Hüttenbusch (02.10.2020 - 03.10.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
31.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hüttenbusch
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
25.09.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
01.10.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Marion Garbade
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
27726,
Worpswede-Hüttenbusch,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Kai Schildwächter
Richter:
Willi Brunckhorst
Dieter Rippe
Dieter Rippe
Teilnahmeberechtigung:
LPO- Prüfungen : Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und Bremen
sowie 20 Einzelreiter für die gesamte PLS
Besondere Bestimmungen:
- Pferde/Ponys dürfen nur von den startenden Teilnehmern abgeritten werden
- Die Zeiteinteilung wird unter www.equi-score.de und www.nennung-online.de veröffentlicht
- Das Turnier beginnt eine halbe Stunde vor Beginn der ersten Prüfung und endet eine halbe Stunde nach Beendigung der letzten Siegerehrung
- Bei dieser Veranstaltung steht ein Hufschmied NICHT zur Verfügung.
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebüren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
-Auszahlung von Geldpreisen gemäß LPO § 25.2, 75% in allen Prüfungen.
- Die Zeiteinteilung wird unter www.equi-score.de und www.nennung-online.de veröffentlicht
- Das Turnier beginnt eine halbe Stunde vor Beginn der ersten Prüfung und endet eine halbe Stunde nach Beendigung der letzten Siegerehrung
- Bei dieser Veranstaltung steht ein Hufschmied NICHT zur Verfügung.
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 § 26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebüren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
-Auszahlung von Geldpreisen gemäß LPO § 25.2, 75% in allen Prüfungen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.
§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert wwerden.
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass
- Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen
- Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen
werden und
- Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung
erhoben und dokumentiert werden.
(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen)
Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Beschaffenheit der Plätze:
Springplatz: Gras 80x100m , Abreiteplatz Gras:60x80m, Sand: 20X60m und Sand 20X40m
Vorläufige Zeitenteilung:
Fr. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
Sa. vorm.: 5,6,10; nachm.: 7,8,9
Sa. vorm.: 5,6,10; nachm.: 7,8,9
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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02.10.2020 ( v) | 2020-10-02 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A** | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
02.10.2020 ( v) | 2020-10-02 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.L | 2 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
02.10.2020 ( n) | 2020-10-02 00:00:00 | 3. Springprüfung Kl.L | 3 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
02.10.2020 ( n) | 2020-10-02 00:00:00 | 4. Springprüfung Kl.M* | 4 | SPR | 350,00 € | 350 | 1 2 3 4 LP |
03.10.2020 ( v) | 2020-10-03 00:00:00 | 5. Stilspringprüfung Kl.E | 5 | SPR | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
03.10.2020 ( v) | 2020-10-03 00:00:00 | 6. Stilspringprüfung Kl.A* | 6 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
03.10.2020 ( n) | 2020-10-03 00:00:00 | 7. Springprüfung Kl. A** | 7 | SPR | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
03.10.2020 ( n) | 2020-10-03 00:00:00 | 8. Springprüfung Kl.L | 8 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
03.10.2020 ( n) | 2020-10-03 00:00:00 | 9. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L | 9 | SPR | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
03.10.2020 ( v) | 2020-10-03 00:00:00 | 10. Springpferdeprüfung Kl.A* | 10 | SPF | 150,00 € | 150 | 3 4 5 6 LP |