- Es gelten die Allgemeinen- u. Besonderen Bestimmungen der LK Weser-Ems in der jew. gült. Fassung.
-Zusätzlich gilt für diese Veranstaltung:
ACHTUNG: Pro Tag ist eine Hygienepauschale von 5,- € je teilnehmer fällig.
Der Beitrag beinhaltet Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie Mund- und Nasenschutz, ohne diese eine Durchführung des Turniers nicht möglich wäre.
Wir behalten uns vor, die Ausschreibung ggfs. der aktuellen Corona Maßnahmen zum Turniertermin anzupassen.
- Mit dem Nenngeld sind für jeden reservierten Startplatz 1,00 € Ausbildungs- u. Förderungsbeitrag der Nennung beizufügen.
.- gem. Late Entry Bestimmungen, wird doppeltes Nenngeld erhoben:
- Unterbringung der Pferde ist nur in Späneboxen gegen eine Gebühr von 200,00 € inkl. 16%MwSt pro Box möglich. Für die Entsorgung sind 40,00 € zusätzlich pro Box zu bezahlen.
Boxen werden nur im vielfachen von 2 Stück vergeben, pro „Boxeneinheit“ darf sich lediglich ein Stallteam (Reiter, Pfleger) aufhalten. Bei Bestellung der Boxen bitten wir um Angabe, wenn Hengste mitgebracht werden.
. Diese sind mit der Nennung verbindlich zu bestellen und zu bezahlen, anderenfalls erfolgt keine Reservierung. Erste Einstreu- nur Späne- wird gestellt. Heu ist vor Ort zu Tagespreisen erhältlich. Futter kann nicht vor Ort bezogen werden und ist selbst mitzubringen.
- Das Aufstellen von eigenen Stallzelten ist nicht gestattet.
- Aufstellen eines Wohnwagens, bzw. Stromanschluss für den LKW kosten 100,00 € und sind mit der Nennung verbindlich zu bestellen und zu bezahlen. Gilt nur für Wechselstrom Schuko 230 Volt. Bei anderen Elektroanschlüssen (z.B. 16/32 Amp. o.w.) müssen die Mehrkosten vom Teilnehmer getragen werden.
- Transportkostenentschädigung wird nicht gewährt.
- Geldpreise werden nach der Veranstaltung überwiesen.
- Bei einer Platzierung bis zu 1/3 der gestarteten Teilnehmer hat jedoch nur das zu platz. 1/4 einen Anspruch auf Auszahlung des Geldpreises.
- Der Meldeschluss wird verbindlich mit der Zeiteinteilung bekannt gegeben, und ist unbedingt einzuhalten.
- Kein Pferd darf ohne Kopfnummer über das Gelände geritten oder geführt werden.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen.
- Hunde sind auf dem Turniergelände anzuleinen.
- Das Benutzen von motorisierten Zweirädern ist auf dem gesamten Turniergelände (Turnierplatz, Stallbereich) verboten. Das Benutzen von Elektrorollern ist erl.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Prfg. 1 auf Donnerstag u. /o. die Prüfung 3 auf Freitag zu verlegen.
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 500.4.
Unter www.horses-and-dreams.de bzw. www.nennung-online.de- Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular " Anwesenheitsnachwei s". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter und Pfleger unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich und auch kein Zutritt zum Turniergelände. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz. Es ist pro Reiter nur 1 Pferdepfleger und zwei zusätzliche Begleitpersonen/Trainer zugelassen.
Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet . Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
Die Anreise ist vorab beim Stallmeister unter: 05401 88 10 96 anzumelden.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind. In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Prüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit
möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ….
§2 Abs.3 ….. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragte: Carsten Verwey/ Anna Surholt / Michael Wassmann
Stallbereich:
- Boxen werden nur im Vielfachen von 2 Stück vergeben, pro „Boxeneinheit“ darf sich lediglich ein Stallteam (Reiter, Pfleger) aufhalten.
Ablauf Prüfung:
- Abreiten erfolgt auf dem Außenviereck -hier sind maximal 10 Pferde zulässig
- Letzte Vorbereitung ist in der Halle am Springstadion-hier sind maximal 6 Pferde zulässig
- Im Springstadion sind die Parcours von 2 Prüfungen aufgebaut. Diese 2 Prüfungen laufen parallel über den ganzen Tag. Die Reiter werden in Gruppen, nach Alphabet oder Stallgemeinschaften in Zeitintervallen eingeteilt und können dann mit ihren Pferden innerhalb dieser Zeit in beiden Prüfungen all ihre Pferde an den Start bringen.
- Beispiel:
- Gruppe 1 = 25 Reiter kann in der Zeit von 08.00 - 12.00 in beiden Prüfungen starten
- Gruppe 2 = 27 Reiter kann in der Zeit von 12.30 -15.00 in beiden Prüfungen starten
- Gruppe 3 = 20 Reiter kann in der Zeit von 15.30 -18.00 in beiden Prüfungen starten
Am Ende des Tages werden beide Prüfungen nach Leistung platziert.
Falls mehrere Reiter von einem Betrieb sind und somit gern in einem Zeitfenster an den Start möchten, gebt uns dieses bitte mit der Nennung an.
Jeweils beim Einritt in den Parcours gibt der Teilnehmer einem dort stehenden Richter/Steward an, in welchem Parcours er startet und die Richter bewerten dann gem. dem Richtverf. diesen Ritt.
Nach der Prüfung verläßt man den Parcours an einem extra Ausgang. Dort befindet sich ein extra Platz, auf dem das Pferd ausgetrabt werden kann.
Richter: Hermann Erver , Heiko Koolmann, Werner Tapken, Kirsten Weber, Hubert Uphus, Michael Wassmann, Heinz-Gerd Wöhrmeyer
Parcourschef: Klaus-Wilhelm Holle
Huschmied: Ein Hufschmied ist nicht vor Ort, steht aber auf Abruf bereit.