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Marschacht Rönne (26.09.2020 - 27.09.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

14.08.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 18.08.2020

!!! Prüfung 4 - Aufgabe L7, statt L8 !!!

Veranstaltungsort:

Marschacht Rönne

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

13.09.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

25.09.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Carmen Bartels

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

21436, Marschacht (Rönne),

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Heinrich-Damian Brähler
Anne Hartig
Michael Schulz

Teilnahmeberechtigung:



Stammmitglieder aus den Vereinen der PSV Hannover, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, Mitglieder des Deutschen Akademischen Reiterverbandes e.V. bundesweit sowie 20 Einzelreiter für die gesamte PLS.

Besondere Bestimmungen:

- Je Nennung (reserviertem Startplatz) sind 1 € Ausbildungs- u. Förderbeitrag dem Einsatz beizufügen.

-Nachnennungen vor dem Turnier sind möglich.

-Zeiteinteilung, Teilnehmerlisten und Pferdeliste mit Kopf-Nr. nur noch im Internet unter
www.meldestellebartels.de .

-Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar (kein persönlicher Kontakt).

-Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er über die Arag - Sportversicherung versichert ist.

-Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.

-Hufschmied und Tierarzt sind in Rufbereitschaft.

-Alle Helfer und Pfleger werden ihre Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen.

-Alle TN/Helfer/Pfleger verpflichten sich zur Beachtung der geltenden Regelungen des Infektionsschutzes (s.u.).

-Preisgeldauszahlung lt. LPO § 25.2 75%. Der Veranstalter behält sich vor, die Geldpreisauszahlung auf 100 % zu erhöhen.

-Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren sowie Mehraufwendungen aufgrund der Corona Pandemie, ohne die eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN



Aktuelle Auszüge aus der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli 2020:



§ 1 Abs. 1: Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Mitgliedern des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.

§ 1 Abs. 3: 1In der Öffentlichkeit sowie in den für die Öffentlichkeit zugänglichen und für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen jeglicher Art hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (Abstandsgebot). 2Satz 1 gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören. . 4Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz 1 ein Mindestabstand von 2 Metern .

§ 2 Abs. 1: 1Eine Mund-Nasen-Bedeckung haben zu tragen

2. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Angeboten einschließlich Dienstleistungsbetrieben und -einrichtungen in geschlossenen Räumen .

§ 2 Abs. 4: In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 eingehalten wird.

§ 26 Abs. 1: 1Die Sportausübung ist zulässig, wenn

1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

§ 26 Abs. 2: 1Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 einhält
(ohne Sitzplatzpflicht, solange die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer maximal 50 beträgt) .



HINWEISE bzgl. Corona Pandemie und LAVES

-Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.

Für LAVES müssen die Pferde bei www.equiscore registriert werden, bevor die Startbereitschaft vorgenommen wird.

-
Mund-/Nasenschutz ist in geschlossenen Räumen zu tragen.

-Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.

-Einstaller des Pensionsstalls Rönner Elbwiesen, Anwohner der Elbuferstraße 162, Helfer und für den Veranstaltungsablauf wichtige Personen sowie Mitglieder des Fahrsportvereins Winsen/Luhe u.U. e.V. dürfen sich nach Abgabe eines Anwesenheitsnachweises und unter Beachtung der Hygieneregeln auf dem Turniergelände aufhalten. Sie sollen ihre Aufenthaltszeit möglichst kurz halten.

-Der Veranstalter behält sich vor, maximal 50 Gästen pro Tag Zutritt zur Anlage zu gewähren. Auch sie müssen einen Anwesenheitsnachweis am Einlass abgeben. Details sind der Zeiteinteilung zu entnehmen.

-Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.

-Jeder Teilnehmer ist auch für das ordnungsgemäße Verhalten seiner Begleitpersonen verantwortlich. Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920.2.c, k und l dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.

-Ergänzend darf die Turnierleitung gemäߧ39.3 LPO gegen jede Person einschreiten oder sie des Platzes verweisen, die den allgemeinen Anordnungen für einen geregelten Ablauf der PLS zuwiderhandelt oder diese auf andere Weise stört. Die Turnierleitung ermächtigt hierzu stellvertretend auch die Hygienebeauftragten und die Richtergruppe.

-Zuwiderhandlungen können auch behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden.

-Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.

-Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände soll nicht unnötig ausgedehnt werden.

-Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung.

-Auf ein schriftliches Protokoll wird verzichtet. Stattdessen werden alle Ritte gemäߧ 402.A LPO mündlich kommentiert.



Hygienebeauftragte: Christiane Lubina, Anne Lubina, Nele Lubina

Beschaffenheit der Plätze:



Vorbereitungsplatz 20 x 40 m Sand, Prüfungsplatz 20 x 40 m Halle.
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 2,3; nachm.: 4
So. vorm.: 1,5; nachm.: 6
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsliste zum Ausfüllen 14.09.2020 2020-09-14 19:39:00 531,81 KB PDF
Ausschreibung 10.08.2020 2020-08-10 19:07:00 126,43 KB PDF
Teilnehmer 14.09.2020 2020-09-14 19:38:00 35,89 KB PDF
Zeiteinteilung 14.09.2020 2020-09-14 19:55:00 114,34 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
27.09.2020 ( v) 2020-09-27 00:00:00 1. Dressurreiterprüfung Kl.E 1 DRE 100,00  € 100 6 7 LP
26.09.2020 ( v) 2020-09-26 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A* 2 DRE 150,00  € 150 3 4 5 LP
26.09.2020 ( v) 2020-09-26 00:00:00 3. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 3 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
26.09.2020 ( n) 2020-09-26 00:00:00 4. Dressurprfg. Kl.L* 4 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP
27.09.2020 ( v) 2020-09-27 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.M* 5 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP
27.09.2020 ( n) 2020-09-27 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.M** 6 DRE 500,00  € 500 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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