- Startfolge nach Alphabet gem. Schlüssel 2021
- Mit dem Einsatz sind für jeden reservierten Startplatz 1,00 € Ausbildungs- u.
Förderungsbeitrag der Nennung beizufügen.
- Gem. LPO §25.3 werden 50% Geldpreise ausgezahlt. Die Erfolge werden für
LK und Erfolgsanrechnung der Reiter u. Pferde jedoch anerkannt.
- Je Reiter und Prfg. max. 2 Pferde/Ponys erl.
- Bei einer Platzierung bis zu 1/3 der gestarteten Teilnehmer hat jedoch nur das
zu platzierende 1/4 einen Anspruch auf einen Ehrenpreis.
- Nachnennungen werden auf dem Turnier nicht angenommen.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den
Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des
Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
- Ordentliche Reitbekleidung und das Tragen einer sturzsicheren Reitkappe ist
Pflicht.
- WBO-Nennungen können unter Angabe der Bankverbindung unter
€ pro abgeschickte Nennung.
- Es wird eine Nachnenngebühr für WBO-Nachnennungen von 4,- €/Startplatz
erhoben.
- Startplatznachträge für WBO Nennungen bitte über
Nachnenngebühr für WBO Nennungen in NeOn nicht möglich ist.
- Für am Turniertage nicht ausgeglichene Teilnehmerkonten wird nach dem
Turnier eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € erhoben.
- Für Rücklastschriften wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
- Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
- Mit der Zeiteinteilung werden aktuelle Informationen zur Siegerehrung,
Corona Hygiene- und Verhaltensregeln , Gastronomie usw. veröffentlicht.
Diese sind dann für alle Teilnehmer und Begleitpersonen verbindlich.
- Gem. §26.5 LPO wird eine Hygieneabgabe in Höhe von 6,00 € je Teilnehmer
erhoben. Diese beinhaltet Mehraufwendungen auf Grund der Corona-
Pandemie, ohne den wir diese Veranstaltung nicht durchführen können.
- Je Reiter/in mit einem/zwei Pferd/en ist maximal eine Begleitperson erlaubt.
- Hygienebeauftragter: Ralf Mähs
veröffentlichten Teilnehmerinformationen/Verhaltenshinweise auf dem Turnier
sind zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit
Bußgeldern geahndet werden.
- Besondere Beachtung der Vorgaben in Folge der Corona-Pandemie, die
Bestandteil der Ausschreibung werden:
- Dieses Formular ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS
zwingend von jedem Teilnehmer/Begleiter unterschrieben und bei Betreten
des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden.
- Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich. Hier erfolgt dann
die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz.
- b) Für Zuschauer sowie sonstige Personen, die nicht Teilnehmer oder einem
Teilnehmer zuzuordnende Begleitpersonen sind bzw. nicht auf der
Anwesenheitsliste des Veranstalters geführt werden, ist der Zutritt auf das
Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- c) Teilnehmer und Begleitperson/en dürfen nur am Prüfungstag anwesend
sein, an dem das Pferd/die Pferde gestartet werden (i. d. R. 1,5 Std. vor
Beginn des 1. Starts bis 30 Min. nach Beendigung des letzten Starts des
Teilnehmers).
- Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
- d) Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen
und bei Verlangen vorzuzeigen.
- e) Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu
folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
- f) Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne
Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
- Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht des Tragens von Mund-
/Nasenschutz (ausgenommen Teilnehmer bei der Vorbereitung ihrer Pferde
und auf dem Vorbereitungs- bzw. Prüfungsplatz).
- g) Keine Turnier-Gastronomie, Verpflegung ist selbst mitzubringen. Der
Verzehr ist nur im/am eigenen Fahrzeug unter Einhaltung des evtl.
bestehenden Kontaktverbots erlaubt.
- h) Die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO),
insbesondere der Sicherheitsabstand, sind jederzeit auch bei den
Parcoursbesichtigungen, auf den Vorbereitungs- und Parkplätzen, beim Entund
Verladen der Pferde usw.) einzuhalten.
- Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet
werden und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Richter: Dieter Drees, Andre Rademacher, Eva Maria Siemer, Michael Wassmann
Hufschmied: Ein Hufschmied ist nicht anwesend.
HINWEIS FÜR ALLE NENNER
Nur Teilnehmer, die über Nennung Online bei zusätzliche Leistungen die
Hygieneabgabe gebucht haben, sind in den LP Nr. 1-6 dieser Ausschreibung
startberechtigt. Nennungen ohne Hygieneabgabe gelten als unvollständig und
werden durch den Veranstalter abgelehnt.
Bei Nennungen über moellenkamp.de wird automatisch die Hygieneabgabe als
Gebühr hinzugefügt.
Richter: Martin Ahaus, Christoph Brüseke, Andre Rademacher
Parcourschef: Joachim Cordes
Hufschmied: Es gibt keinen Hufschmied auf dem Turnier.