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Hude (12.08.2020 - 12.08.2020)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PSVWE Info. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

PSVWE Info

Online-Veröffentlichung:

17.07.2020 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Hude

Landesverband:

Weser-Ems

Online-Nennschluss:

03.08.2020 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

10.08.2020 , 18:00 Uhr

Turnierverwalter:

Wiebke Schütte

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

27798, Hude,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Teilnahmeberechtigung:

Stammmitglieder eines RV des Reiterverbandes Oldenburg.

Besondere Bestimmungen:

- Einsätze sowie 1,00€ Ausbildungs- und Förderungsbeitrag für jeden reservierten Startplatz sind mit der Nennung zu zahlen, andernfalls erfolgt keine Bearbeitung.
- Nachnennungen werden nicht angenommen.
- Startfolge nach Alphabet gem. Tabelle 2020.
- Transporter und PKW dürfen nur auf dem dafür gekennzeichneten Gelände geparkt werden.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen für Veranstaltungen.
Sofern in der Ausschreibung nichts anderes geregelt ist, so wird gem. § 504,3 das Tempo u. die Zeit in Springprfg. vom Parcourschef vor Ort bekanntgegeben.
- Pro Teilnehmer 1 Startplatz in der jeweiligen Prüfung.
Unter www.nennung-online.de- Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular " Anwesenheitsnachweis" .
Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter und Pfleger unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Meldestelle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich und auch kein Zutritt zum Turniergelände. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz. Es sind pro Reiter nur zwei zusätzliche Begleitpersonen/Trainer zugelassen.
Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet . Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind. In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.) Nach der Prüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit
möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ….
§2 Abs.3 ….. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Änderungen zu diesen Bestimmungen werden in der Zeiteinteilung veröffentlicht .
Richter:
Parcourschef:
Hufschmied: Ein Hufschmied ist nicht vor Ort.

Beschaffenheit der Plätze:

Dressur: 20 x 40 m. und 20 x 60 m., Sand; Abreiten Sand
Springen: 60 x 60 m., Sand; Abreiten Gras
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Mi. vorm.: 1,2,3; nachm.: 4,5
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Anwesenheitsnachweis 04.08.2020 2020-08-04 11:16:00 88,53 KB PDF
Lageplan 04.08.2020 2020-08-04 11:16:00 279,95 KB PDF
Teilnehmerinformationen_Corona 04.08.2020 2020-08-04 11:20:00 318,76 KB PDF
Zeiteinteilung 04.08.2020 2020-08-04 12:31:00 200,62 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
12.08.2020 ( v) 2020-08-12 00:00:00 1. Komb.Prüfung Kl.E 1 SOP 100,00  € 100 6 7 LP
12.08.2020 ( v) 2020-08-12 00:00:00 2. Stilspringprüfung Kl.A* 2 SPR 150,00  € 150 5 6 LP
12.08.2020 ( v) 2020-08-12 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.A* 3 DRE 150,00  € 150 5 6 LP
12.08.2020 ( n) 2020-08-12 00:00:00 4. Stilspringprüfung Kl.L 4 SPR 200,00  € 200 4 5 LP
12.08.2020 ( n) 2020-08-12 00:00:00 5. Dressurreiterprüfung Kl.L* 5 DRE 200,00  € 200 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
oder senden Sie uns eine E-Mail.

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