfg.Kl.L**-Kür 8 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
16.08.2020 ( v) 2020-08-16 00:00:00 9. Dressurprüfung Kl.M** 9 DRE 500,00  € 500 1 2 3 LP
16.08.2020 ( v) 2020-08-16 00:00:00 10. Dressurprüfung Kl.S* 10 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
16.08.2020 ( n) 2020-08-16 00:00:00 11. Dressurpferdeprfg.Kl.L 11 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
16.08.2020 ( v) 2020-08-16 00:00:00 12. Dressurreiterprüfung Kl.L* 12 DRE 200,00  € 200 4 5 LP
16.08.2020 ( v) 2020-08-16 00:00:00 13. Dressurprüfung Kl.A** 13 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
16.08.2020 ( n) 2020-08-16 00:00:00 14. Dressurprüfung Kl.A* 14 DRE 150,00  € 150 3 4 5 6 LP
16.08.2020 ( n) 2020-08-16 00:00:00 15. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 15 DRE 200,00  € 200 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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