Luhmühlen (09.11.2020 - 09.11.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
20.10.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Luhmühlen
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
06.11.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
sVs Sporthaus Verden GmbH
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
21376,
Salzhausen-Luhmühlen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Parcourschef:
Miroslaw Forys
Richter:
Hans-Joachim Giebel
Hanna Rogge
Christian Schlicht
Hanna Rogge
Christian Schlicht
Teilnahmeberechtigung:
- Mitglieder des RV "Der Montagsclub" e.V.
- sowie Junioren und Junge Reiter des aktuellen NK1, NK2, E, F Kaders Springen Hannover 2 020
Besondere Bestimmungen:
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
- Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Wenn auf die Gastronomie aufgrund kommunaler Vorgaben nicht verzichtet werden muss, sind die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften einzuhalten.
Modalitäten Mitgliedschaft Montagsclub & Zeiteinteilung unter www.der-montagsclub
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis ". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise : Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome,
die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 09.10.2020)
Hier die wichtigsten Fundstellen:
- § 2 Abs. 2 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot)
- § 3 Abs. 3 Nr. 9 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung)
- § 5 Abs. 1 Nrn. 9 -11 (Dokumentation der Kontaktdaten)
- § 7 (Sportveranstaltungen sitzend)
- § 8 Abs. 2 (Sportveranstaltungen stehend)
Auszug der FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung
Sportlerinnen und Sportler müssen während der Sportausübung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern haben die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unabhängig hiervon gilt auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
- ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. 1,5 Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören
- konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- ausreichende Belüftung bei Sportausübung in geschlossenen Räumen
Sofern die Sportveranstaltung von nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht wird, können diese die Veranstaltung stehend oder sitzend verfolgen. Es ist zu beachten, dass zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
50 bis max. 500 Zuschauerinnen und Zuschauer:
1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
2. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
3. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
4. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
500 bis max. 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer
1. Eine Sportveranstaltung mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bedarf der vorherigen Zulassung durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.
2. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
3. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme, der Nutzung und Reinigung von Sanitäranlagen, der Lüftung von geschlossenen Räumen).
6. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
7. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
- Weitere aktuelle Anordnungen/Hinweise bzgl. der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus entnehmen Sie bitte der Zeiteinteilung
Hygienebeauftragter: Karl-Heinz Klasen und Thomas Brand
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar. Kein persönlicher Kontakt.
Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungshalle: 25x65m
Vorbereitungshalle: 30x60m
Vorläufige Zeitenteilung:
Mo. vorm.: 1,2,3,4; nachm.: 5,6
Ergebnisse:
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
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09.11.2020 ( v) | 2020-11-09 00:00:00 | 1. Springpferdeprüfung Kl.A* | 1 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 LP |
09.11.2020 ( v) | 2020-11-09 00:00:00 | 2. Springpferdeprüfung Kl.A** | 2 | SPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 LP |
09.11.2020 ( v) | 2020-11-09 00:00:00 | 3. Springpferdeprüfung Kl.L | 3 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
09.11.2020 ( v) | 2020-11-09 00:00:00 | 4. Springpferdeprüfung Kl.L | 4 | SPF | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
09.11.2020 ( n) | 2020-11-09 00:00:00 | 5. Springprfg.m.steigenden Anforderungen Kl.L | 5 | SPR | 200,00 € | 200 | 1 2 3 4 5 LP |
09.11.2020 ( n) | 2020-11-09 00:00:00 | 6. Springprüfung Kl.M* | 6 | SPR | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |