Nesselröden (18.09.2020 - 20.09.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf der Seite des PferdeSportVerband Hannover e.V.. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
10.08.2020 , 18:00 Uhr
Wichtige Information vom 23.08.2020
Wir bitten um Beachtung der angehängten Teilnehmerinfos!
Die Formulare sind fertig ausgefüllt mitzubringen!
Ein Betreten des Turniergeländes, für Teilnehmer und Pfleger, ohne die Teilnehmernachweise ist nicht möglich!
Dies gilt auch für Helfer und Offizielle!
Veranstaltungsort:
Nesselröden
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
31.08.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
17.09.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Diana Volchert
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
37115,
Duderstadt-Nesselröden,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Jörg Fredershausen
Richter:
Andre Braunsdorf
Ann-Kathrin Hillebrecht
Ina Hoffrichter
Ingrid Schöne
Ann-Kathrin Hillebrecht
Ina Hoffrichter
Ingrid Schöne
Teilnahmeberechtigung:
WBO-Wettbewerbe: Stammmitglieder aus den Vereinen des Pferdesportverbandes Südniedersachsen sowie des Thüringer Reiterverb. Erfurt.
LPO-Prüfungen: Stammmitglieder aus den Vereinen des Pferdesportverbandes Hannover, der Reiterverbände Kurhessen-Waldeck, Thüringen und Sachsen-Anhalt,
LPO-Prüfungen: Stammmitglieder aus den Vereinen des Pferdesportverbandes Hannover, der Reiterverbände Kurhessen-Waldeck, Thüringen und Sachsen-Anhalt,
sowie 20 Einzelreiter mit Zustimmung des Veranstalters für die gesamte PLS.
Besondere Bestimmungen:
- WBO Nennungen nur über www.nennnung-online.de möglich.
- Pferdeboxen stehen nicht zur Verfügung
- Hunde sind generell an der Leine zu führen
- Die Zeiteinteilung wird im Internet unter www.reiterverein-nesselroeden.de und unter www.nennung-online .de veröffentlicht.
- Geldpreisauszahlung zu 100 %
- Alle startenden Pferde/Ponys müssen gem. LPO (§66.1.7 LPO 2018) geimpft sein
- In WBO-Wettbewerben besteht Impfschutz gem. LPO
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Alle startenden Pferde/Ponys müssen gem. LPO (§66.1.7 LPO 2018) geimpft sein
- In WBO-Wettbewerben besteht Impfschutz gem. LPO
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
Hygienebeauftragter: Carmen Merten
Die Meldestelle ist nur über equi-score.de sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Beschaffenheit der Plätze:
Springplatz: 75x45m - Sand
Abreiteplatz: 30x50m - Sand
Abreiteplatz: 30x50m - Sand
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Sa. vorm.: 6,7,8; nachm.: 9,10
So. vorm.: 11,12,13; nachm.: 14,15
Sa. vorm.: 6,7,8; nachm.: 9,10
So. vorm.: 11,12,13; nachm.: 14,15
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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18.09.2020 ( v) | 2020-09-18 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A** | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
18.09.2020 ( v) | 2020-09-18 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.L | 2 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
18.09.2020 ( v) | 2020-09-18 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.M* | 3 | SPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |
18.09.2020 ( n) | 2020-09-18 00:00:00 | 4. Springprüfung Kl.L | 4 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
18.09.2020 ( n) | 2020-09-18 00:00:00 | 5. Springprüfung Kl.A* | 5 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
19.09.2020 ( v) | 2020-09-19 00:00:00 | 6. Punkte-Spring-WB | 6 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 WB |
19.09.2020 ( v) | 2020-09-19 00:00:00 | 7. Stilspringprüfung Kl.A* | 7 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
19.09.2020 ( v) | 2020-09-19 00:00:00 | 8. Springprüfung Kl. A** | 8 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
19.09.2020 ( n) | 2020-09-19 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl.L | 9 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
19.09.2020 ( n) | 2020-09-19 00:00:00 | 10. Punktespringprüfung Kl.M* | 10 | SPR | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 LP |
20.09.2020 ( v) | 2020-09-20 00:00:00 | 11. Stilspringprüfung Kl.E | 11 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
20.09.2020 ( v) | 2020-09-20 00:00:00 | 12. Springprüfung Kl.A* | 12 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
20.09.2020 ( v) | 2020-09-20 00:00:00 | 13. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.A** | 13 | SPR | 150,00 € | 150 | 3 4 5 LP |
20.09.2020 ( n) | 2020-09-20 00:00:00 | 14. Punktespringprüfung Kl.L | 14 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
20.09.2020 ( n) | 2020-09-20 00:00:00 | 15. Springprüfung Kl.M* m.Siegerrunde | 15 | SPR | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 LP |