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Brelingen (16.10.2020 - 18.10.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

17.09.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Brelingen

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

06.10.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

15.10.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Elisabeth Jungk

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

30900, Wedemark/Brelingen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Stefanie Wichern

Richter:

Manuela Frey
Gabriele Schmidt von Arndt

Teilnahmeberechtigung:



LPO: Stammmitglieder aus Vereinen des PSV Hannover und PSV Bremen

WBO- Wettbewerbe : Stammmitglieder aus Vereinen des Bezirksreiterverbandes Hannover, RV Aller/Weser, RV Hülsen und RFV Aller/Leine, sowie bis zu 20 Einzelreiter für die gesamte PLS

Besondere Bestimmungen:

Nennungen für LP und WB sind nur über das Nennung-Online-System der FN möglich.

- Weitere Informationen zum Turnier unter www.turnierservice-jungk.de

- Nachnennungen vor dem Turnier sind ausschließlich über Nennung Online möglich, Nachnenngebühren auch für WBO gemäß Besonderen Bestimmungen der LK.

- Zeiteinteilung unter www.turnierservice-jungk.de

- Zuschauer sind nicht erlaubt

- Hunde sind generell an der Leine zu führen

- Schmied ist nicht vor Ort

- Der Veranstalter behält sich je nach Wetterlage vor, die Prüfungen auf dem Dressurviereck oder in der Reithalle sattfinden zu lassen.

-
Geldpreis: 0% gemäß 25 LPO

-1-3 Platzierte erhalten Ehrenpreise

-Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.

Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine

Durchführung des Turniers nicht möglich wäre.



Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus

hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)



§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.

§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn

1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert wwerden.

3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass

1. Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen

2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen werden und

3. Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung erhoben und dokumentiert werden.



(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen

Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.

- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung

Beschaffenheit der Plätze:







Dressur: Halle 20x40m
Abreiteplatz: Neuer Platz : 30x60m, Fairground Boden



 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 1,2; nachm.: 3
So. vorm.: 4,5; nachm.: 6,7
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 11.10.2020 2020-10-11 16:16:00 65,36 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
17.10.2020 ( v) 2020-10-17 00:00:00 1. Dressur-WB (E 5/2, zu zweit) 1 DRE 0,00  € 0 0 7 WB
17.10.2020 ( v) 2020-10-17 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.A* 2 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
17.10.2020 ( n) 2020-10-17 00:00:00 3. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 3 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
18.10.2020 ( v) 2020-10-18 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.A** 4 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
18.10.2020 ( v) 2020-10-18 00:00:00 5. Dressurprfg. Kl.L* - Kand. 5 DRE 200,00  € 200 3 4 LP
18.10.2020 ( n) 2020-10-18 00:00:00 6. Dressurreiter-WB (RE 4) 6 DRE 0,00  € 0 7 0 WB
18.10.2020 ( n) 2020-10-18 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl.M* 7 DRE 300,00  € 300 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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