Brietlingen (29.08.2020 - 30.08.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf der Seite des PferdeSportVerband Hannover e.V.. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
10.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Brietlingen
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
23.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
28.08.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Sven Kiefer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
21382,
Brietlingen
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Stefanie Wichern
Richter:
Felicitas Kurrig
Ingrid Steuber
Cornelia Telker
Ingrid Steuber
Cornelia Telker
Teilnahmeberechtigung:
LK 0- 7: Stammmitglieder aus Vereinen des KPSV Lüneburg, KRV Uelzen, KRV Harburg, sowie RFV Vierlanden,
LK 4+5: Stammmitglieder des BPSV Lüneburger Heide, KRV Lauenburg, sowie RFV Vierlanden,
In den Kombinierten Prfg. (15-17) sind ausschließlich Stammmitglieder des KPSV Lüneburg startberechtigt.
Besondere Bestimmungen:
- WBO-Nennungen über NEON bzw. mit dem entsprechenden WBO-Nennungsformular möglich; Einsätze u. Nenngelder sind der Nennung als Scheck in EURO beizufügen. Nennung ohne Nenngelder (auch Rücklastschriften) werden mit einer Gebühr von 5€ bearbeitet.
- WBO: Je Nennung (reserviertem Startplatz) sind 1 € Ausbildungs- u. Förderbeitrag dem Einsatz beizufügen
- Zeiteinteilung wird unter nennung-online.de veröffentlicht.
- In allen Prüfungen erfolgt keine Preisgeldauszahlung gem. § 25.2 LPO. Für die Prüfungen 16 u. 17 zu 100%.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, Pferd oder Reiter.
- Handicaps entfallen für Stammmitglieder des Veranstalters.
Kombinierte Prüfungen
Die kombinierten Prüfungen Kl. WB, E und A sind Teil einer Wertungsserie, die auf den Turnieren in Brietlingen, Lüneburg/Hagen und Scharnebeck (Herbst) durchgeführt wird. Es sind nur Junioren/Junge Reiter des KPSV Lüneburg zugelassen. Für die Teilnahme an einer Komb. Prfg. müssen die jeweilige Prfg. und die beiden zugehörigen Teilprfg. genannt und bezahlt werden. Die Teilprüfungen müssen nicht mit demselben Pferd/Pony geritten werden. Die 3 besten Ergebnisse werden am Ende der Saison gewertet. Am Ende werden an die jeweils 3 Punktbesten der Serie hochwertige Sonderpreise vergeben. Es kann nur an einer kombinierten Prfg. je PLS teilgenommen werden.
Sollten Teilnehmer der kombinierten Wertungsprüfungen keine Startplätze in den Wertungsprüfungen erhalten haben, bitten wir vor Nennungsschluss um kurze Textnachricht, um ggf. Plätze bereit stellen zu können.
Alle Stilspringprüfungen sind Wertungsprüfungen zum Lüneburger Stilpreis
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 10,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag
beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung
des Turnieres nicht möglich ist.
Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.
Die Veranstaltung beginnt 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung und endet 30 Min nach Beendigung der
letzten Prüfung.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis".
Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter
unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden .
Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Pro 2
Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen. Anreise: Den
Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine
Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des
eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen
Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen
Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte,
durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder
Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu
einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält;
beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend
anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin
oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der
Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts
und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet
sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und
eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu
dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung
aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt
zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt
auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der
jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann
mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Beschaffenheit der Plätze:
Dressurplatz: 20x40m, Sand/Gras, Abreiten: 80x50m, Gras
Springplatz: 90x80m, Gras, Abreiten:40x60m, Gras
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 2,3,4,5; nachm.: 6,7,8,19
So. vorm.: 9,10,11,12; nachm.: 1,13,14,18
So. vorm.: 9,10,11,12; nachm.: 1,13,14,18
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 1. Pony-Führzügel-WB / WBO WB 221 | 1 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 2. Reiter-WB Schritt - Trab | 2 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 3. Reiter-WB Schritt - Trab - Galopp / WBO WB 234 | 3 | SOS | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 4. Dressurreiter-WB Übergänge | 4 | DRE | 0,00 € | 0 | 6 7 0 WB |
29.08.2020 ( v) | 2020-08-29 00:00:00 | 5. Dressur-WB (E 3, 2 bis 4 Reiter) | 5 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 6. Dressurprüfung Kl.E | 6 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 7. Dressurprüfung Kl.A* | 7 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 8. Dressurprüfung Kl.A** | 8 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 9. Springreiter-WB | 9 | SPR | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 10. Stilspring-WB - mit Erlaubter Zeit (EZ) 70cm | 10 | SPR | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 11. Stilspring-WB - mit Erlaubter Zeit (EZ) 80cm | 11 | SPR | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
30.08.2020 ( v) | 2020-08-30 00:00:00 | 12. Stilspringprüfung Kl.E | 12 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 13. Stilspringprüfung Kl.A* | 13 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 14. Springprüfung Kl.A* | 14 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
15. Kombinierter Reit-WB (2 Teil-WB) | 15 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB | ||
16. Komb.Prüfung Kl.E | 16 | SOP | 100,00 € | 100 | 6 7 LP | ||
17. Komb. Prüfung Kl.A* | 17 | SOP | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP | ||
30.08.2020 ( n) | 2020-08-30 00:00:00 | 18. Springprüfung Kl. A** | 18 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
29.08.2020 ( n) | 2020-08-29 00:00:00 | 19. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 19 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |