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Wennigsen - Argestorf (22.08.2020 - 23.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

05.08.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Wennigsen - Argestorf

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

16.08.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

21.08.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Angelika Seger

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

30974, Wennigsen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Claudia Bertram
Manuela Frey
Lisa-Marie Löhr

Teilnahmeberechtigung:

Wettbewerb 1-2: Stammmitglieder aus Vereinen der Verbände Pferdesportverbände Hannover und Bremen Prüfungen 3-8: Stammmitglieder aus Vereinen der Verbände Pferdesportverbände Hannover und Bremen sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS

Besondere Bestimmungen:

- Nennungen über das Nennung-Online System der FN. Papiernennungen werden nur mit dem vollständig ausgefüllten WBO-Formular akzeptiert. Einsätze und Nenngeld sind der Nennung als Scheck in EURO beizufügen
- Je Nennung (reserviertem Startplatz) sind 1 € Ausbildungs- und Förderbeitrag dem Einsatz beizufügen
- die Zeiteinteilung wird im Internet unter www.reitverein-wennigsen.de und www.nennung-online.de veröffentlicht
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Geldpreis: Aufgrund der Folgen durch die Corona-Krise werden die Geldpreise zu 50% gem. § 25.2 ausgeschüttet
- Zu § 59 Abs. 2.1 LPO wird Dispens erteilt (keine Siegerehrungen)
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 „Zusatzleistung Corona-Aufwendungen und Parkgebühr“ von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten sind, ohne die eine Durchführung des Turniers nicht möglich ist.
- Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar (kein persönlicher Kontakt)
-Pro 2 Pferde ist 1 Pfleger/ Begleiter zugelassen
-Zuschauer: Aufgrund der Corona-Bestimmungen zu Großveranstaltungen, ist die Anzahl auf 50 Zuschauer begrenzt, es wird ein Eintrittsgeld verlangt
- In den Dressurprüfungen werden keine Notenprotokolle geführt. Mündliche Kommentierung ab 6,0. Besondere Beachtung der Vorgaben in Folge der Corona-Pandemie, die Bestandteil der Ausschreibung werden:
- Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular "Anwesenheitsnachweis" hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder
- Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden
- Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/ Verhaltenshinweise für das Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden. Die aktuell im öffentlichen Leben bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit (auch auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände zur Folge haben.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungshalle: 20 x 60 m, davon 20 x 20 m als Vorbereitungszirkel; Vorbereitungsplatz: 20 x 40 m Prüfung Nr. 1 findet bei guter Wetterlage auf dem 20 x 40 m Außenplatz statt
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 2,3; nachm.: 4,5
So. vorm.: 6,7; nachm.: 1,8
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 13.08.2020 2020-08-13 12:59:00 33,68 KB PDF
LAVES-Formular 13.08.2020 2020-08-13 12:58:00 47,14 KB PDF
Zeiteinteilung und Hinweise 18.08.2020 2020-08-18 21:16:00 523,97 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
23.08.2020 ( n) 2020-08-23 00:00:00 1. Führzügel-WB 1 SOS 0,00  € 0 0 WB
22.08.2020 ( v) 2020-08-22 00:00:00 2. Dressur-WB (E 5/2, zu zweit) 2 DRE 0,00  € 0 6 7 0 WB
22.08.2020 ( v) 2020-08-22 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.E 3 DRE 100,00  € 100 6 7 LP
22.08.2020 ( n) 2020-08-22 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.A* 4 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
22.08.2020 ( n) 2020-08-22 00:00:00 5. Dressurreiterprüfung Kl.A 5 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
23.08.2020 ( v) 2020-08-23 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.A** 6 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
23.08.2020 ( v) 2020-08-23 00:00:00 7. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 7 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
23.08.2020 ( n) 2020-08-23 00:00:00 8. Dressurprfg. Kl.L** 8 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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