Hof Bettenrode (03.12.2020 - 04.12.2020)
Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: Reitsport Magazin. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!
Online-Veröffentlichung:
14.10.2020 , 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hof Bettenrode
Landesverband:
Hannover
Online-Nennschluss:
27.11.2020 , 18:00 Uhr
Online-Nachnennschluss:
Eine Online Nachnennung ist nicht
möglich.
Turnierverwalter:
Laura Tröger
Internet:
nicht eingetragen
PLZ, Ort:
37130,
Gleichen,
Längengrad, Breitengrad
-, -
Richter:
Gisela Gunia
Regine Koch
Michael Settertobulte
Antje-Kim Wilkens
Regine Koch
Michael Settertobulte
Antje-Kim Wilkens
Teilnahmeberechtigung:
Stammmitglieder aus Vereinen der Pferdesportverbände Hannover, Bremen, Weser-Ems, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin-Brandenburg, Thüringen
sowie bis zu 20 Einzelreiter für die ges. PLS
Besondere Bestimmungen:
Ein Teil des Nenngeldes kommt dem Projekt "Reiten gegen den Hunger" in Corona-Zeiten der Welthungerhilfe zugute
- Weitere Informationen zum Turnier unter: www.hofbettenrode.de
- Vor und zwischen den Prüfungen ist das Reiten auf dem Prüfungs-Viereck ausdrücklich erlaubt!
- Nachnennungen sind vor Ort, während der Veranstaltung, möglich. Online über FN NeOn sind keine Nachnennungen vor dem Turnier möglich, da Late Entry
- Ausführlicher Richterkommentar in allen Prüfungen
- Es erfolgt keine Geldpreisauszahlung gem. § 25.3 LPO
- Zeiteinteilung unter www.hofbettenrode.de
- Hufschmied in Rufbereitschaft
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5 € pro Startplatz , die im Nenngeld enthalten ist. Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist .
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausschreibung entsprechend der aktuellen Coronaverordnung des Land Niedersachsen kurzfristig anzupassen .
Hinweise bzgl. Corona -Pandemie :
Unter www.nennung-online.de - Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden . Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder Die gültige Einlassberechtigung ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen, jedoch max. 2 Pfleger/Begleiter bei 3 und mehr Pferden.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Die Aufenthaltszeit auf dem Gelände ist auf ein Minimum zu beschränken.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Aktuelle Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
hier: Niedersachsen (Stand 09.10.2020)
Hier die wichtigsten Fundstellen:
- § 2 Abs. 2 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot)
- § 3 Abs. 3 Nr. 9 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung)
- § 5 Abs. 1 Nrn. 9 -11 (Dokumentation der Kontaktdaten)
- § 7 (Sportveranstaltungen sitzend)
- § 8 Abs. 2 (Sportveranstaltungen stehend)
Auszug der FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung
Sportlerinnen und Sportler müssen während der Sportausübung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern haben die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unabhängig hiervon gilt auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
- ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. 1,5 Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören
- konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- ausreichende Belüftung bei Sportausübung in geschlossenen Räumen
Sofern die Sportveranstaltung von nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht wird, können diese die Veranstaltung stehend oder sitzend verfolgen. Es ist zu beachten, dass zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
50 bis max. 500 Zuschauerinnen und Zuschauer:
1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
2. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
3. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
4. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
500 bis max. 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer
1. Eine Sportveranstaltung mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bedarf der vorherigen Zulassung durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.
2. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
3. Zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand, einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen angehören.
4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme, der Nutzung und Reinigung von Sanitäranlagen, der Lüftung von geschlossenen Räumen).
6. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
7. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
- Meldestelle: Die Meldestelle ist während der Veranstaltung nur telefonisch sowie unter www.equi-score.de erreichbar.
Hygienebeauftragte: Laura Tröger
Beschaffenheit der Plätze:
Prüfungshalle: Halle 20x57m (Dispens der LK)
Vorbereitungsplatz: Sandplatz 27 x 60 m und 20x65m (Ebbe- und Flut- System)
Vorläufige Zeitenteilung:
Do. vorm.: 1; nachm.: 2,3
Fr. vorm.: 4,5,6,7; nachm.: 8,9,10
Fr. vorm.: 4,5,6,7; nachm.: 8,9,10
Ergebnisse:
Titel
|
zuletzt aktualisiert
|
Dateigröße
|
Format
|
|
---|---|---|---|---|
!!! Corona-Maßnahmen !!! | 29.11.2020 | 2020-11-29 14:02:00 | 260,20 KB | |
Anleitung Formular Einhufer-Blutarmut via EquiScore | 17.11.2020 | 2020-11-17 08:08:00 | 1,38 MB | |
Anwesenheitsformular | 17.11.2020 | 2020-11-17 08:06:00 | 351,26 KB | |
Ausschreibung Stand: 27.10. | 27.10.2020 | 2020-10-27 14:48:00 | 424,38 KB | |
Einhufer-Blutarmut-Formular | 17.11.2020 | 2020-11-17 08:05:00 | 103,01 KB | |
Pferdeverzeichnis | 28.11.2020 | 2020-11-28 07:34:00 | 47,18 KB | |
Teilnehmerübersicht | 28.11.2020 | 2020-11-28 07:34:00 | 22,46 KB | |
Zeiteinteilung Stand 30.11. | 30.11.2020 | 2020-11-30 07:57:00 | 401,09 KB |
Prüfungen
Datum
|
Prüfung
|
Disziplin
|
Preisgeld
|
LKL/Art
|
|||
---|---|---|---|---|---|---|---|
03.12.2020 ( v) | 2020-12-03 00:00:00 | 1. Dressurprüfung Kl.M* | 1 | DRE | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |
03.12.2020 ( n) | 2020-12-03 00:00:00 | 2. Dressurprüfung Kl.M** | 2 | DRE | 500,00 € | 500 | 1 2 3 4 LP |
03.12.2020 ( n) | 2020-12-03 00:00:00 | 3. Dressurprüfung Kl.S* | 3 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
04.12.2020 ( v) | 2020-12-04 00:00:00 | 4. Reitpferdeprüfung | 4 | RPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
04.12.2020 ( v) | 2020-12-04 00:00:00 | 5. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 5 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
04.12.2020 ( v) | 2020-12-04 00:00:00 | 6. Dressurpferdeprfg. Kl.A | 6 | DPF | 150,00 € | 150 | 1 2 3 4 5 6 LP |
04.12.2020 ( v) | 2020-12-04 00:00:00 | 7. Dressurprüfung Kl.M** | 7 | DRE | 500,00 € | 500 | 1 2 3 4 LP |
04.12.2020 ( n) | 2020-12-04 00:00:00 | 8. Dressurprüfung Kl.S* | 8 | DRE | 750,00 € | 750 | 1 2 3 LP |
04.12.2020 ( n) | 2020-12-04 00:00:00 | 9. Dressurreiterprüfung Kl.L* | 9 | DRE | 200,00 € | 200 | 2 3 4 5 LP |
04.12.2020 ( n) | 2020-12-04 00:00:00 | 10. Dressurreiterprüfung Kl.M* | 10 | DRE | 300,00 € | 300 | 1 2 3 4 LP |