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Zeven (19.09.2020 - 20.09.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

10.08.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Zeven

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

14.09.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Saskia Demmler

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27404, Zeven,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Christoph Brüseke
Volker Dohme
Angelika Freesemann
Andrea Moritz

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und Bremen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS
Kreismeisterschaften für Junioren, Junge Reiter, Reiter und Senioren - Dressur des Kreisreiterverbandes Bremervörde
Alle Teilnehmer (nur Stammmitglieder aus Vereinen des KRV Bremervörde) müssen ihre Pferde ordnungsgemäß für die Kreismeisterschaft nennen. Die Nennung für die KM erfolgt per Nachricht an den Veranstalter bei NeOn. Für die Meisterschaft können mehrere Pferde benannt werden, jedoch muss das Meisterschaftspferd zwei Stunden vor Beginn der 2. Prüfung benannt sein.
Hinweis: Nachnennungen von KM Teilnehmern (wenn die Anzahl der maximalen Startplätze erreicht ist) werden für die entsprechenden KM-Wertungsprüfungen (s.u.g) vom VA gem. § 31.4.4 LPO angenommen. Die Mehrkosten der Nachnennung trägt der Veranstalter.
KM - LK 7 Dressur
Zugelassene Reiter: alle Altersklassen, LK 7
Gewertet werden die Prfg. 5+6 im Verh. 1:2
Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prfg. 6
KM - LK 6 Dressur
Zugelassene Reiter: alle Altersklassen, LK 6
Gewertet werden die Prfg. 1+7 im Verh. 1:2
Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prfg. 7
KM - LK 5 Dressur
Zugelassene Reiter: alle Altersklassen, LK 5
Gewertet werden die Prfg. 2+8 im Verh. 1:2
Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prfg. 8
KM - LK 4 Dressur
Zugelassene Reiter: alle Altersklassen, LK 4
Gewertet werden die Prfg. 3+4 im Verh. 1:2
Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis aus Prfg. 4

Besondere Bestimmungen:

Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
- Nennungen nur über www.nennung-online.de möglich
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
- Kein gastronomisches Angebot vor Ort
- In allen Prfg. wird KEIN Geldpreis ausgezahlt
Zeiteinteilung : unter www.reitverein-zeven.de und www.turnierauskunft.de
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
Hygienebeauftragter: Tanja Weis und Saskia Demmler
Die Meldestelle ist nur über Turnierauskunft.de sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungsplatz: 20x40m
Sandgemisch Vorbereitungsplätze: 38x50m Sandgemisch
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
So. vorm.: 5,6; nachm.: 7,8
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesentheitspflicht 12.08.2020 2020-08-12 20:29:00 149,48 KB PDF
Ausschreibung 14.09.2020 2020-09-14 21:53:00 336,55 KB PDF
LAVES-Formular, muss ausgefüllt abgegeben werden 12.08.2020 2020-08-12 20:29:00 184,87 KB PDF
Zeiteinteilung 15.09.2020 2020-09-15 09:11:00 102,56 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
19.09.2020 ( v) 2020-09-19 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.E 1 DRE 100,00  € 100 6 7 LP
19.09.2020 ( v) 2020-09-19 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A* 2 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
19.09.2020 ( n) 2020-09-19 00:00:00 3. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 3 DRE 200,00  € 200 4 5 LP
19.09.2020 ( n) 2020-09-19 00:00:00 4. Dressurreiterprüfung Kl.M* 4 DRE 300,00  € 300 3 4 LP
20.09.2020 ( v) 2020-09-20 00:00:00 5. Dressurreiter-WB (RE 3) 5 DRE 0,00  € 0 0 7 WB
20.09.2020 ( v) 2020-09-20 00:00:00 6. Dressur-WB (E 4, 2 bis 4 Reiter) 6 DRE 0,00  € 0 0 7 WB
20.09.2020 ( n) 2020-09-20 00:00:00 7. Dressurreiterprüfung Kl.A 7 DRE 150,00  € 150 5 6 LP
20.09.2020 ( n) 2020-09-20 00:00:00 8. Dressurreiterprüfung Kl.L* 8 DRE 200,00  € 200 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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