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Elmlohe (04.09.2020 - 06.09.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

06.07.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Elmlohe

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

10.08.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

03.09.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Wilhelm Jabben

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27624, Elmlohe,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Miroslaw Forys

Richter:

Cornelia Albrecht
Christoph Brüseke
Bärbel Geppert
Thomas Hinsch
Nina Horstkemper
Andrea Moritz
Jan Schalk
Christian Schlicht
Jonas Weikum

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen, Weser-Ems, Hamburg, Schleswig-Holstein, Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS

Besondere Bestimmungen:

Der Veranstalter verweist auf sein Hausrecht - gültig für das gesamte Turniergelände
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 „Zusatzleistung:
Die Zusatzleistung von 10 € pro Startplatz für Corona-Aufwendungen und Parkgebühren sind bereits im Nenngeld enthalten .
  • Während der Turniertage werden Fotos/ Videos für Printmedien, Internetseite und Social Media Seiten aufgenommen. Mit Abgabe der Nennung erhält der Veranstalter die Erlaubnis das Bildmaterial zu nutzen.
  • Für das Nachsenden von Turnierabrechnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet.
  • Auf die Bestimmungen der LPO 2018 hinsichtlich Mitführens des Pferdepasses und Nachweis der ordnungsgemäßen Impfungen wird besonders hingewiesen.
  • Maßgebend f. d. Veranst. sind d. LPO Ausgabe 2018 sowie d. Aufgabenheft d. FN 2018 u. d. Bes. Bestimmungen d. Ausschusses Turniersport im PSV Hannover.
  • Die Zeiteinteilung wird unter www.nennung-online.de sowie www.cuxland-data.de veröffentlicht.
- Hufschmied ist nicht vor Ort.
- Es stehen keine Boxen zur Verfügung.
- Es erfolgt keine Siegerehrung
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie ist es zu erheblichen finanziellen Rückgängen von Sponsorenleistungen und Mindereinnahmen gekommen. Um das Turnier trotzdem durchführen zu können, findet nach § 25.3, nach heutigem Stand eine 50%ige Geldpreisauszahlung statt.
  • Gewinngelder werden im Anschluss der Veranstaltung auf das angegebene Konto überwiesen.
  • Die Meldestelle ist nur telefonisch und über equi-score erreichbar (kein persönlicher Kontakt).
  • Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - ist ein Formular
"Anwesenheitsnachweis" hinterlegt. Dieses Formular ist Bestandteil der
Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter
unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Einlass möglich. Nach Abgabe des Formulars folgt die Ausgabe des jeweiligen Tagesbandes.
  • Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Je Reiter ist EINE Begleitperson zugelassen.
  • Weitere Personen erhalten keinen Zutritt.
  • Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden.
  • Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
  • eingeschränkte Turnier-Gastronomie. Der Verzehr ist nur unter Einhaltung des bestehenden Kontaktverbots erlaubt. Auch hier gilt die zu der Zeit aktuelle Verordnung.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 22.06.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
5.) Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
Abweichend von Satz 1 Nr. 5 sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung (analog bei einem Sportwettkampf) im Freien zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50 (max. 250), so ist Absatz 5c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden (d.h. der Veranstalter hat sicher zu stellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit des Besuches ist zu dokumentieren (Anmerk.: es werden KEINE Zuschauer zugelassen)
  • Die unter www.nennung-online.de zu findenden Teilnehmerinformationen/
Verhaltenshinweise für das Turnier sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden. Die Nichtbeachtung der
Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einem Verstoß gem. LPO § 920 Abs. 2.k dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. § 921 LPO belegt werden.
  • Die aktuell im öffentlichen Leben bzw. bei Sportveranstaltungen gültigen Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen, insbesondere der Sicherheitsabstand von 2 Metern, sind jederzeit (auch auf den Vorbereitungsplätzen und beim Verladen der Pferde) einzuhalten. Zuwiderhandlungen können umgehend einen Verweis vom Turniergelände zur Folge haben.
  • Der Veranstalter behält sich aufgrund der Pandemie-Situation flexible Änderungen vor. Insbesondere auf die Auszüge der aktuellen Verordnung zur Corona Pandemie. Änderungen werden unter Nennung-Online bekannt gegeben.

Beschaffenheit der Plätze:

2x Dressurplätze: 20 X 60 (Ebbe-und-Flut)
1x Dressurplatz: 20 x 60 (Sand-Flies-Gemisch)
und einen Dressurabreiteplatz 50 x 70 m (Ebbe-und-Flut)
Springplatz: (Ebbe-und Flut) ca. 64x66m
Abreiteplatz Springen (Ebbe-und-Flut) 50x70 m
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr. vorm.: 4,5,6; nachm.: 1,2,3,7
Sa. vorm.: 8,9,10; nachm.: 11,12,13
So. vorm.: 14,15,16,19; nachm.: 17,18,20
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Zeiteinteilung 04.-06.09.2020 12.08.2020 2020-08-12 12:16:00 180,43 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
04.09.2020 ( n) 2020-09-04 00:00:00 1. Springpferdeprüfung Kl.A** 1 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
04.09.2020 ( n) 2020-09-04 00:00:00 2. Springpferdeprüfung Kl.L 2 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
04.09.2020 ( n) 2020-09-04 00:00:00 3. Springpferdeprüfung Kl.M* 3 SPF 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
04.09.2020 ( v) 2020-09-04 00:00:00 4. Springprüfung Kl.L 4 SPR 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
04.09.2020 ( v) 2020-09-04 00:00:00 5. Springprüfung Kl.M* 5 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
04.09.2020 ( v) 2020-09-04 00:00:00 6. Springprüfung Kl.M** 6 SPR 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
04.09.2020 ( n) 2020-09-04 00:00:00 7. Springprüfung Kl.S* 7 SPR 1.000,00  € 1000 1 2 3 LP
05.09.2020 ( v) 2020-09-05 00:00:00 8. Stilspringprüfung Kl.E 8 SPR 100,00  € 100 6 7 LP
05.09.2020 ( v) 2020-09-05 00:00:00 9. Stilspringprüfung Kl.A* 9 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
05.09.2020 ( v) 2020-09-05 00:00:00 10. Springprüfung Kl. A** 10 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
05.09.2020 ( n) 2020-09-05 00:00:00 11. Springprüfung Kl.L 11 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
05.09.2020 ( n) 2020-09-05 00:00:00 12. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.L 12 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
05.09.2020 ( n) 2020-09-05 00:00:00 13. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.L 13 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
06.09.2020 ( v) 2020-09-06 00:00:00 14. Dressurprüfung Kl.A* 14 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
06.09.2020 ( v) 2020-09-06 00:00:00 15. Dressurreiterprüfung Kl.A 15 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
06.09.2020 ( v) 2020-09-06 00:00:00 16. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 16 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
06.09.2020 ( n) 2020-09-06 00:00:00 17. Dressurprfg. Kl.L** 17 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP
06.09.2020 ( n) 2020-09-06 00:00:00 18. Dressurprüfung Kl.M* 18 DRE 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
06.09.2020 ( v) 2020-09-06 00:00:00 19. Dressurprüfung Kl.M** 19 DRE 500,00  € 500 1 2 3 LP
06.09.2020 ( n) 2020-09-06 00:00:00 20. Dressurprüfung Kl. S* 20 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
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