Klein Varlingen (25.09.2020 - 27.09.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
25.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Klein Varlingen
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
09.09.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
24.09.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Elisabeth Jungk
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
31634,
Steimbke,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschefs:
Axel Kögler - Friedhelm Oetting
Richter:
Ilona Colland
Katharina Gausmann
Katharina Gausmann
Teilnahmeberechtigung:
LPO Prf.: Stammmitglieder aus Vereinen der Verbände PSV Hannover, Bremen, Hamburg, Holstein, Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS
Besondere Bestimmungen:
Turnierleitung: Marc Striewe 0173-611 03 83
- Weitere Informationen zum Turnier unter www.turnierservice-jungk.de
- Geldpreis: 100% gemäߧ 25 LPO
- Zeiteinteilung unter www.turnierservice-jungk.de
- Der Eintritt ist für die gesamte PSL frei!
- Hunde sind generell an der Leine zu führen
-Desweiteren hat sich jeder Teilnehmer vor der ersten Nutzung der Anlage, vor dem ersten Prüfungsbeginn mit den Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes vertraut zu machen.
Mit dem ersten Beritt der Anlage akzeptiert der Teilnehmer die Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes und seiner sämtlichen Einrichtungen als ordnungs- und vertragsgemäß, und verzichtet auf jegliche
Haftung gegenüber dem Veranstalter, es sei denn, dieser handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.turnierservice-jungk.de und www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder .
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
In den Prüfungen werden Notenprotokolle geführt . Einzelnoten unter 6 werden kommentiert.
Aktuelle A uszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus 4hier: Niedersachsen
(Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
- Geldpreis: 100% gemäߧ 25 LPO
- Zeiteinteilung unter www.turnierservice-jungk.de
- Der Eintritt ist für die gesamte PSL frei!
- Hunde sind generell an der Leine zu führen
-Desweiteren hat sich jeder Teilnehmer vor der ersten Nutzung der Anlage, vor dem ersten Prüfungsbeginn mit den Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes vertraut zu machen.
Mit dem ersten Beritt der Anlage akzeptiert der Teilnehmer die Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes und seiner sämtlichen Einrichtungen als ordnungs- und vertragsgemäß, und verzichtet auf jegliche
Haftung gegenüber dem Veranstalter, es sei denn, dieser handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.turnierservice-jungk.de und www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder .
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
In den Prüfungen werden Notenprotokolle geführt . Einzelnoten unter 6 werden kommentiert.
Aktuelle A uszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus 4hier: Niedersachsen
(Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.
Beschaffenheit der Plätze:
Abreiteplatz: 30x70 Sand Kirchhellener Sand
Prüfungsplatz: 60x90 Sand Kirchhellener Sand
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Sa. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
So. vorm.: 10,11; nachm.: 12,13
Sa. vorm.: 6,7; nachm.: 8,9
So. vorm.: 10,11; nachm.: 12,13
Ergebnisse:
Titel
|
zuletzt aktualisiert
|
Dateigröße
|
Format
|
|
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Anwesenheitsnachweis | 24.09.2020 | 2020-09-24 12:43:00 | 65,54 KB | |
Zeiteinteilung | 24.09.2020 | 2020-09-24 12:43:00 | 85,38 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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25.09.2020 ( v) | 2020-09-25 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
25.09.2020 ( v) | 2020-09-25 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
25.09.2020 ( v) | 2020-09-25 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
25.09.2020 ( n) | 2020-09-25 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.L | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
25.09.2020 ( n) | 2020-09-25 00:00:00 | 5. Springpferdeprüfung Kl.M* | 5 | SPF | 250,00 € | 250 | 1 2 3 4 LP |
26.09.2020 ( v) | 2020-09-26 00:00:00 | 6. Stilspringprüfung Kl.E | 6 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
26.09.2020 ( v) | 2020-09-26 00:00:00 | 7. Stilspringprüfung Kl.A* | 7 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
26.09.2020 ( n) | 2020-09-26 00:00:00 | 8. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.L | 8 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
26.09.2020 ( n) | 2020-09-26 00:00:00 | 9. Springprüfung Kl.M* | 9 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
27.09.2020 ( v) | 2020-09-27 00:00:00 | 10. Stilspringprüfung Kl.E | 10 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
27.09.2020 ( v) | 2020-09-27 00:00:00 | 11. Stilspringprüfung Kl.A** | 11 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
27.09.2020 ( n) | 2020-09-27 00:00:00 | 12. Springprüfung Kl.L | 12 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
27.09.2020 ( n) | 2020-09-27 00:00:00 | 13. Zwei-Phasen-Springprfg.Kl.M* | 13 | SPR | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |