Tostedt (10.10.2020 - 11.10.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
24.08.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Tostedt
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
14.09.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
09.10.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Gerti Möhlen-Everts
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
21255,
Tostedt,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Volker Dohme
Stefanie Kinzinger-Gooßen
Andrea Moritz
Anja Sälinger
Nicole Weisker
Stefanie Kinzinger-Gooßen
Andrea Moritz
Anja Sälinger
Nicole Weisker
Teilnahmeberechtigung:
LPO-Prüfungen: Stammmitglieder a.d. Vereinen des PSV Hannover und des PSV Bremen
sowie bis zu 30 Einzelr. f.d. ges. PLS
Besondere Bestimmungen:
- Nennungen sind nur über NEON möglich.
- Je Nennung (reserviertem Startplatz) werden 1 Euro Ausbildungs- und Förderbeitrag je Einsatz fällig.
- Die Zeiteinteilung wird unter www.reitverein-tostedt.de veröffentlicht
- Es erfolgt keine Auszahlung des Gewinngeldes (gem. § 25.3 LPO). Ehrenpreise werden nur für WBO ausgegeben.
- Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von bis zu 4,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
- Für die Nachforderung von NEON-Rücklastschriften wird eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 15,-€ berechnet.
- Nachnennungen sind während der Veranstaltung in diesem Jahr leider nicht möglich.
- Die Meldestelle ist nur telefonisch erreichbar.
- Startbereitschaft muss über Equiscore erklärt werden.
- Starterlisten gibt es nur über Equiscore.
- Quartiere für Pferde stehen nicht zur Verfügung
- Es steht kein Hufschmied zur Verfügung
- Ein Tierarzt steht in Rufbereitschaft
- Hunde sind auf dem Turniergelände anzuleinen!
- Teilnehmer und Begleitpersonen haben der Turnierleitung u. d. Ordner Folge zu leisten.
- In den Dressurprüfungen finden zum Hygieneschutz keine Protokollierungen statt. Ein kurzer mündlicher Kommentar erfolgt ab einer Note unter 6,0
- Siegerehrungen finden nicht statt, hier wird Dispenz erteilt.
- Die Veranstaltung beginnt 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung und endet 30 Min nach Beendigung der letzten Prüfung.
- Hygienebeauftragter: 1. Vorsitzender Wolfgang Everts
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Es gelten die, am Tag der Veranstaltung, geltenden Vorschriften des Niedersächsischen Ministeriums für Gesundheit bzgl. der Corona Pandemie. Insbesondere besteht die Pflicht zum (richtigen) Tragen von Mund-Nase-Masken bei Unterschreitung eines Abstandes von 1,5m und in den Hallen. Es sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
Pro 1-2 Pferde ist nur 1 Helfer zugelassen und zusätzlich zu jedem Reiter 2 Begleitpersonen. Weitere Zuschauer sind nicht gestattet!
Reiter, Helfer und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. Nach Ende der letzten genannten Prüfung muss umgehend der Heimweg angetreten werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Es ist eine Mund-Nasenschutz-Maske überall dort zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in der Halle, dem Toilettenbereich und dem Meldestellenbereich zur Ausgabe der Schleifen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 06.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 1.Abs.8 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschliesslich Fitnessstudios ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.) beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden
Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.
5c) Satz 2-7: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Beschaffenheit der Plätze:
Alle Dressurprüfungen finden in den 20 x 40 m Hallen statt.
Der Abreiteplatz Dressur besteht aus 40 x 60 m Wattboden.
Aufgrund der Coronamaßnahmen kommt es zu einer Begrenzung der Pferde auf den Abreiteplätzen.
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 1,2,8,9; nachm.: 3,12
So. vorm.: 5,6,7,11; nachm.: 4,10,13
So. vorm.: 5,6,7,11; nachm.: 4,10,13
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Anwesenheitsformular | 01.10.2020 | 2020-10-01 20:37:00 | 46,29 KB | |
Pferdeübersicht | 30.09.2020 | 2020-09-30 09:47:00 | 75,46 KB | |
Teilnehmerübersicht | 30.09.2020 | 2020-09-30 09:47:00 | 56,43 KB | |
Zeiteinteilung | 28.09.2020 | 2020-09-28 18:28:00 | 497,62 KB |
Prüfungen
Datum
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Prüfung
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Disziplin
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Preisgeld
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LKL/Art
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10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 1. Reitpferdeprüfung | 1 | RPF | 150,00 € | 150 | 2 3 4 5 6 LP |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 2. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 2 | DPF | 150,00 € | 150 | 2 3 4 5 6 LP |
10.10.2020 ( n) | 2020-10-10 00:00:00 | 3. Dressurpferdeprfg. Kl.L | 3 | DPF | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
11.10.2020 ( n) | 2020-10-11 00:00:00 | 4. Führzügel-WB | 4 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 5. Reiter-WB Schritt - Trab - Galopp | 5 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 6. Dressurreiter-WB (RE 4) | 6 | DRE | 0,00 € | 0 | 0 7 WB |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 7. Dressurprüfung Kl.E | 7 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 8. Dressurreiterprüfung Kl.A | 8 | DRE | 150,00 € | 150 | 5 6 LP |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 9. Dressurprüfung Kl.A* | 9 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
11.10.2020 ( n) | 2020-10-11 00:00:00 | 10. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 10 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 11. Dressurprfg. Kl.L* | 11 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
10.10.2020 ( n) | 2020-10-10 00:00:00 | 12. Dressurreiterprüfung Kl.M* | 12 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
11.10.2020 ( n) | 2020-10-11 00:00:00 | 13. Dressurprüfung Kl.M* | 13 | DRE | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |