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Hagen a.T.W. (02.06.2021 - 02.06.2021)

Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Zeitschrift: PSVWE Info. Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte Ausschreibung!

PSVWE Info

Online-Veröffentlichung:

21.05.2021 , 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Hagen a.T.W.

Landesverband:

Weser-Ems

Online-Nennschluss:

29.05.2021 , 18:00 Uhr

Online-Nachnennschluss:

Eine Online Nachnennung ist nicht möglich.

Turnierverwalter:

Susanne Sager

Internet:

nicht eingetragen

PLZ, Ort:

49170, Hagen,

Längengrad, Breitengrad

-, -

Richter:

Heinz-Holger Lammers
Susanne Sager
Ute von Platen
Katja Westendarp

Teilnahmeberechtigung:

In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.)
A . Prfg. 1- 4
Stammmitglieder eines RV der einem der Landesverbände der BRD angeschlossen ist. In allen Prüfungen 3 Pferde je Teilnehmer erlaubt.
Sowie 20 Einzelreiter für die Teilnahmeberechtigung zu A auf persönlicher Einladung des Veranstalters.
Die Meldestelle ist nur über e-mail: show@reitturnier.de oder telefonisch unter 0171 971 57 90 zu erreichen, kein persönlicher Kontakt! Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen oder per V-Scheck gesendet.
- Meldeschluss für alle Prüfungen ist am Vorabend der Prüfung.

Besondere Bestimmungen:

- Es gelten die Allgemeinen- u. Besonderen Bestimmungen der LK Weser-Ems in der jew. gült. Fassung.
-Zusätzlich gilt für diese Veranstaltung:
- Mit dem Nenngeld sind für jeden reservierten Startplatz 1,00 € Ausbildungs- u. Förderungsbeitrag der Nennung beizufügen.
- gem. Late Entry Bestimmungen, wird doppeltes Nenngeld erhoben .
- gem. § 26.5 LPO wird ein erhöhter Orga Beitrag je Startplatz i.H.v. 3€ erhoben, dieser ist bereits im Nenngeld enthalten.
- Das Aufstellen von eigenen Stallzelten ist nicht gestattet.
- Aufstellen eines Wohnwagens, bzw. Stromanschluss für den LKW kosten 100,00 € und sind mit der Nennung verbindlich zu bestellen und zu bezahlen. Gilt nur für Wechselstrom Schuko 230 Volt. Bei anderen Elektroanschlüssen (z.B. 16/32 Amp. o.w.) müssen die Mehrkosten vom Teilnehmer getragen werden.
- Transportkostenentschädigung wird nicht gewährt.
- Geldpreise werden nach der Veranstaltung überwiesen.
- Bei einer Platzierung bis zu 1/3 der gestarteten Teilnehmer hat jedoch nur das zu platz. 1/4 einen Anspruch auf Auszahlung des Geldpreises.
- Der Meldeschluss wird verbindlich mit der Zeiteinteilung bekannt gegeben, und ist unbedingt einzuhalten.
- Kein Pferd darf ohne Kopfnummer über das Gelände geritten oder geführt werden.
- Kopfnummern sind selbst mitzubringen.
- Hunde sind auf dem Turniergelände anzuleinen.
- Das Benutzen von motorisierten Zweirädern ist auf dem gesamten Turniergelände (Turnierplatz, Stallbereich) verboten. Das Benutzen von Elektrorollern ist erl.
- Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
- Die LK gibt Dispens bezüglich LPO § 500.4.
Unter www.horses-and-dreams.de bzw. www.nennung-online.de- Teilnehmerinformation - finden Sie ein Formular " Anwesenheitsnachwei s". Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter und Pfleger unterschrieben und bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Ebenso ist Anreise ein tagesaktueller negativer Corona- Schnelltest vorzuweisen Ohne Vorlage dieses Formulars und des negativen Corona-Tests ist kein Start möglich und auch kein Zutritt zum Turniergelände.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie ggf. Mund-/Nasenschutz. Es ist pro Reiter nur 1 Pferdepfleger und zwei zusätzliche Begleitperson/Trainer zugelassen.
Zuschauer, sowie sonstige Personen, die nicht Reiter oder dem Reiter zuzuordnende Pferdepfleger sind, bzw. nicht zum Team des Turnierveranstalters gehören, sind auf dem Gelände nicht gestattet . Reiter und Pferdepfleger dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden. Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der sofortige Turnierausschluss!
Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Corona-Virus typisch sind. In der Halle des Geländes besteht die Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter auf dem Abreite bzw. Prüfungsplatz.)Nach der Prüfung haben die Reiter/Pfleger das Turniergelände zügig Richtung Parkplatz zu verlassen. Ein unnützes Verweilen auf dem Turniergelände ist nicht gestattet.
Auf die obligatorische Siegerehrung wird verzichtet.
Zwingend einzuhaltende KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff. Personenverkehrs hat jede Person soweit
möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ….
§2 Abs.3 ….. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt ; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. …..
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragte: Carsten Verwey/ Anna Surholt / Michael Wassmann
Hufschmied: Ein Hufschmied ist nicht vor Ort, steht aber auf Abruf bereit.

Beschaffenheit der Plätze:

Dressur: Prüfungsplatz 20 60 m, Sand, HSPG
Vorbereitungsplatz I = am Berg, 20 x 60 m, Sand, max. 8 Reiter
Vorbereitungsplatz II = Dressurviereck, 20 x 60 m, Sand max. 3 Reiter
 

Vorläufige Zeitenteilung:

Mi.: 1,2,3,4
 

Teilnehmerinformationen zum Download

Titel
zuletzt aktualisiert
Dateigröße
Format
Aktuelle Zeiteinteilung 02.06.2021 2021-06-02 01:38:00 397,03 KB PDF
Ergebnis Prüfung 1 03.06.2021 2021-06-03 05:25:00 38,58 KB PDF
Ergebnis Prüfung 2 03.06.2021 2021-06-03 05:26:00 44,32 KB PDF
Ergebnis Prüfung 3 03.06.2021 2021-06-03 05:26:00 38,24 KB PDF
Ergebnis Prüfung 4 03.06.2021 2021-06-03 05:26:00 41,97 KB PDF
Formular zur Guthabenüberweisung 30.05.2021 2021-05-30 06:27:00 297,48 KB PDF
Startliste Prüfung 1 neu 01.06.2021 2021-06-01 20:31:00 34,49 KB PDF
Startliste Prüfung 2 01.06.2021 2021-06-01 19:42:00 40,32 KB PDF
Startliste Prüfung 3 01.06.2021 2021-06-01 19:42:00 34,27 KB PDF
Startliste Prüfung 4 01.06.2021 2021-06-01 19:42:00 36,42 KB PDF
Teilnehmer / Nennungsübersicht 30.05.2021 2021-05-30 06:04:00 170,29 KB PDF

Prüfungen

Datum
Prüfung
Disziplin
Preisgeld
LKL/Art
02.06.2021 2021-06-02 00:00:00 1. Dressurpferdeprfg.Kl.L 1 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
02.06.2021 2021-06-02 00:00:00 2. Dressurpferdeprfg.Kl.L 2 DPF 200,00  € 200 1 2 3 4 LP
02.06.2021 2021-06-02 00:00:00 3. Dressurpferdeprfg. Kl.M 3 DPF 250,00  € 250 1 2 3 4 LP
02.06.2021 2021-06-02 00:00:00 4. Dressurpferdeprfg. Kl.M 4 DPF 250,00  € 250 1 2 3 4 LP

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
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