Hauptsponsoren der FN R+V Versicherung. Pferdeversicherung, Operationskosten-Versicherung und Pferdelebendtierversicherung Fendt Deutschland - AGCO GmbH

Hagen a.T.W. (10.04.2021 - 11.04.2021) Abgesagt

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PSVWE Info. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

PSVWE Info

Online-Veröffentlichung:

10.03.2021 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Hagen a.T.W.

Landesverband:

Weser-Ems

Online-Nennschluss:

01.04.2021 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

09.04.2021 , 12:00 Uhr

Turnierverwalter:

Susanne Sager

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

49170, Hagen

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Cornelia Albrecht
Elke Ebert
Kerstin Holthaus
Thomas Keßler
Heinz-Holger Lammers
Eckhard Wemhöner

Teilnahmeberechtigung:

Children, Ponyreiter, Junioren und Junge Reiter der Landesverbände BBG, BRE, HAN, HAM, MEV, SAN, SHO, WES, WEF, die eine Startgenehmigungen des zuständigen Bundestrainers in Absprache mit der AG-Nachwuchs erhalten haben.
Darüber hinaus sind die Mitglieder der aktuellen Nachwuchskader 1 (NK1) und 2 (NK2) der Children, Ponyreiter, Junioren und Jungen Reiter der o.g. Landesverbände mit ihrem Kaderpferd/-pony startberechtigt.
Mitglieder der vorgenannten Kader sind mit Nicht-Kaderpferden nur startberechtigt, sofern sie von dem zuständigen Bundestrainer und der AG-Nachwuchs gesichtet wurden und für die Teilnahme an dem Sichtungsturnier eine Startgenehmigung erhalten haben.
Teilnehmer müssen die FN-Jahresturnierlizenz 2021 sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und international für Deutschland startberechtigt sein.
Hinweis für alle Teilnehmer:
Über die Nominierung zum "Preis der Besten" entscheidet allein die AG-Nachwuchs des DOKR-Dressurausschusses. Die Platzierungen in den Sichtungsprüfungen sind Hilfsmittel, entscheidend ist die Zukunftsperspektive.
In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.)
D. o.g. Teil wird entsprechend den Bestimmungen des Landkreises zum Turniertermin angepasst

Besondere Bestimmungen:

Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit dem EHV-1
Aufgrund der aktuellen Verbreitung des EHV-1 Virus behält sich der Veranstalter vor Sondermaßnahmen zur Bekämpfung des Erregers durchzuführen.
Bei Nennung wird der Impfstatus der teilnehmenden Pferde abgefragt.
Pferde die nicht gegen den Herpes Erreger geimpft sind, werden innerhalb der Stallungen auf dem Veranstaltungsgelände von den geimpften Pferden separiert.
Vor Anreise sind die Reiter verpflichtet ein 3-tägiges Temperaturprotokoll für die genannten Pferde zu erstellen, welches bei Anreise und auch während der Veranstaltung zu führen ist.
Das Formblatt hierzu finden sie in NEON unter Teilnahmeinformation.
Der Zugang zum Veranstaltungsgelände erfolgt nur nach Vorlage eines negativen PCR-Test auf den Equinen Herpesvirus.
Das Testergebnis darf nicht älter sein darf als 48 Stunden vor Anreisezeitpunkt. Bei Anreise erfolgt eine Temperaturkontrolle der Pferde.
Die eindringliche Bitte des Veranstalters an alle Teilnehmer zum Infektionsschutz ein eigenes Fieberthermometer mitzubringen!
Während der Veranstaltung ist 2-mal täglich eine Körpertemperaturkontrolle der Pferde durchzuführen.
Auffälligkeiten wie das plötzliche Auftreten von Fieber (Thermometer Werte über 38,0°C), Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt/-in und Veranstalter unverzüglich gemeldet werden.
Direkter Kontakt zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden, ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden auf das Nötigste beschränkt werden.
Es wird von der gemeinsamen Benutzung von Tränken, Trögen und weiteren Ausrüstungsutensilien abgeraten.
Der Veranstalter behält sich zudem vor durch den Turniertierarzt durchgeführte, stichprobenhafte Temperaturkontrollen vorzunehmen.
- Nennungen: Es werden nur Nennungen von Teilnehmern/Pferden bzw. Ponys akzeptiert, für die eine Startgenehmigung des zuständigen Bundestrainers vorliegt. Die Nennungen sind von jedem Teilnehmer über das Nennung-Online-System an den Veranstalter zu schicken. Nenn- und Boxengelder müssen über das Online-System per Lastschriftverfahren bezahlt werden.
- Mit dem Einsatz/Nenngeld sind für jeden reservierten Startplatz 1,00 € Ausbildungs- u. Förderungsbeitrag fällig.
- Boxenreservierungen: sind mit Abgabe der Nennung verbindlich vorzunehmen und zu bezahlen. Die Kosten für Späneboxen betragen 140,-€ zzgl. MwSt. (166,60), es stehen nur Späneboxen zur Verfügung. Ersteinstreu wird gestellt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass für alle teilnehmenden Pferde/Ponys Einstallpflicht besteht.
- Sattelboxen: stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und müssen mit Nennung verbindlich reserviert und bezahlt werden. Kosten 120,-€ zzgl. MwSt.
Die Entsorgung pro Box kostet 40,00 € und ist in der Meldestelle zu bezahlen
- Training: Teilnehmende Pferde/Ponys dürfen nach ihrer Ankunft auf dem Veranstaltungsgelände nicht von anderen Personen geritten werden, andernfalls verlieren sie ihre Teilnahmeberechtigung. Es ist darüber hinaus zu beachten, dass das Training nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen darf. Auf dem Veranstaltungsgelände darf nur mit ordentlichem Reitanzug und mit Startnummern geritten werden.
- Stellplätze inkl. Strom: Gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100,-€ erhalten LKW/Wohnwagen/Wohnanhänger einen Stellplatz (inkl. Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen) in der Nähe der Stallzelte. Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, die Anzahl der benötigten Stromanschlüsse mit der Nennung verbindlich über NeOn zu reservieren.
- Ausrüstung Teilnehmer und Pferde/Ponys: Sporenbeschaffenheit Ponyreiter und Children gem. FEI Reglement: Erlaubt sind stumpfe Metallsporen ohne Rädchen, max. 3,5cm lang. Die Vorschriften gelten auch für den Vorbereitungsplatz.
- Organisationskosten: werden vom Veranstalter anteilig auf die teilnehmenden Landesverbände umgelegt.
- Geldpreise: Bei einer Platzierung bis zu 1/3 der gestarteten Teilnehmer hat nur das zu platz. 1/4 einen Anspruch auf Auszahlung des Geldpreises.
- Rahmenveranstaltung: Am Freitagabend lädt der Veranstalter alle Teilnehmer herzlich zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Eltern, Trainer, Betreuer und weitere Begleitpersonen sind ebenfalls herzlich willkommen. Der Veranstalter bittet jedoch um Verständnis, dass für diese ein Kostenbeitrag in Höhe von 20,- €/Person zu entrichten ist. Zur Planungssicherheit bittet der Veranstalter im Vorfeld um Anmeldung unter der E-Mail-Adresse show@reitturnier.de.
- Haftung: Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Ausgeschlossen ist ebenfalls jegliche Haftung des Veranstalters bei Beschädigungen an Gegenständen aller Art bei Diebstahl, Feuer und sonstigen Vorfällen.
- Motorisierte Zweiräder: sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.
- Hunde: sind auf dem Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen.
- Mit der Nennung erklären sich alle Teilnehmer einverstanden, das Foto- bzw. Videomaterial von der gesamten Veranstaltung unbeschränkt für private u./o. kommerzielle Nutzung, Bearbeitung u. Weitergabe an Digital- u. Printform d. Fotografen, Veranstalter o. aber auch durch Dritte verwendet werden kann.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei hoher Starterzahl die Prüfung 5 am Freitag und die Prüfung 6 am Samstag durchzuführen.
- Hotelempfehlungen:
Landhotel Buller (Iburger Str. 35, 49170 Hagen a.T.W., Tel.: 05401-8840, Internet: www.landhotel-buller.de ) ,
Hotel Rittergut Osthoff , (Rittergut Osthoff 3a, 49124 Georgsmarienhütte, Telefon: 05401 - 880890 Fax: 05401-8421411 booking@hotel-rittergut-osthoff.de, www.hotel-rittergut-osthoff.de),
Hotel im Park (Philipp-Sigismund-Allee 4, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403-788380, Internet: www.hotel-im-park.com),
Gasthaus zum Dörenberg (Osnabrücker Str.145, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403-73240; Internet: www.hotel-doerenberg.de),
Hotel zum Freden (Zum Freden 41, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403-4050, Internet: www.hotel-freden.de)
Weitere Einzelheiten (Teilnehmerbrief, Zeiteinteilung etc.) werden den Teilnehmern über NeOn zur Verfügung gestellt.
Unter www.horses-and-dreams.de bzw. www.nennung-online.de- Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular " Anwesenheitsnachwei s". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter und Pfleger unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich und auch kein Zutritt zum Turniergelände. Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz. Es ist pro Reiter nur 1 Pferdepfleger und zwei zusätzliche Begleitperson/Trainer zugelassen.
Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet . Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
Die Anreise ist vorab beim Stallmeister unter: 05401 88 10 96 anzumelden.
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind. In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.)Nach der Prüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Auf die obligatorische Siegerehrung, lt. §59.2 wird verzichtet,
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit
möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ….
§2 Abs.3 ….. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragte: Carsten Verwey/ Anna Surholt /
Ablauf Prüfung:
  • Abreiten erfolgt auf dem Außenviereck -hier sind maximal 6 Pferde zulässig
  • Letzte Vorbereitung ist in der Halle am Springstadion-hier sind maximal 3 Pferde zulässig
  • Prüfungsviereck ist im Springstadion aufgebaut, dieses wird von der Halle aus betreten und verlassen an der gegenüberliegenden Seite. Dort ist ein extra Platz, um die Pferde direkt nach der Prüfung zu bewegen.
  • Protokolle werden per Mail verschickt, Starter- & Ergebnislisten sind ausschließlich Online zu finden:
  • Schreiber und Richter werden durch ein Coach-Phone miteinander verbunden und sitzen in getrennten Richterhütten.
D. o.g. Teil wird entsprechend den Bestimmungen des Landkreises zum Turniertermin angepasst
Hufschmied: Ein Hufschmied ist anwesend.

Beschaffenheit der Plätze:

Prüfungsplatz: 20 x 60 m Sand
Vorbereitungsplatz I 20 x 60 m Sand
Vorbereitungsplatz II 20 x 40 m Sand
Vorbereitung Reithalle: 20 c 60 Sand
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Sa. vorm.: 3,7; nachm.: 1,5
So. vorm.: 2,8; nachm.: 4,6
 

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
10.04.2021 ( n) 2021-04-10 00:00:00 1. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 1 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
11.04.2021 ( v) 2021-04-11 00:00:00 2. Pony-Dressurprfg.Kl.L**-Tr. 2 DRE 200,00  € 200 2 3 4 5 LP
10.04.2021 ( v) 2021-04-10 00:00:00 3. Dressurprüfung Kl.M** 3 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
11.04.2021 ( n) 2021-04-11 00:00:00 4. Dressurprüfung Kl.M** 4 DRE 500,00  € 500 1 2 3 4 LP
10.04.2021 ( n) 2021-04-10 00:00:00 5. Dressurprüfung Kl.S* 5 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
11.04.2021 ( n) 2021-04-11 00:00:00 6. Dressurprüfung Kl.S* 6 DRE 750,00  € 750 1 2 3 LP
10.04.2021 ( v) 2021-04-10 00:00:00 7. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 7 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP
11.04.2021 ( v) 2021-04-11 00:00:00 8. Dressurprfg. Kl.L* - Tr. 8 DRE 200,00  € 200 3 4 5 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
oder senden Sie uns eine E-Mail.

Fragen und Antworten

Unsere Onlinehilfe bietet Ihnen Antworten zu den häufigsten Fragen.

Nennung Online mobil

Nennung Online können Sie jetzt auch auf Ihrem Smartphone nutzen.

Hauptsponsoren der FN