Wolfenbüttel-Adersheim (12.09.2020 - 13.09.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der App des PferdeSportVerband Hannover e.V.. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
12.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Wolfenbüttel-Adersheim
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
17.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
11.09.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Elisabeth Jungk
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
38304,
Wolfenbüttel,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Klaus-Peter Klein
Richter:
Claudia Bertram
Yvonne Exner-Blocksdorf
Catherina Prediger-Engelke
Evelyn Scholz
Yvonne Exner-Blocksdorf
Catherina Prediger-Engelke
Evelyn Scholz
Teilnahmeberechtigung:
LP gemäß LPO: Stammmitglieder aus den Vereinen des PSV Hannover, Bremen
WB gemäß WBO: Stammmitglieder aus den Vereinen des PSR Aller-Oker, PSR Harzvorland, PSR Südniedersachsen sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS
WB gemäß WBO: Stammmitglieder aus den Vereinen des PSR Aller-Oker, PSR Harzvorland, PSR Südniedersachsen sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS
Besondere Bestimmungen:
- WBO-Nennungen über NEON.
- Zeiteinteilung und weitere Informationen Turnier unter www.turnierservice-jungk.de und unter www.rsv-wf.de
- Geldpreis: 50% gemäß§25 aufgrund der Folgen durch die Corona Krise
- Für die Veranstaltung fallen folgende Parkgebühren pro Tag an: PKW 1,00 €, PKW mit Anhänger 2,00 € und LKW 3,00 €. Eintrittsgelder werden nicht erhoben.
- Der Veranstalter behält sich vor Prüfungen in die Halle zu verlegen
- Aufgrund eines hohen Nennergebnisses behält sich der Veranstalter vor Prüfungen auf einen anderen Tag zu verlegen und ggfs. Prüfungen oder Abreiten unter Flutlicht stattfinden zu lassen
- Auf der gesamten Reitanlage besteht Leinenpflicht für Hunde.
- Schmied auf Abruf
Wertung der Regionsmeisterschaften Pferdesportregion Harzvorland 2020 (RM):
Für die RM-Wertung werden nur solche Reiter berücksichtigt, die Stammmitglied eines Vereins sind, der dem PSR Harzvorland oder den Kreispferdesportverbänden Goslar und Salzgitter bzw. Wolfenbüttel angehören. Die Ergebnisse der RM-Teilnehmer Dressur werden aus den Prüfungen herausgezogen und mit Punkten bewertet. Es gelten folgende Wertungsprüfungen (WP):
RM Dressur LK 6:
Prüfungen Nr. 2 + 3, Wertungsverhältnis 1:1,5 für die RM Teilnahme AUCH Prf. 14
RM Dressur LK 5:
Prüfungen Nr. 3 + 4, Wertungsverhälnis 1:1,5 für die RM Teilnahme AUCH Prf. 15
RM Dressur LK 4 und besser:
Prüfungen Nr. 5 + 6, Wertungsverhälnis 1:1,5 für die RM Teilnahme AUCH Prf. 16
Die Ergebnisse der RM-Teilnehmer Springen werden aus den Prüfungen herausgezogen Es gelten folgende Wertungsprüfungen (WP):
RM Springen LK 6:
Prf. Nr. 7 + 11, Wertungsverhältnis 1:1,5 für die RM Teilnahme AUCH Prf. 17
RM Springen LK 5:
Prf. Nr. 11 + 12, Wertungsverhältnis 1:1,5 für die RM Teilnahme AUCH Prf. 18
RM Springen LK 4 und besser:
Prf. Nr. 12 + 13, Wertungsverhältnis 1:1,5 für die RM Teilnahme AUCH Prf. 19
Wertung Nachwuchscup
Prf. 10 mit den Teil-WB 8+9, Wertungsverhältnis 1:1 für die RM Teilnahme auch Prf. 20
Wertung Dressur :
RM Starter aus der ersten RM- Wertungsprüfung +1/-1. Für die RM werden die Punkte addiert. Bei gleicher Punktsumme entscheidet das bessere Ergebnis aus der zweiten Wertungsprüfung (WP).
Wertung Springen :
RM Starter aus der ersten RM- Wertungsprüfung +1/-1. Für die RM werden die Punkte addiert. Bei gleicher Punktsumme entscheidet das bessere Ergebnis aus der zweiten Wertungsprüfung (WP).
Die Regionsmeister in allen 3 Wertungen erhalten einen Sonderehrenpreis. Die drei erstplatzierten Teilnehmer erhalten Medaillen. Die Sieger erhalten den Titel "Regionsmeister Dressurreiter 2020 und "Regionsmeister Springreiter 2020
sowie Nachwuchsmeister 2020
.
Der Titel wird jeweils nur vergeben, wenn mindestens 5 Teilnehmer sich in der Wertung beworben haben. Jeder Teilnehmer muss das Meisterschaftspferd vor Beginn seiner ersten WP benennen. Teilnahme an der Meisterschaftsehrung ist Pflicht!!
Die Meisterschaftsehrung findet ohne Pferde statt! In den jeweiligen Wertungsprüfungen starten die Meisterschaftspferde zuerst.
Hinweis: Nachnennungen von RM Teilnehmern (wenn die Zahl der max Startplätze erreicht ist) werden für die entsprechenden RM-Wertungsprüfungen (s.u.g.) vom VA gem. § 31. 4.4 LPO angenommen.
Die Mehrkosten der Nachnennung trägt der PSR Harzvorland!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Kontolle von selbst mitgebrachtem Mund-/Nasenschutz.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist bei Schlangenbildung das Tragen von Mund-/Nasenschutz Pflicht (selbst mitzubringen)
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 2,00 € pro Startplatz in den Springprüfungen und 6,00 € in den Dressurprüfungen, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Kontolle von selbst mitgebrachtem Mund-/Nasenschutz.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist bei Schlangenbildung das Tragen von Mund-/Nasenschutz Pflicht (selbst mitzubringen)
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 2,00 € pro Startplatz in den Springprüfungen und 6,00 € in den Dressurprüfungen, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Beschaffenheit der Plätze:
Dressur
Prüfung: Reithalle 20x40 m; Boden: Sand
Abreiten: Außenplatz 25x70 m; Boden: grüner Sand
Springen:
Prüfung: Außenplatz 25x70 m (Dispens der LK); Boden: grüner Sand
Abreiten: Reithalle 20x40 m; Boden: Sand
Stoppelfeld begradigt
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5,6,14,15,16
So. vorm.: 7,8,9,10; nachm.: 11,12,13,17,18,19,20
So. vorm.: 7,8,9,10; nachm.: 11,12,13,17,18,19,20
Ergebnisse:
Prüfungen
|
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 1. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 1 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
| 12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.E | 2 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
| 12.09.2020 ( v) | 2020-09-12 00:00:00 | 3. Dressurprüfung Kl.A* | 3 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
| 12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 4. Dressurprüfung Kl.A** | 4 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
| 12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 5. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 5 | DRE | 200,00 € | 200 | 4 5 LP |
| 12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 6. Dressurprfg. Kl.L* | 6 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
| 13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 7. Stilspringprüfung Kl.E | 7 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
| 13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 8. Springreiter-WB | 8 | SPR | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
| 13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 9. Dressurreiter-WB (RE 5) | 9 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
| 13.09.2020 ( v) | 2020-09-13 00:00:00 | 10. Komb. Wettbewerb | 10 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 11. Stilspringprüfung Kl.A* | 11 | SPR | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 12. Springprüfung Kl. A** | 12 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 13. Stilspringprüfung Kl.L | 13 | SPR | 200,00 € | 200 | 4 5 LP |
| 12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 14. RM Dressur LK6 (E) | 14 | SOS | 0,00 € | 0 | 6 WB |
| 12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 15. RM Dressur LK5 (E) | 15 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
| 12.09.2020 ( n) | 2020-09-12 00:00:00 | 16. RM Dressur LK4 und besser (E) | 16 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 17. RM Springen LK6 (E) | 17 | SOS | 0,00 € | 0 | 6 WB |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 18. RM Springen LK5 (E) | 18 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 19. RM Springen LK 4 und besser (E) | 19 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
| 13.09.2020 ( n) | 2020-09-13 00:00:00 | 20. Nachwuchsmeister Kombinierte Prüfung LK 0+7 | 20 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |