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Hof Bettenrode (14.11.2020 - 15.11.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

Reitsport Magazin

Online-Veröffentlichung:

18.09.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 06.11.2020

Stand 06. November 2021

Das Turnier findet statt.
Zuschauer sind nicht zulässig.
Wir bitten ALLE Reiter und Pfleger die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen genau durchzulesen!
Bei nicht Einhaltung behält sich der Veranstalter vor Personen vom Turniergelände zu verweisen.

Bei Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung:
info@hofbettenrode.de
01520 2763056 (auch gern per What's App)

Veranstaltungsort:

Hof Bettenrode

Landesverband:

Hannover

Online-Nennschluss:

12.11.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Laura Tröger

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

37130, Gleichen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Katja Bentler
Christoph Hess
Artur Rauth
Susanne Rauth
Ralph Tapken

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder aus Vereinen der Pferdesportverbände Hannover, Bremen, Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin-Brandenburg, Thüringen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS

Besondere Bestimmungen:

- Weitere Informationen zum Turnier unter: www.hofbettenrode.de
- Vor und zwischen den Wettbewerben/Prüfungen ist das Reiten auf dem Prüfungs-Viereck ausdrücklich erlaubt!
  • Nachnennungen sind vor Ort, während der Veranstaltung, möglich. Online über FN NeOn sind keine Nachnennungen vor dem Turnier möglich, da Late Entry
  • - WBO Nennungen nur über www.nennung-online.de möglich oder per Mail, neine Papiernennungen!
  • Es erfolgt keine Geldpreisauszahlung gem. § 25.3 LPO
- Zeiteinteilung unter www.hofbettenrode.de
- Hufschmied in Rufbereitschaft
- Aufgrund der Corona Hygienevorschriften werden keine Protokolle ausgegeben, daher erfolgt ein ausführlicher Richterkommentar
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5 € pro Startplatz , die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausschreibung entsprechend der aktuellen Coronaverordnung des Land Niedersachsen kurzfristig anzupassen .
Hinweise bzgl. Corona -Pandemie :
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen, jedoch max. 2 Pfleger/Begleiter bei 3 und mehr Pferden.
Zuschauer/Besucher sowie Pferdebesitzer sind nicht zugelassen
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Auszüge Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 02.11.2020)
Hier die wichtigsten Fundstellen:
§ 2 Abs. 3 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot),

§ 3 Abs. 4 Nr. 7 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung),

Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung
§ 2 Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot
(1) 1Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) und Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als zehn Personen aufhalten, wobei Kinder unter 12 Jahren nicht einzurechnen sind. 2Satz 1 gilt nicht für Versammlungen im Sinne des § 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes.
(2) 1Jede Person hat in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art sowie in den übrigen in dieser Verordnung geregelten Fällen soweit möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten (Abstandsgebot); die Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen bleiben unberührt. 2Kann eine Person das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nach Satz 1 nicht nur vorübergehend nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 zu tragen; im Übrigen bleibt § 3 unberührt.
(3) Das Abstandsgebot nach Absatz 2 gilt nicht
10. bei sportlicher Betätigung zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands.
§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung
(1) 1Jede Person hat, unbeschadet der Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen, in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchsoder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
(4) Absatz 1 gilt nicht
7. bei sportlicher Betätigung,
Auszug aus den FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung
Dürfen im Individualsport auch Punktspiele und Wettkämpfe veranstaltet werden?
Neben dem Trainingsbetrieb dürfen im Individualsport auch Wettkämpfe stattfinden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Sportausübung maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstands erfolgen darf. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zulässig.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
- Meldestelle: Die Meldestelle ist während der Veranstaltung nur telefonisch sowie unter www.equi-score.de erreichbar.
Hygienebeauftragte: Laura Tröger

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungshalle: Samstag - Halle 20x57m (Dispens der LK)
Prüfungshalle: Sonntag - Halle 20x40m
Vorbereitungsplatz: NEU: Abreitehalle 20x35m, Sandplatz 27 x 60 m und 20x60m (Ebbe- und Flut- System)
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 6; nachm.: 7,8
So. vorm.: 1,2; nachm.: 3,4,5
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
!!! Corona-Maßnahmen !!! 06.11.2020 2020-11-06 13:45:00 259,48 KB PDF
!Anwesenheitsformular - kann NICHT vor Ort ausgefüllt werden! 06.11.2020 2020-11-06 13:46:00 351,26 KB PDF
Ausschreibung Stand 09.11. 09.11.2020 2020-11-09 15:25:00 338,77 KB PDF
Einhufer-Blutarmut-Formular 11.11.2020 2020-11-11 11:44:00 103,01 KB PDF
Einhufer-Blutarmut-Formular via Equi-Score 11.11.2020 2020-11-11 11:43:00 1,38 MB PDF
Pferdeverzeichnis 12.11.2020 2020-11-12 21:00:00 56,96 KB PDF
Teilnehmerübersicht 12.11.2020 2020-11-12 21:00:00 25,71 KB PDF
Zeiteinteilung 13.11.2020 2020-11-13 12:16:00 405,10 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
15.11.2020 ( v) 2020-11-15 00:00:00 1. Dressur-WB (E 6/2) 1 DRE 0,00  € 0 6 7 0 WB
15.11.2020 ( v) 2020-11-15 00:00:00 2. Dressurreiterprüfung Kl.A 2 DRE 150,00  € 150 4 5 6 LP
15.11.2020 ( n) 2020-11-15 00:00:00 3. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 3 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
15.11.2020 ( n) 2020-11-15 00:00:00 4. Dressurreiterprüfung Kl.L* 4 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
15.11.2020 ( n) 2020-11-15 00:00:00 5. Dressurreiterprüfung Kl.M* 5 DRE 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
14.11.2020 ( v) 2020-11-14 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.M* 6 DRE 300,00  € 300 1 2 3 4 LP
14.11.2020 ( n) 2020-11-14 00:00:00 7. Dressurprüfung Kl.M** 7 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
14.11.2020 ( n) 2020-11-14 00:00:00 8. Dressurprüfung Kl.S* 8 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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