Handorf (10.10.2020 - 11.10.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
17.09.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Handorf
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
02.10.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
09.10.2020 , 12:00 Uhr
Turnierverwalter:
Sven Kiefer
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
21447,
Handorf
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Horst-Axel Ahrens
Marret Maucher
Gabriele Schmidt von Arndt
Michael Schulz
Marret Maucher
Gabriele Schmidt von Arndt
Michael Schulz
Teilnahmeberechtigung:
LK D 0, 7,6 Teilnehmer mit Stammmitgliedschaft im Bezirk Lüneburger Heide, sowie Kreis Herzogtum Lauenburg
LK D5 + 4 Teilnehmer aus dem PSV Hannover und den Kreisen Lauenburg und Stormarn,
LK D 1-3 PSV Hannover, PSV Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklemburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt
sowie, bis zu 30 Einzelreiter für die gesamte PLS
Gastreiter werden gebeten in den letzten 24 Std vor Nennungsschluss zu nennen!
Besondere Bestimmungen:
- Der Veranstalter zahlt keine Geldpreise aus
Zeiteinteilung unter www-nennung-online.de
Die Nennungen für dieses Turnier sind nur über NEON möglich. Papiernennungen für WBO werden angenommen (keine Haftung für Bargeld)
Die Nennungen für dieses Turnier sind nur über NEON möglich. Papiernennungen für WBO werden angenommen (keine Haftung für Bargeld)
- Schmied ist nicht vor Ort
-Tierarzt ist nicht vor Ort
-Es stehen keine Boxen zur Verfügung
Die Veranstaltung beginnt/endet 30Min vor/nach dem ersten/letzten Start.
- Die Zeiteinteilung und das Pferdeverzeichnis sind im Internet unter www.nennung-online.de veröffentlicht. .
Handicaps entfallen für Stammmitglieder des Veranstalters, ausgenommen Reiter/Pferdealter, soweit Anforderungen der LPO und bes. Best. des PSV Han erfüllt werden.
Als Mitglieder gelten auch diejenigen die eine 2. Mitgliedschaft im ATZ Handorf e.V. nachweisen können.
Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.
-Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine
Durchführung des Turniers nicht möglich wäre.
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.
§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert wwerden.
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass
1. Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen
2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen werden und
3. Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung erhoben und dokumentiert werden.
(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen
Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
-Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine
Durchführung des Turniers nicht möglich wäre.
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.
§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert wwerden.
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass
1. Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen
2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen werden und
3. Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung erhoben und dokumentiert werden.
(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen
Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Beschaffenheit der Plätze:
Abreiteplatz 50x100 m Grüner Sand
Dressurplatz 1 20x60m Grüner Sand
Dressurplatz 2 20x40m Teppichschnitzel
Bei sehr schlechter Witterung: 60x25m Halle Grüner Sand
Vorläufige Zeitenteilung:
Sa. vorm.: 3,4,6,9,13; nachm.: 2,7,15
So. vorm.: 5,8,10,14; nachm.: 1,11,16
So. vorm.: 5,8,10,14; nachm.: 1,11,16
Ergebnisse:
Titel
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zuletzt aktualisiert
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Dateigröße
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Format
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Anwesenheitsnachweis | 07.10.2020 | 2020-10-07 10:24:00 | 77,83 KB | |
Ausschreibung Handorf Dressur | 22.09.2020 | 2020-09-22 07:53:00 | 114,61 KB | |
Zeiteinteilung | 07.10.2020 | 2020-10-07 16:05:00 | 538,64 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
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11.10.2020 ( n) | 2020-10-11 00:00:00 | 1. Führzügel-WB | 1 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
10.10.2020 ( n) | 2020-10-10 00:00:00 | 2. Reiter-WB Schritt - Trab - Galopp / WBO WB 234 | 2 | SOS | 0,00 € | 0 | 0 WB |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 3. Dressur-WB (E 4, 2 bis 4 Reiter) | 3 | DRE | 0,00 € | 0 | 7 0 WB |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 4. Dressurprüfung Kl.E | 4 | DRE | 100,00 € | 100 | 6 7 LP |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 5. Dressurreiterprüfung Kl.A | 5 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 6. Dressurprüfung Kl.A* | 6 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
10.10.2020 ( n) | 2020-10-10 00:00:00 | 7. Dressurprüfung Kl.A** | 7 | DRE | 150,00 € | 150 | 4 5 6 LP |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 8. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. | 8 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 9. Dressurreiterprüfung Kl.L* | 9 | DRE | 200,00 € | 200 | 3 4 5 LP |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 10. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. | 10 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
11.10.2020 ( n) | 2020-10-11 00:00:00 | 11. Dressurprfg. Kl.L* | 11 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 LP |
10.10.2020 ( v) | 2020-10-10 00:00:00 | 13. Dressurprüfung Kl.M* | 13 | DRE | 300,00 € | 300 | 2 3 4 LP |
11.10.2020 ( v) | 2020-10-11 00:00:00 | 14. Dressurprüfung Kl.M** | 14 | DRE | 500,00 € | 500 | 1 2 3 LP |
10.10.2020 ( n) | 2020-10-10 00:00:00 | 15. Dressurprüfung Kl.S* | 15 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
11.10.2020 ( n) | 2020-10-11 00:00:00 | 16. Dressurprüfung Kl. S* | 16 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |