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Handorf (16.10.2020 - 18.10.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

17.09.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 20.09.2020

Liebe Gäste des ATZ Handorf- Zuschauer sind auf unseren Veranstaltungen natürlich zugelassen - ebenso herrscht keine Maskenpflicht im Freien!

Wir freuen uns auf euch!

Veranstaltungsort:

Handorf

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

09.10.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

15.10.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Sven Kiefer

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

21447, Handorf,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschefs:

Horst Millahn - Niels Rademacher

Richter:

Dirk Rasch
Gitta Schäfer
Heinz-Peter Schwingen

Teilnahmeberechtigung:



Lk 6-7 BPSV Lü neburger Heide+ KRV Lauenburg

LK4-5 PSV Hannover + KRV Lauenburg u. Stormarn

LK1-3 PSV Hannover, PSV Schleswig Holstein, HH, Mecklemburg Vorpommern und Sachsen Anhalt

Besondere Bestimmungen:





Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.

Bei Rücklastschriften wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.

Die Veranstaltung beginnt 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung und endet 30 Min nach Beendigung der letzten Prüfung.

Es erfolgt keine Geldpreisauszahlung
Handicaps entfallen für Stammmitglieder des Veranstalters, ausgenommen Reiter/Pferdealter, soweit Anforderungen der LPO und bes. Best. des PSV Han erfüllt werden.

Als Mitglieder gelten auch diejenigen die eine 2. Mitgliedschaft im ATZ Handorf e.V. nachweisen können.

- Schmied ist nicht vor Ort

-Tierarzt ist nicht vor Ort

-Es stehen keine Boxen zur Verfügung





HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:

Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Mund-/Nasenschutz.Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.

Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen. Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.

Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)

Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.



KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 31.07.2020)
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken.
§ 26 Abs.1 : Die Sportausübung ist zulässig, wenn
1.) diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.) ein Abstand von 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
Abweichend von Satz 1 Nrn. 1und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportaus-übenden nach § 4 erhoben und dokumentiert wwerden.
3.) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
§ 26 Abs. 2 : Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot nach § 1 Abs.3 Sätze 1 und 2 einhält (Anm.: Mindest-Abstand von 1,5 Metern - gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.) Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, ist zusätzlich sicherzustellen, dass
  1. Die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend der Sportausübung verfolgen
  2. Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes gem. § 3 der Verordnung getroffen
werden und
  1. Die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der Verordnung
erhoben und dokumentiert werden.
(Anm.: Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Erhebungsdatum, Erhebungsuhrzeit. Kontaktdaten sind für die Dauer von 3 Wochen nach der VA aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen .Spätestens 1 Monat nach dem Ende der VA sind die Kontaktdaten zu löschen)
Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung



Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !

Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden.



Hygienebeauftragter:Mathias Bauch, Jennifer Pöhls


Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt. Startbereitschaft ist komplett am Vorabend zu erklären.



Parken

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist strikt Folge zu leisten. Die Teilnehmer werden gebeten, mit einem der Pferde-Anzahl angepassten Fahrzeug anzureisen.

Beschaffenheit der Plätze:



Springplatz 50x100m Grüner Sand

Abreiteplatz 20x60 Grüner Sand

Abreiteplatz 20x40 Teppichschnitzel

Halle 25x60m Grüner Sand -nur bei sehr schlechter Witterung
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Fr. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
Sa. vorm.: 8,9,11; nachm.: 12,14
So. vorm.: 6,7,10; nachm.: 13,15
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 13.10.2020 2020-10-13 11:47:00 77,83 KB PDF
Ausschreibung Handorf Springen 22.09.2020 2020-09-22 07:54:00 223,57 KB PDF
Zeiteinteilung 13.10.2020 2020-10-13 12:37:00 680,78 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
16.10.2020 ( v) 2020-10-16 00:00:00 1. Springpferdeprüfung Kl.A* 1 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 LP
16.10.2020 ( v) 2020-10-16 00:00:00 2. Springpferdeprüfung Kl.A** 2 SPF 150,00  € 150 1 2 3 4 5 LP
16.10.2020 ( v) 2020-10-16 00:00:00 3. Springpferdeprüfung Kl.L 3 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
16.10.2020 ( n) 2020-10-16 00:00:00 4. Springpferdeprüfung Kl.L 4 SPF 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP
16.10.2020 ( n) 2020-10-16 00:00:00 5. Springpferdeprüfung Kl.M* 5 SPF 250,00  € 250 1 2 3 4 LP
18.10.2020 ( v) 2020-10-18 00:00:00 6. Stilspringprüfung Kl.E 6 SPR 100,00  € 100 6 7 LP
18.10.2020 ( v) 2020-10-18 00:00:00 7. Ponystilspringprfg.Kl.A* 7 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
17.10.2020 ( v) 2020-10-17 00:00:00 8. Stilspringprüfung Kl.A* 8 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
17.10.2020 ( v) 2020-10-17 00:00:00 9. Springprüfung Kl. A** 9 SPR 150,00  € 150 4 5 6 LP
18.10.2020 ( v) 2020-10-18 00:00:00 10. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.A** 10 SPR 150,00  € 150 3 4 5 LP
17.10.2020 ( v) 2020-10-17 00:00:00 11. Stilspringprüfung Kl.L 11 SPR 200,00  € 200 3 4 5 LP
17.10.2020 ( n) 2020-10-17 00:00:00 12. Springprüfung Kl.L 12 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
18.10.2020 ( n) 2020-10-18 00:00:00 13. Punktespringprüfung Kl.L 13 SPR 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
17.10.2020 ( n) 2020-10-17 00:00:00 14. Springprüfung Kl.M* 14 SPR 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
18.10.2020 ( n) 2020-10-18 00:00:00 15. Springprfg.Kl.M* m.St. 15 SPR 350,00  € 350 1 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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