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Stubben - Brunshausen (31.10.2020 - 01.11.2020) Abgesagt

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

13.10.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Stubben - Brunshausen

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

24.10.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

30.10.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Thekla Wichern

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27616, Beverstedt-Brunshausen

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Stefan Langkowski
Hermann Steffens
Jörg Turla

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen der PSV Hannover, Bremen, Hamburg, Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Hessen, Westfalen, Rheinland-Pfalz, Rheinland, Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
sowie bis zu 20 persönlich geladene Einzelreiter für die ges. PLS

Besondere Bestimmungen:



Bei allenFragen zum Turnier o. evtl. Startgenehmigungen als Einzel- o. Gastreiter bitte Email an Wolki95@web.de oder telefonisch unter 0176-21112686


Eine Geldpreisauszahlung findet nicht statt
Alle Prüfungen sind auswendig zu reiten
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen und für die er über die ARAG- Sportversicherung versichtert ist.
Es wird eine Parkgebühr von 5,-Euro pro KfZ/Tag erhoben.
LKW Stellplatz incl. Strom 50 Euro
Boxen stehen gegen eine Gebühr von 150 Euro zur Verfügung
Die Zeiteinteilung ist unter www. nennung-online.de einzusehen
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
- Hufschmied ist in Rufbereitschaft, TA ebenso
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.turnierauskunft.de - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder. Mund-/Nasenschutz ist mitzubringen!
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise:Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 09.10.2020)
Hier die wichtigsten Fundstellen:
  • § 2 Abs. 2 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot)
  • § 3 Abs. 3 Nr. 9 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung)
  • § 5 Abs. 1 Nrn. 9 -11 (Dokumentation der Kontaktdaten)
  • § 7 (Sportveranstaltungen sitzend)
  • § 8 Abs. 2 (Sportveranstaltungen stehend)
Auszug der FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung
Sportlerinnen und Sportler müssen während der Sportausübung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern haben die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unabhängig hiervon gilt auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
  • ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. 1,5 Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören
  • konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • ausreichende Belüftung bei Sportausübung in geschlossenen Räumen
Sofern die Sportveranstaltung von nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht wird, können diese die Veranstaltung stehend oder sitzend verfolgen. Es ist zu beachten, dass zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
50 bis max. 500 Zuschauerinnen und Zuschauer:
1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
2. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
3. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
4. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
500 bis max. 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer
1. Eine Sportveranstaltung mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bedarf der vorherigen Zulassung durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.
2. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
3. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme, der Nutzung und Reinigung von Sanitäranlagen, der Lüftung von geschlossenen Räumen).
6. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
7. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
Hygienebeauftragter:T. Wichern
Die Meldestelle ist nur über turnierauskunft.de sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.

Beschaffenheit der Plätze:



Prüfungsplatz: 20x60m - Sand

Abreitehalle: 20x40m - Sand

 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 6,7; nachm.: 1,2,8
So. vorm.: 3,4; nachm.: 5
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
vorl. Zeiteinteilung 27.10.2020 2020-10-27 21:31:00 449,76 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
31.10.2020 ( n) 2020-10-31 00:00:00 1. Dressurprüfung Kl.M* 1 DRE 300,00  € 300 2 3 4 LP
31.10.2020 ( n) 2020-10-31 00:00:00 2. Dressurprüfung Kl.M** 2 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
01.11.2020 ( v) 2020-11-01 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.S* 3 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
01.11.2020 ( v) 2020-11-01 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl. S** 4 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
01.11.2020 ( n) 2020-11-01 00:00:00 5. St.Georg Special* 5 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
31.10.2020 ( v) 2020-10-31 00:00:00 6. Dressurpferdeprfg. Kl.L 6 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
31.10.2020 ( v) 2020-10-31 00:00:00 7. Dressurpferdeprfg. Kl.M 7 DPF 250,00  € 250 1 2 3 4 LP
31.10.2020 ( n) 2020-10-31 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl.S* 8 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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