Hauptsponsoren der FN R+V Versicherung. Pferdeversicherung, Operationskosten-Versicherung und Pferdelebendtierversicherung Fendt Deutschland - AGCO GmbH

Burgdorf (09.10.2020 - 11.10.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

16.09.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Burgdorf

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

29.09.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

08.10.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Elisabeth Jungk

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

31303, Burgdorf,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Manuela Frey
Dietmar Hoffmann
Evelyn Scholz

Teilnahmeberechtigung:



WBO-Wettbewerbe: Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen.

LPO-Prüfungen: Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover, Bremen



sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS.

Besondere Bestimmungen:



- LPO und WBO -Nennungen sind nur über das Nennung-Online-System der FN möglich

- Nachnennungen vor dem Turnier
sind ausschließlich über NennungOnline möglich.

- Zeiteinteilung und weitere Informationen zum Turnier unter www.turnierservice-jungk.de

- Der Veranstalter haftet nur für Schäden, für die er über die Arag - Sportversicherung versichert ist.

- Die Anhänger dürfen nicht abgefegt werden!

- Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen

- Quartiere für Pferde stehen nicht zur Verfügung

- Hufschmied steht nicht zur Verfügung

-Geldpreis: Keine Auszahlung gem. §25 LPO

-1-3 Platzierte erhalten Ehrenpreise


-Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.

Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine

Durchführung des Turniers nicht möglich wäre.



Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus

hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)



§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.

§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn

1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert wwerden.

3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass

1. Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen

2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen werden und

3. Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung erhoben und dokumentiert werden.



(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen

Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.

- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung

Beschaffenheit der Plätze:



Vorbereitungsplatz Dressur: Sand, Prüfungsplatz Dressur: 20x40 Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4
Sa. vorm.: 5,6; nachm.: 7
So. vorm.: 8; nachm.: 9
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 06.10.2020 2020-10-06 21:22:00 66,26 KB PDF
Zeiteinteilung 07.10.2020 2020-10-07 14:53:00 98,30 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
09.10.2020 ( v) 2020-10-09 00:00:00 1. Dressurpferdeprfg. Kl.A 1 DPF 150,00  € 150 3 4 5 6 LP
09.10.2020 ( v) 2020-10-09 00:00:00 2. Dressurpferdeprfg. Kl.L 2 DPF 200,00  € 200 3 4 5 LP
09.10.2020 ( n) 2020-10-09 00:00:00 3. Reiter-WB Schritt - Trab - Galopp 3 SOS 0,00  € 0 7 0 WB
09.10.2020 ( n) 2020-10-09 00:00:00 4. Dressur-WB (E 5/2, zu zweit) 4 DRE 0,00  € 0 0 7 WB
10.10.2020 ( v) 2020-10-10 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.E 5 DRE 100,00  € 100 6 7 LP
10.10.2020 ( v) 2020-10-10 00:00:00 6. Dressurreiterprüfung Kl.A 6 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
10.10.2020 ( n) 2020-10-10 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl.A* 7 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
11.10.2020 ( v) 2020-10-11 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl.A** 8 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
11.10.2020 ( n) 2020-10-11 00:00:00 9. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 9 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
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