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Vechta (09.08.2020 - 09.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PSVWE Info. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

PSVWE Info

Online-Veröffentlichung:

07.07.2020 , 18:00 Uhr

Wichtige Information vom 31.07.2020

Hinweis.. Aufgrund des hohen Nennungsergebnisses wird die Prüfung 1 auf Samstag gelegt!

Veranstaltungsort:

Vechta

Landesverband:

Weser-Ems

Online-Nennschluss:

03.08.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

08.08.2020 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Melanie Hupasch

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

49377, Vechta,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Parcourschef:

Franz-Josef Burchert

Richter:

Birgit Humme
Karsten Humme
Heinrich Koonert
Wilhelm Schemmink

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder eines RV des Pferdesportverbandes Weser-Ems.
Sowie 20 Einzelreiter für die gesamte PLS.

Besondere Bestimmungen:

- Für jeden reservierten Startplatz sind 1,00 € Ausbildungs- u. Förderungsbeitrag zu entrichten.
- Startfolge nach der alphabet. Tabelle 2020.
- In allen Prfg. werden 1/3 der gestarteten Teilnehmer plac., aber nur 1/4 haben einen Anspruch auf Auszahlung des Geldpreises gem. LPO § 25.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
- Gem. §26.5 LPO wird eine Hygieneabgabe in Höhe von 5€ je Startplatz erhoben, die im Nenngeld enthalten sind. Diese beinhaltet Mehraufwendungen auf Grund der Corona-Pandemie, ohne den wir diese Veranstaltung nicht durchführen können.
- Bei zu hohem Nennungsergebnis behalten wir uns vor, die Prfg. 1 auf Samstag vorzuziehen.
Unter www.nennung-online.de- Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular " Anwesenheitsnachweis" .
Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter und Pfleger unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich und auch kein Zutritt zum Turniergelände. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz. Es sind pro Reiter nur zwei zusätzliche Begleitpersonen/Trainer zugelassen.
Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet . Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind. In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Prüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit
möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ….
§2 Abs.3 ….. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Änderungen zu diesen Bestimmungen werden in der Zeiteinteilung veröffentlicht.
Richter: Birgit Humme, Karsten Humme , Wilhelm Schemmink, Heinrich Koonert
Parcourschef: Franz-Josef Burchert
Technischer Delegierter: Karsten Humme
Hufschmied: Ein Hufschmied ist Sonntag anwesend.

Beschaffenheit der Plätze:

Rasenplatz:
Abreiteplatz: 50 x 100 m., Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

So.: 1,2,3
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsliste 04.08.2020 2020-08-04 20:59:00 99,84 KB PDF
Gelände E 05.08.2020 2020-08-05 22:06:00 162,35 KB PDF
Gelände L 05.08.2020 2020-08-05 22:07:00 210,78 KB PDF
Gelände A 05.08.2020 2020-08-05 22:06:00 170,99 KB PDF
Zeiteinteilung neu 05.08.2020 2020-08-05 21:58:00 119,86 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
09.08.2020 2020-08-09 00:00:00 1. Geländeritt Kl.E mit Stilwertung 1 GEV 100,00  € 100 6 7 LP
09.08.2020 2020-08-09 00:00:00 2. Geländeritt Kl.A* mit Stilwertung 2 GEV 150,00  € 150 1 2 3 4 5 6 LP
09.08.2020 2020-08-09 00:00:00 3. Geländeritt Kl.L 3 GEV 200,00  € 200 1 2 3 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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