Hettensen - Hof Ahlborn (19.08.2020 - 19.08.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf der Seite des PferdeSportVerband Hannover e.V.. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
29.07.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hettensen - Hof Ahlborn
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
14.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Daniela Ahlborn
Internet:
https:\\www.hofahlborn.de
PLZ, Ort:
37181,
Hardegsen-Hettensen
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Rosemarie Hölscher
Peggy Richau
Michael Settertobulte
Ralph Tapken
Peggy Richau
Michael Settertobulte
Ralph Tapken
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover, Kreisverband der PSV Höxter und Warburg, KRB Kassel Stadt und Land
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS auf Anfrage
Besondere Bestimmungen:
Die Meldestelle ist nur über www.equi-score.de oder telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Es stehen keine Boxen zur Verfügung.
Ein Hufschmied steht auf Abruf zur Verfügung.
Es erfolgt eine anteilige Geldpreisauszahlung von 70 % gem. § 25.2 LPO.
Es erfolgt eine Siegerehrung für die ersten Platzierten unter Beachtung der Corona-Regelungen.
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von € 5,00 je Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag ist für Mehraufwendungen auf Grund der Corona-Pandemie, ohne den wir diese Veranstaltung nicht durchführen könnten.
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausschreibung entsprechend der aktuellen Coronaverordnung des Land Niedersachsen kurzfristig anzupassen .
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie: Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Pro Pferd ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen, werden aber mehr Pferde mitgebracht, dann gilt pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen. Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen!
Haftung: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er über die ARAG Sportversicherung versichert ist.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Die Abstandsregelung von 1,5m ist einzuhalten. Kann diese nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der selbst mitzubringen ist.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
Hygienebeauftragter: Hannelore Ahlborn
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungsplatz: Reithalle: 20 x 60 m
Vorbereitungsplatz: Sandplatz 30 x 60 m
Vorläufige Zeitenteilung:
Mi. vorm.: 1,2; nachm.: 3
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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19.08.2020 ( v) | 2020-08-19 00:00:00 | 1. Dressurprfg. Kl.L* - Kand. | 1 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 LP |
19.08.2020 ( v) | 2020-08-19 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.M** | 2 | DRE | 500,00 € | 500 | 2 3 4 LP |
19.08.2020 ( n) | 2020-08-19 00:00:00 | 3. St.Georg Special* | 3 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |