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Medingen (23.09.2020 - 25.09.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

19.08.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 14.09.2020

ACHTUNG Prfg. 6: Aufgabe Intermediaire II

Veranstaltungsort:

Medingen

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

19.09.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Merve Henningsen

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

29549, Bad Bevensen-Medingen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Jürgen Böckmann
Klaus Storbeck
Gabriele von Appen
Ute von Platen

Teilnahmeberechtigung:

Präambel A:
Stammmitglieder aus Vereinen der BRD, sowie 10 Gastreiter
Prfg. 1-8: nur mit ehemaligen Auktionspferden aller Auktionen des Klosterhof Medingen, sowie Nachkommen aller aktuellen und ehemaligen Klosterhof-Deckhengste (s. www.klosterhof-medingen.de )
Jeder Reiter aus der Grand Prix Tour darf ein weiteres, nicht zugelassenes Pferd in Prüfung 1-7 aber nicht in der Kür starten. Dazu bis zu 15 vom Veranstalter eingeladene Reiter.

Besondere Bestimmungen:

- Boxengeld beträgt 100,- Euro. Die Boxen müssen mit der Nennung bestellt und bezahlt werden, sonst keine Reservierung!
- Allgemeine Bestimmungen siehe "Reitsport Magazin" jeweils am Anfang der veröffentlichten Ausschreibungen
- Dispens der LK für § 400.4 LPO
- Zeiteinteilung unter: www.mervestelle.de
- Geldpreisauszahlung:100%
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5 € pro Startplatz , die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis" . Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
Hygienebeauftragte: Luna Pospiech
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
- Die Meldestelle ist telefonisch oder über www. equi-score.de erreichbar.

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungshalle 20x60m
Abreitehalle 20x40m
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Mi. nachm.: 1,2,3
Do. nachm.: 6,7
Fr. vorm.: 4,5
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 23.09.2020 2020-09-23 09:10:00 188,63 KB PDF
Teilnehmerliste-Kopfnummern 21.09.2020 2020-09-21 18:16:00 13,74 KB PDF
Zeitplan 22.09.2020 2020-09-22 10:05:00 377,49 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
23.09.2020 ( n) 2020-09-23 00:00:00 1. Dressurpferdeprfg. Kl.A 1 DPF 150,00  € 150 1 2 3 4 LP
23.09.2020 ( n) 2020-09-23 00:00:00 2. Dressurpferdeprfg.Kl.L 2 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
23.09.2020 ( n) 2020-09-23 00:00:00 3. Dressurpferdeprfg. Kl.M 3 DPF 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
25.09.2020 ( v) 2020-09-25 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.M** 4 DRE 500,00  € 500 1 2 3 LP
25.09.2020 ( v) 2020-09-25 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.S* 5 DRE 1.000,00  € 1000 1 2 3 LP
24.09.2020 ( n) 2020-09-24 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl. S*** 6 DRE 2.000,00  € 2000 1 2 LP
24.09.2020 ( n) 2020-09-24 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl. S*** 7 DRE 5.000,00  € 5000 1 2 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
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