Hauptsponsoren der FN R+V Versicherung. Pferdeversicherung, Operationskosten-Versicherung und Pferdelebendtierversicherung Fendt Deutschland - AGCO GmbH

Stubben - Brunshausen (02.10.2020 - 04.10.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

07.09.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Stubben - Brunshausen

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

27.09.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Thekla Wichern

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27616, Beverstedt-Brunshausen

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Lieselotte Ebrecht
Klaus-Jürgen Scheele
Hermann Steffens
Jörg Turla
Gabriele von Appen

Teilnahmeberechtigung:



Prüfung 6-9 : Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen, Hamburg, Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Hessen, Westfalen, Rheinland-Pfalz, Rheinland, Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
Prüfung 1-5, 10-12: Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen, Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Hamburg

sowie bis zu 20 persönlich geladene Einzelreiter für die ges. PLS

Besondere Bestimmungen:



Bei allenFragen zum Turnier o. evtl. Startgenehmigungen als Einzel- o. Gastreiter bitte Email an Wolki95@web.de oder telefonisch unter 0176-21112686


Eine Geldpreisauszahlung findet nicht statt
Alle Prüfungen sind auswendig zu reiten
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen und für die er über die ARAG- Sportversicherung versichtert ist.
Boxen 150,- pro Pferd/WE incl. Einstreu.
LKW Stellplatz/Strom 50 Euro
Parkgebühr je PKW/LKW und je Tag 5 Euro
Die Zeiteinteilung ist unter www. nennung-online.de einzusehen
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
- Hufschmied ist in Rufbereitschaft, TA ebenso
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 3,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.turnierauskunft.de - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise:Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.
§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden.
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass
  1. Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen
  2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen
werden und
  1. Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung
erhoben und dokumentiert werden.
(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen)
Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.
Hygienebeauftragter:T. Wichern
Die Meldestelle ist nur über turnierauskunft.de sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.

Beschaffenheit der Plätze:



Prüfungsplatz: 20x60m - Sand

Abreitehalle: 20x40m - Sand

 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr. vorm.: 10,11; nachm.: 1,3
Sa. vorm.: 2,4; nachm.: 6,9
So. vorm.: 5,7,12; nachm.: 8,13
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
vorläufige Zeiteinteilung 28.09.2020 2020-09-28 09:11:00 534,69 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
02.10.2020 ( n) 2020-10-02 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.M** 1 DRE 500,00  € 500 2 3 4 LP
03.10.2020 ( v) 2020-10-03 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.M** 2 DRE 500,00  € 500 2 3 4 LP
02.10.2020 ( n) 2020-10-02 00:00:00 3. St.Georg Special* 3 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
03.10.2020 ( v) 2020-10-03 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.S* 4 DRE 750,00  € 750 2 3 LP
04.10.2020 ( v) 2020-10-04 00:00:00 5. St.Georg Special* 5 DRE 750,00  € 750 2 3 LP
03.10.2020 ( n) 2020-10-03 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl. S*** 6 DRE 1.500,00  € 1500 1 2 3 LP
04.10.2020 ( v) 2020-10-04 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl. S*** 7 DRE 2.500,00  € 2500 1 2 3 LP
04.10.2020 ( n) 2020-10-04 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl. S*** 8 DRE 2.500,00  € 2500 1 2 3 LP
03.10.2020 ( n) 2020-10-03 00:00:00 9. Dressurprüfung Kl. S** 9 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
02.10.2020 ( v) 2020-10-02 00:00:00 10. Dressurpferdeprfg. Kl.A 10 DPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 LP
02.10.2020 ( v) 2020-10-02 00:00:00 11. Dressurpferdeprfg. Kl.L 11 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
04.10.2020 ( v) 2020-10-04 00:00:00 12. Dressurprfg. Kl.L* - Kand. 12 DRE 200,00  € 200 2 3 4 LP
04.10.2020 ( n) 2020-10-04 00:00:00 13. Dressurprüfung Kl.M* 13 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
oder senden Sie uns eine E-Mail.

Fragen und Antworten

Unsere Onlinehilfe bietet Ihnen Antworten zu den häufigsten Fragen.

Nennung Online mobil

Nennung Online können Sie jetzt auch auf Ihrem Smartphone nutzen.

Hauptsponsoren der FN